Patientenverfügung richtig erstellen

Patientenverfügung – Jetzt sicher erstellen

Patientenverfügung notwendiges Übel oder weise Voraussicht?

Die Patientenverfügung steht mit dem Wort Mündigkeit in direktem Zusammenhang. Laut Wikipedia ist der Begriff „Mündigkeit“ folgendermaßen zu definieren: „Mündigkeit beschreibt das innere und äußere Vermögen zur Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Es ist ein Zustand der Unabhängigkeit, die besagt, dass man für sich selbst sprechen und sorgen kann.“

Demnach ist ein mündiger Bürger, sofern er gesundheitlich in der Lage ist, bei wichtigen Entscheidungen für sich selbst zuständig. Doch wie ist die Lage, wenn der Mensch aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit wie Krebs oder Demenz nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen?

Wer keine Angehörigen hat, muss in diesem Fall auf einen Betreuer setzen, der vom Betreuungsgericht über ein Betreuungsverfahren eingesetzt wird. Dieser wird dann die betroffene Person in der gegebenen Situation unterstützen oder für sie entscheiden. Natürlich kann der Betreuer ohne erteilte Befugnis nicht generell über das Leben dieses Menschen bestimmen. In einem Betreuungsverfahren wird genau festgelegt, in welchen Situationen der Betreuer eingreift und in welchem Maße die Entscheidungsbefugnis ausfällt.

Ein wichtiger Bereich- gerade für das hier behandelte Thema Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht – ist die Gesundheitsfürsorge.

Diese Gründe sprechen für eine Patientenverfügung

Patientenverfügung richtig erstellenWer aufgrund eines Unfalls oder einer fortgeschrittenen Krankheit wie Krebs oder Demenz nicht mehr für sich selber eine Entscheidung treffen kann, ist sozusagen seinem Schicksal ausgeliefert. Bei der Frage nach lebenserhaltenden Maßnahmen beispielsweise haben Ärzte aufgrund ihres hippokratischen Eides und der Berufsethik die Aufgabe, das Leben eines Menschen zu schützen und zu verlängern. Die Familie kann und darf rein rechtlich auch in diesem Fall keine Entscheidung treffen. Eine einzige Lücke gibt es hier, nämlich die Vertretungsbefugnis von Erziehungsberechtigten mit dem Sorgerecht für Kinder.

Gerade für den Fall, dass sich Familienangehörige nicht entscheiden können, was für den betroffenen Menschen das Beste ist, stellt eine bei geistiger Gesundheit verfasste Patientenverfügung eine wichtige Grundlage dar. Liegt diese nicht vor, muss durch das Betreuungsgericht ein Betreuer ernannt werden, der die zu treffende Entscheidung ausspricht.

Bei manchen Behandlungsmaßnahmen handelt es sich jedoch medizinisch um eine so höchstpersönliche Angelegenheit, dass selbst der Betreuer keine Entscheidungsbefugnis besitzt und das Betreuungsgericht, also fremde Personen, diese Maßnahmen genehmigen oder ablehnen muss.

Einer solchen, von außen getroffenen Entscheidung kann man nur entgegentreten, indem man zu der Zeit, in der man noch eigene Entscheidungen treffen kann, eine so genannte Patientenverfügung verfasst. Zudem kann auch mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung dafür gesorgt werden, dass bei Notwendigkeit einer Betreuung der eigene Wille in vorbestimmter Weise berücksichtigt wird.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?

All diese Begriffe stehen im Zusammenhang mit der Situation, dass man durch einen Unfall oder einer schweren Krankheit unfähig wird, für sich wichtige Entscheidungen zu treffen.

Es ist offensichtlich sinnvoll, die Angelegenheiten vorab zu regeln, denn die meisten Menschen, haben eigene Vorstellungen, wie man mit ihnen umgehen soll, wenn Lebensumstände eintreten, in denen sie keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können.

Die Patientenverfügung stellt dabei den eigenen Willen bezüglich der Durchführung medizinischer Maßnahmen dar. Diese dürfen vom Arzt nämlich nur vorgenommen werden, wenn der Patient ihnen geistesgegenwärtig zustimmt. Besonders wichtig werden solche Einwilligungen dann, wenn der Patient durch einen Unfall oder eine stark fortgeschrittene Krankheit bewusstlos oder zumindest nicht mehr im Vollbesitz der geistigen Kräfte ist. Mit der Patientenverfügung bestimmt der Patient, in welchen Fällen bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden und wann eine Behandlung nicht gewünscht wird.

Die Vorsorgevollmacht dient dem Zweck, eine Person auszuwählen, welche im Bedarfsfall als Betreuer eingesetzt werden soll. Auf diesem Weg kann man zum Beispiel dem Ehepartner eine Vorsorgevollmacht ausstellen, damit dieser einen im Rechtsverkehr vertreten darf. Somit umgeht man das Betreuungsverfahren und auch einen fremden Betreuer. Zudem ist es möglich, auch den Umfang der Betreuung festzulegen, der neben den Rechtsgeschäften beispielsweise auch Bankgeschäfte, vertragliche Angelegenheiten und die Einwilligung medizinischer Maßnahmen enthalten kann.

Mit der Betreuungsverfügung bestimmt man keinen Betreuer, beziehungsweise erteilt keine Vollmacht über seine rechtlichen Entscheidungen. Man äußert vielmehr seine Wünsche, die beim Einsatz eines Betreuers durch das Betreuungsgericht beachtet werden müssen. Solche Wünsche können die Person des Betreuers betreffen oder auch die Wahl eines vielleicht notwendig werdenden Pflegeheims. Zudem können auch bestimmte Gewohnheiten dargelegt werden, die ein Betreuer später berücksichtigen muss.

Die Vorteile einer Patientenverfügung

Die Patientenverfügung steht immer mehr im Mittelpunkt des Interesses. Trotz dem wird oft diskutiert, ob es ein notwendiges Übel oder weise Voraussicht ist, sich mit ihr zu beschäftigen. Dennoch zeigen die Vorteile der Patientenverfügung schnell, wie wichtig sie ist.

Immer wieder wird es Fälle geben, wo der Gesundheitszustand eines Menschen so schlecht ist, dass er aufgrund eines schweren Unfalls und der erlittenen Verletzungen oder durch das Fortschreiten einer schweren Erkrankung nicht mehr zurechnungsfähig ist. Dann werden meistens umfangreiche Behandlungen oder lebenserhaltende Maßnahmen unternommen, um das Leben des Patienten zu verlängern und damit zu schützen.

Jeder Mensch muss sich die Frage selber stellen, ob er das Leben an „technischen Geräten“ für lebenswert hält oder ob er sich ein solches Leben ersparen möchte.

Der Vorteil der Patientenverfügung liegt klar auf der Hand. Man kann im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte entscheiden, was bei Erkrankungen und medizinischen Problemen unternommen werden soll. Ebenso kann man entscheiden, welche Behandlungen unterlassen werden.

Klären Sie die Situation vorab

Patientenverfügung rechtzeitig erstellenNeben dem Durchsetzen des eigenen Willens hat die Verfügung noch einen weiteren Vorteil. Sie belasten Ihre Angehörigen nicht mehr mit der Entscheidung, über das Leben eines geliebten Menschen entscheiden zu müssen. Oft ist man unsicher, wie die betroffene Person sich entschieden hätte, was sie getan hätte und welche Entscheidung denn wirklich die richtige ist. Mit einer Patientenverfügung entlastet man also auch seine Angehörigen. Dies kann im Übrigen auch durch den vorzeitigen Abschluss eines Sterbegeldes oder einer Bestattungsvorsorge erfolgen.

Bei all den Vorteilen, die eine solche Verfügung mit sich bringt, bleibt zudem noch zu erwähnen, dass auch bei letzten Zweifeln eine solche abgegebene Erklärung jederzeit widerrufen werden kann.

Wie erstellt man eine Patientenverfügung

• Aufgrund der wichtigen Entscheidungen, die anhand einer Patientenverfügung getroffen werden, handelt es sich um ein sehr bedeutsames Dokument. Diese Tatsache verlangt sozusagen die schriftliche Niederlegung und die eigenhändige Unterschrift des Schriftstücks.

• Ein Notar kann beauftragt werden, das Dokument zu beglaubigen. Ähnlich einem Testament sollte man einem Vertrauten für den Notfall mitteilen, wo diese Verfügung hinterlegt ist. Eine Alternative ist es, solch eine Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de) speichern zu lassen. Sollte der Ernstfall eintreten, können die Daten dort eingesehen werden.

• Eine weitere gute Idee ist es, die Patientenverfügung mit dem Hausarzt durchzusprechen und die Situationen, die einem wichtig sind, fachlich korrekt darzulegen. Der Arzt sollte ebenfalls auf der Patientenverfügung unterschreiben, da ein Notar die notwendige Fachkompetenz nicht besitzt.

Wer diese Punkte beachtet, geht kaum das Risiko von Missverständnissen ein, die in dem folgenden, vereinfacht dargestellten Beispiel aufgetreten sind.

Wissenswert – Missverständnissen vorbeugen

In der Patientenverfügung ist es sehr wichtig Details exakt festzuhalten, wie behandelt werden darf und was unterlassen werden soll. In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof mit einem Urteil (Az. XII ZB 61/16) vom 06.07.2016 die Inhalte einer solchen Verfügung als nicht bindend angesehen.

Worum ging es in dem Verfahren?

In dem Fall ging es um drei Schwestern, die über die lebensverlängernden Maßnahmen ihrer schwer hirngeschädigten Mutter uneinig waren. Eine der Schwestern wurde von der Mutter als Vertreterin in zwei Patientenverfügungen ernannt. Danach durfte sie Maßnahmen zustimmen, diese ablehnen oder auch widerrufen. Zudem stand in der Verfügung, dass die Mutter keinen Wert darauf lege, lebenserhaltende Maßnahmen zu empfangen, wenn eine Besserung des Zustandes nicht erwartet werden könne.

Die zwei anderen Schwestern teilten diese Ansicht nicht und widersprachen in zweiter Instanz vor dem Landgericht erfolgreich. Dadurch ist eine der Schwestern durch den Widerspruch nun für den Bereich der Gesundheitsvorsorge zuständig. Hierauf wurde wiederum von der bevollmächtigten Tochter Einspruch eingelegt und damit muss vor dem Landgericht neu verhandelt werden. Das Ergebnis ist, soweit bekannt, noch offen.

Fazit: Die Situation ist für die Betroffene unbefriedigend. Da durch die missverständliche Ausdrucksweise in den Patientenverfügungen, eine endgültige Entscheidung nicht möglich ist.

Wir hoffen das unser Ratgeber Ihnen weiter hilft und Sie Ihre persönliche Patientenverfügung unmissverständlich zu Papier bringen können. Teilen Sie uns gerne Ihre Erfahrungen mit, oder geben Sie uns Anregungen oder Tipps, die wir gerne noch ergänzen.

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