Die Haftpflichtversicherung für Deine Mietwohnung
Die private Haftpflichtversicherung, nicht nur für unterwegs, sondern auch für den Bereich Deiner Mietwohnung ist sie unerlässlich. Wann immer Du einen Schaden am Eigentum Deines Vermieters, sprich seiner Wohnung, verursachst, so haftest Du für Reparatur oder den Ersatz selbst. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn aus Deiner Waschmaschine Wasser austritt und in den Boden sickert. Die Schäden, die dabei entstehen, können schnell hohe vierstellige Beträge fordern – die Haftpflichtversicherung schützt Dich vor solchen Mietsachschäden.
Diese Wohnungsschäden werden von der Privathaftpflicht übernommen
Bei Schäden am Mieteigentum springt bei Schadensersatzansprüchen Deine Privathaftpflichtversicherung ein. Im Normalfall sind in den alten Haftpflichtversicherungesverträgen keine Leistungen zu gemieteten oder geliehenen Gegenständen inbegriffen.
In Bezug auf Wohnungen ist dies jedoch anders geregelt. Dort werden viele Schäden beglichen, solange diese an der Wohnung selbst oder an fest mit der Wohnung verbundenen Gegenständen entstanden sind. Darunter fallen unter anderem:
- Sanitäre Anlagen
- Türen
- Teppichböden
Vorsicht: Wenn Schäden an Deiner gemieteten Wohnung entstehen, dann sind diese durch eine niedrigere Versicherungssumme abgesichert als Schäden in anderen Bereichen. Achte darauf, dass die Höchstsumme mindestens 300.000 EUR, besser noch mehr, beträgt.
Die Mietsachschäden Haftpflicht als passive Rechtsschutzversicherung
Nicht immer herrscht ein gutes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Schon vor Beginn des Mietverhältnisses fordern Vermieter daher oft Nachweise über die finanzielle Sicherheit des zukünftigen Mieters. Neben der Kaution erwarten sie oft den Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Doch sobald der Vermieter diese als Bedingung in den Mietvertrag integriert, ist diese Klausel ungültig.
Auch während des Mietverhältnisses kann es schnell zu Missverständnissen zwischen Mieter und Vermieter kommen. Werden vom Vermieter unrechtmäßige Schadensersatzforderungen gestellt, dann kann ebenfalls eine passende Haftpflichtversicherung helfen. Von dieser wird der Sachverhalt geprüft und unberechtigte Ansprüche werden abgewiesen. Somit stellt die Haftpflichtversicherung in diesem Bereich auch eine Art passive Rechtsschutzversicherung dar.
Haftpflichtversicherung und der Schlüsselverlust
Wenn man seinen Schlüssel verliert, dann ist dies nicht nur lästig, sondern es können gerade bei großen Miethäusern mit Generalschlüssel hohe Kosten auf einen zukommen.
Schütze Dich sich vor den Schlosser-Kosten und schließe bei Deinem Tarif die Leistung bei Schlüsselverlust mit ein. So wird Dich Dein Missgeschick nicht unnötig teuer zu stehen kommen. Zwar gibt es bei einigen Versicherern dennoch eine geringe Selbstbeteiligung im Falle des Verlustes, jedoch beläuft sich diese lediglich auf ca. 100 bis 200 EUR – recht wenig im Vergleich zu den rund 4.000 EUR, die ohne Versicherung fällig sein können.
Durch Haustiere verursachte Schäden
Wer Haustiere hat, der weiß, dass diese in der Wohnung des Öfteren mal Schäden anrichten. Doch diese werden nicht alle über die Privathaftpflicht abgedeckt. Zwei Kriterien sind hier von Belang:
- Zunächst einmal muss das Tier unter die Kategorie Kleintier fallen. Das sind zum Beispiel Hamster, Mäuse oder auch Katzen. Für Hunde hingegen muss eine spezielle Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
- Als zweites Kriterium ist die Art des Schadens von Bedeutung. Auch hier sind Allmählichkeitsschäden nicht im gewöhnlichen Tarif inbegriffen. Richtet das Tier jedoch plötzlich und unvorhersehbar einen Schaden an der Wohnung an, so wird dies von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen.
Schadenersatz in der Ferienwohnung
Werden im Urlaub Schäden an der Ferienwohnung oder im Hotel verursacht, so ist prinzipiell, wie auch in der Mietwohnung, nur das versichert, was fest mit der Wohnung verbunden ist. Für die Einrichtung in Ferienwohnungen oder Hotels kann man jedoch eine Zusatzklausel mit dem Versicherer festlegen. Gegen einen kleinen Mehrbeitrag können so auch Einrichtungsgegenstände bis zu 25.000 EUR mitversichert werden.
Mietsachschäden – Haftpflichtversicherung für Kinder
Die eigenen Kinder sind über die Haftpflicht der Eltern so lange mitversichert, bis sie ihre erste Berufsausbildung oder das Studium abgeschlossen haben.
In Bezug auf Kinder gilt es außerdem zu beachten, dass diese unter einem Alter von sieben Jahren prinzipiell deliktunfähig sind und daher theoretisch nicht über die Haftpflicht abgedeckt werden müssten. Immer mehr Versicherer bieten jedoch diesen zusätzlichen Schutz an, um den Eltern zu ermöglichen, den Schaden der Kinder zu begleichen, selbst wenn sie nicht zahlungspflichtig sind.
Das gibt es sonst noch zu beachten
- Bei jedem Schaden ist dem Versicherer eine sofortige, schriftliche Erklärung zukommen zu lassen. Andernfalls kann es passieren, dass Du Deinen Versicherungsschutz verlierst.
- Die Privathaftpflicht zahlt nicht bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden.
- Die Tarife zahlen bei Schäden jeweils nur den Zeitwert der Gegenstände, nicht den Neuwert.
- Die Angebote von Versicherern ändern sich schnell. Überprüfe Deine alten Tarife regelmäßig und denke darüber nach, ob sich ein Wechsel lohnen könnte.
- Um eine Übersicht über das große Angebot an Haftpflichtversicherungen zu erhalten, empfehlen wir einen unverbindlichen Vergleich.