Kündigung bei Air Berlin

VonRA Moegelin

Kündigung bei Air Berlin

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Hier erhalten Sie Infos,  wie Sie als Arbeitnehmer von Air Berlin gegen eine Kündigung von Air Berlin vorgehen können.

Die Insolvenz von Air Berlin

Am 15.08.17 hat Air Berlin Insolvenz angemeldet. Sie ist die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft. Der Flugbetrieb kann seitdem fortgesetzt werden, zumal die Bundesregierung einen Übergangskredit gewährt hat. Während tausende Arbeitnehmer von Air Berlin um ihren Job bangen müssen, ist das millionenschwere Gehalt von Air Berlin Chef Winkelmann sicher. Ein Betriebsrat von Air Berlin erklärte, dass rund 7000 Mitarbeiter von der Kündigung bedroht sind. Das ist der ganz überwiegende Anteil, denn Air Berlin hat rund 8.000 Arbeitnehmer. Derzeit laufen Verhandlungen über eine Transfergesellschaft. In der geplanten Transfergesellschaft könnten bis zu 4000 Arbeitnehmer von Air Berlin integriert werden, mit der Aussicht auf einen neuen Arbeitsplatz vermittelt zu werden. Im Fall des Scheiterns der Verhandlungen erscheint eine Kündigung der betreffenden Arbeitnehmer in Anbetracht der Insolvenz von Air Berlin unabwendbar. Am 25.10.17sind die Verhandlungen über eine Transfergesellschaft gescheitert , so dass nun Kündigungen unmittelbar bevorstehen. Sollte es tatsächlich zu den Kündigungen kommen, ist voraussichtlich zum Ende Oktober 2017 damit zu rechnen. Durch den vorausgegangenen Verkauf erheblicher Unternehmensanteile an Lufthansa übernimmt diese die österreichische Ableger-Airline Niki mit rund 30 Flugzeugen, die Regionaltochter LG Walter sowie 20 weitere Maschinen von Air Berlin.

Was tun bei einer Kündigung von Air Berlin

Wenn Sie als als Mitarbeiter von Air Berlin in Ihrer Eigenschaft als Flugzeugführer, Cabin Crew Member, etc. eine Kündigung erhalten, ist eine Klage hiergegen empfehlenswert. Sollten Sie länger als 6 Monate bei Air Berlin gearbeitet haben, fallen Sie in den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für die Wirksamkeit der Kündigung betriebsbedingte Gründe vortragen muss. Voraussetzung ist, dass innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung die Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wird.

Besonderheiten in der Insolvenz

Air Berlin betreibt das Insolvenzverfahren bislang in Eigenverwaltung, also ohne den sonst üblichen Insolvenzverwalter. Es wurde lediglich ein sogenannter Sachwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren wird beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin unter dem Aktenzeichen 36a IN 4295/17 geführt.

Das Insolvenzverfahren berechtigt den Arbeitgeber gemäß § 113 InsO zur Kündigung von drei Monaten zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. Das wirkt sich besonders nachteilig aus auf langjährige Arbeitsverhältnisse, bei denen Mitarbeiter von Air Berlin nach § 622 BGB an sich viel längere Kündigungsfristen hätten.

Unabhängig von § 113 InsO und trotz der Insolvenz sind im Verfahren vor dem Arbeitsgericht arbeitgeberseitig betriebsbedingte Gründe vorzutragen. Als naheliegender Grund dürfte eine Betriebsstilllegung angeführt werden. Air Berlin hat aber eine Sozialauswahl nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 KSchG durchzuführen, wobei Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, etc. angemessen zu berücksichtigen sind.

Kosten der Kündigungsschutzklage

Vor dem Arbeitsgericht gibt es keinen Zwang sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. In der ersten Instanz trägt jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre anwaltlichen Kosten selbst. In Anbetracht der Komplexität empfiehlt es sich als Arbeitnehmer einen Anwalt zu beauftragen. Wer keinen Rechtsschutz hat, kann damit rechnen, Prozesskostenhilfe zu erhalten. Von Mitgliedern einer Gewerkschaft wird verlangt, dass sie den gewerkschaftlich vorgesehenen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.

Anwaltliche Durchsetzung Ihrer Rechte

Gerne können Sie mittels nachfolgendem Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch  einen Termin vereinbaren um Ihre Rechte im Fall einer Kündigung von Air Berlin durchzusetzen.

News Update

30.11.17: Die geplante Übernahme der Air-Berlin-Tochter Niki durch die Lufthansa ist in Gefahr, da die EU-Kommission den Niki-Deal untersagen könnte.

15.11.17: Ein Gutachten beziffert die Schulden von Air Berlin bei knapp über 5 Milliarden Euro. Demgegenüber steht eine verwertbare Vermögensmasse von lediglich 213,5 Millionen Euro.

07.11.14: Die Air Berlin-Angestellten auf Mallorca ziehen vors Arbeitsgericht und wehren sich damit gegen aus ihrer Sicht zu geringe Abfindungen

03.11.17: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Personalvertretung Kabine hat das Arbeitsgericht Berlin in vollem Umfang abglehnt . Weder werden Kündigungen verboten, noch muss Air Berlin Auskunft über etwaige Kaufangebote -z.B. von der Lufthansa- geben.

01.11.17: Das Amtsgericht Charlottenburg hat heute das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Air Berlin eröffnet. Gläubiger haben nun die Möglichkeit, ihre Forderungen gemäß § 28 InsO anzumelden.

01.11.17: Mitarbeiter von Eurowings warnen das Personal von Air Berlin vor den erschreckenden Arbeitsbedingungen bei ihnen, die noch schlimmer sein sollen als bei Ryanair. So berichtet es der SPIEGEL.

30.10.17: Hunderte Mitarbeiter von Air Berlin werden ab 01.11.17 freigestellt. Zudem wird berichtet, dass Arbeitnehmervertreter mit der Geschäftsführung einen Interessenausgleich und Sozialplan vereinbaren wollen, um die Folgen der Kündigungen abzumildern.

27.10.17: Mit der Landung des letzen Flugzeugs um 23:45 Uhr ist der Flugbetrieb bei Air Berlin eingestellt worden.

27.10.17: Medien wie Bild oder Focus berichten, dass die Lufthansa möglicherweise die Arbeitnehmer von Air Berlin übernehmen muss, da die Arbeitsverhältnisse im Rahmen eines Betriebsübergangs auf die Lufthansa übergegangen sein könnten. Die Berichte basieren aber lediglich auf Spekulationen einer Anwaltskanzlei.

25.10.17: Die Personalvertretung Kabine hat beim Arbeitsgericht Berlin heute einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Die Personalvertretung will errreichen, dass Air Berlin untersagt wird, Kündigungen auszusprechen und Flugzeuge aus dem Betrieb herauszunehmen. Außerdem soll Air Berlin verpflichtet werden, sämtliche Gebote im Bieterverfahren zur Einsichtnahme vorzulegen. Über den Antrag verhandelt das Arbeitsgericht am 02.11.17.

25.10.17: Keine Transfergesellschaft für rund 4.000 Mitarbeiter von Air Berlin

25.10.17: Der Aktienkurs von Air Berlin beträgt im Schlusskurs von XETRA um 17:30 Uhr gerade mal noch 7 Cent und hat damit im Vergleich zum Vortag rund 23 % verloren.

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