Erklärung von Philadelphia

[Update 2023-12-24: Ist eine Webseite, auf die ursprünglich verlinkt wurde, erloschen, wurde gegebenenfalls der Link auf die bei web.archive.org archivierte Version gesetzt.]

Zur Einstimmung ein Video aus dem Bundestagswahljahr 2017:

Großbritannien, 6. Juni 2017, Unterhauswahlen: Es hat nur wenig gefehlt und es hätte für einen linken, nicht-Establishment-Labour-Politiker zum britischen Premierminister gereicht. Obiges Video zeigt, Gegenöffent­lichkeit aufzubauen kann klappen. Wer – welche Musiker in Deutschland entzaubern Merkel und Schulz (Update 2023-12-24 – jetzt: Bezahlschranke) sowie die neue rechtsradikale Hasspartei mit dem Arschl…buchstaben am Anfang?

Ich für meinen Teil möchte hier und jetzt ein klein wenig dazu beitragen, um zu einem Mehr an Gegenöffentlichkeit zu gelangen. Ich möchte gerade vorbeilesenden Abiturienten und Studenten ans Herz legen, die Erklärung von Philadelphia, deren deutsche Übersetzung nachfolgend hier gelesen werden kann, genau zu studieren. Der Text ist nicht allzu lang.

Kaum einer weiß von ihr, der
Er­klä­rung von Phi­la­del­phia, ist sie doch ein Meilen­stein in der Entwicklung des Internationalen Arbeitsrechts (oder Rechte der Lohnabhängigen).

Wenn man sie liest und sich die moderne internationale “Rechts­entwicklung” betrachtet, wird man erkennen, dass es mit den Schutzrechten der Lohnabhängigen nicht mehr so weit her ist! Viele Gesetze sind verschlechtert worden, viele Arbeitsrechtsnormen stehen hierüber hinaus nur noch auf dem Papier.

Damit Ihr Euch ein persönliches Bild machen können – ideal auch für Schul-Hausarbeiten -, hier der Wortlaut in der deutschen ILO-Über­setzung:

Erklärung über die Ziele und Zwecke der Internationalen Arbeitsorganisation (Erklärung von Philadelphia)

Philadelphia, 10. Mai 1944

Erklärung über die Ziele und Zwecke der Internationalen Arbeits­organisation Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeits­organisation, die in Philadelphia zu ihrer sechsundzwanzigsten Tagung zusammengetreten ist, nimmt heute, am 10. Mai 1944, diese Erklärung über die Ziele und Zwecke der Internationalen Arbeits­orga­ni­sation und über die Grundsätze an, welche die Politik ihrer Mitglieder leiten sollten.

I

Die Konferenz erneuert das Bekenntnis zu den leitenden Grundsätzen, auf die sich die Organisation stützt, und erklärt im besonderen:

  1. Arbeit ist keine Ware.
  2. Freiheit der Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit sind wesentliche Voraussetzungen beständigen Fortschritts.
  3. Armut, wo immer sie besteht, gefährdet den Wohlstand aller.
  4. Der Kampf gegen die Not muß innerhalb jeder Nation und durch ständiges gemeinsames internationales Vorgehen unermüdlich weitergeführt werden, wobei die Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sich gleichberechtigt mit den Vertretern der Regierungen in freier Aussprache und zu demokratischen Entscheidungen zusammenfinden, um das Gemeinwohl zu fördern.

II

Die Konferenz ist davon überzeugt, daß die Erfahrung die Richtigkeit der in der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation enthaltenen Erklärung voll erwiesen hat, wonach der Friede auf die Dauer nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden kann, und bestätigt folgendes:

  1. Alle Menschen, ungeachtet ihrer Rasse, ihres Glaubens und ihres Geschlechts, haben das Recht, materiellen Wohlstand und geistige Entwicklung in Freiheit und Würde, in wirtschaftlicher Sicherheit und unter gleich günstigen Bedingungen zu erstreben.
  2. Die Schaffung der hierfür notwendigen Voraussetzungen muß das Hauptziel innerstaatlicher und internationaler Politik sein.
  3. Alle innerstaatlichen und internationalen Pläne und Maßnahmen, insbesondere solche wirtschaftlicher und finanzieller Art, sollten unter diesem Gesichtspunkt beurteilt und nur gutgeheißen werden, soweit sie geeignet erscheinen, die Erreichung dieses Hauptziels zu fördern und nicht zu hindern.
  4. Es gehört zu den Aufgaben der Internationalen Arbeitsorganisation, alle internationalen Pläne und Maßnahmen wirtschaftlicher und finanzieller Art unter diesem grundlegenden Gesichtspunkt zu prüfen und in Erwägung zu ziehen.
  5. Bei der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben kann die Inter­natio­nale Arbeitsorganisation nach Berücksichtigung aller in Betracht kommenden wirtschaftlichen und finanziellen Umstände jede ihr zweckmäßig erscheinende Maßnahme in ihre Entscheidungen und Empfehlungen einbeziehen

III

Die Konferenz anerkennt die feierliche Verpflichtung der Internationalen Arbeitsorganisation, bei den einzelnen Nationen der Welt Programme zur Erreichung folgender Ziele zu fördern:

  1. Vollbeschäftigung und Verbesserung der Lebenshaltung,
  2. Beschäftigung der Arbeitnehmer in Berufen, in denen sie die Befriedigung haben können, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in vollem Umfang zu entfalten und das Beste zum Gemeinwohl beizutragen,
  3. Vorkehrungen als Mittel zur Erreichung dieses Zieles, um die Aus­bildung und den Arbeitsplatzwechsel einschließlich der Wan­derungs­bewe­gung zur Erlangung von Beschäftigung und zwecks Siedlung zu ermöglichen, wobei allen Beteiligten angemessene Sicherheit zu bieten ist,
  4. Gewährleistung eines gerechten Anteils aller an den Früchten des Fortschritts hinsichtlich der Löhne und des Einkommens, der Arbeitszeit und anderer Arbeitsbedingungen sowie eines lebens­notwendigen Mindestlohnes für alle Arbeitnehmer, die eines solchen Schutzes bedürfen,
  5. tatsächliche Anerkennung des Rechts zu Kollektivverhandlungen, Zusammenwirken von Betriebsleitung und Arbeitskräften zur ständigen Steigerung der Produktivität sowie Zusammenarbeit von Arbeit­nehmern und Arbeitgebern bei der Vorbereitung und Durch­führung sozialer und wirtschaftlicher Maßnahmen,
  6. Ausbau von Maßnahmen der sozialen Sicherheit, um allen, die eines solchen Schutzes bedürfen, ein Mindesteinkommen zu sichern, und um umfassende ärztliche Betreuung zu gewährleisten,
  7. angemessener Schutz für das Leben und die Gesundheit der Arbeit­nehmer bei allen Beschäftigungen,
  8. Schutz für Mutter und Kind,
  9. angemessene Ernährungs- und Wohnverhältnisse und Möglichkeiten zur Erholung und zur Teilnahme am kulturellen Leben,
  10. Gewährleistung gleicher Gelegenheiten in Erziehung und Beruf.

IV

Die Konferenz ist der Überzeugung, daß eine gründlichere und um­fas­sen­dere Nutzung der Produktionsmittel der Welt, die zur Erreichung der in dieser Erklärung dargelegten Ziele notwendig ist, durch wirksames internationales und innerstaatliches Vorgehen, unter anderem durch Maßnahmen gewährleistet werden kann, die darauf abzielen, Erzeugung und Verbrauch zu steigern, ernstliche Konjunktur­schwankungen zu vermeiden, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in den weniger entwickelten Gebieten der Welt zu fördern, eine größere Beständigkeit der Rohstoffpreise auf dem Weltmarkt zu sichern und einen ausgedehnten und stetigen Welthandel zu fördern.

Die Konferenz erklärt deshalb die volle Bereitschaft der Internationalen Arbeitsorganisation zur Zusammenarbeit mit allen internationalen Körperschaften, denen eine Mitverantwortung für diese große Aufgabe und für die Förderung der Gesundheit, der Erziehung und der Wohlfahrt aller Völker anvertraut ist.

V

Die Konferenz bekräftigt, daß die in dieser Erklärung niedergelegten Grundsätze für alle Völker der Welt volle Geltung haben. Die Art ihrer Anwendung muß sich zwar nach der von jedem Volk erreichten sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungsstufe richten, aber ihre fortschreitende Verwirklichung in noch abhängigen Gebieten sowie für Völker, die bereits die Stufe der Selbstregierung erreicht haben, ist Anliegen der gesamten zivilisierten Welt.

(Aus: Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation, IAO Genf 2004)

O. K., die Erklärung stammt aus der Zeit, als die Welt sich im 2. Weltkrieg befand. Man war auf alle Arbeitskräfte angewiesen, um Hitler-Deutschland besiegen zu können. Nichtsdestotrotz kann man die Forderungen der Erklärung mit der heutigen Realität vergleichen:

Statt die Forderungen der Erklärung eingelöst zu bekommen, verzeichnen wir eine immer schlechter werdende Lebenssituation der arbeitenden Bevölkerung weltweit. Dies ist Ausdruck einer kapitalisti­schen Welt­wirtschaft, das Wort “Neoliberalismus” ist vielen geläufig. Wir verzeichnen eine grundsätzliche, neoliberale Entwicklung in den internationalen Handelsabkommen (WTO), die in CETA, TISA und TTIP [Update 2023-12-24 Ersatzlink: Download über das Internet-Archiv noch möglich] als Rati­fi­zie­rungs­vor­ha­ben ihren vorläufigen Höhe-, aber nicht Endpunkt fanden. Zu wenig klar ist in der Öffentlichkeit, dass sich die neueren internationalen Freihandelsabkommen – das ist die präzisere Bezeichnung – »nicht nur ergänzen, sondern auch in ihrer Wirkung multiplizieren«, so Monika Christann*.

Wer dem Irrtum anhängt, dass es ausreicht, andere für die eigenen Rechte (Grundrechte) eintreten lassen zu können oder gar meint, sich von Sigmar Gabriel Martin Schulz täuschen lassen zu müssen (CETA wäre gut), sollte mehr kritische Webseiten wie zum Beispiel die von Attac, den NachdenkSeiten bis hin zur Marx21-Webseite lesen.

– – –

* Monika Christann sprach in ihrem hervorragenden Vortrag “Noch Arbeitsrechte nach CETA & Co?” bei dem Bündnis gegen Privatisierung (4. Juli 2016, 18:30 Uhr GEW-Bezirk, Bleichstraße 38a, Frankfurt am Main. Update 2023-12-24: Diese “http:”-Webseite wird anscheinend seit geraumer Zeit nicht mehr gepflegt) über das Zusammenwirken der internationalen Freihandels-abkommen. Monika Christan ist derzeit ver.di-Gewerkschaftssekretärin. Sie kandidiert für die Partei Die Linke um ein Direktwahlmandat bei der Bundestagswahl 2017.

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