Skip to main content

Müssen Auffahrrampen das Prüfzeichen „GS“ besitzen?

Auffahrrampen-2x-auffahrrampe-stahl-1600-kg-klappbare-faltbare-rampe-auffahrschiene-motorradrampe-auffahrbockAuffahrrampen werden für den Ausgleich von Höhenunterschieden beim Verladen eingesetzt. Überwiegend Transportgüter mit Rädern oder Rollen, beziehungsweise Transportgüter in Behältern mit Rädern oder Rollen werden mit Verladerampen bewegt. Die Einsatzmöglichkeiten sind variabel. Verladerampen werden umgangssprachlich alternativ als Auffahrrampe, Verladeschiene oder Auffahrschiene bezeichnet. Ihre Konstruktion, die Größe und die Belastbarkeit sind abhängig vom Verwendungszweck der Auffahrrampe. Die Hersteller von Verladerampen legen Wert auf Belege für die Sicherheit und Haltbarkeit ihrer Produkte. Neben der Tragfähigkeit spielt die Befestigung, das Handling und die überprüfte Zuverlässigkeit der Auffahrrampe eine Rolle.

Einsatzvarianten und Belastbarkeit

Auffahrrampen werden in variierenden Bereichen der Wirtschaft oder im Gesundheits- und Sozialwesen verwendet. Mit einer Auffahrrampe werden Rollstühle in Fahrzeuge verladen, PKWs auf Abschleppwagen oder schwere Müllcontainer in Spezialfahrzeuge.

Das Material und die Verarbeitung sowie die Konstruktion der Auffahrrampen sind von den physikalischen Eigenschaften des Verladegutes abhängig. Der Höhenunterschied, der überwunden werden muss, und die Befestigung am Verladeort sind ebenfalls entscheident. Verladerampen für die Verladung eines Rollstuhles in einen PKW sind aus anderen Materialien in einer anderen Konstruktion gefertigt als Verladerampen für die Beladung eines Transportflugzeuges mit Großcontainern.

In zahlreichen wird die Auffahrrampe am Transportfahrzeug oder an der höheren Ebene befestigt, um das Wegrutschen oder Wackeln beim Auffahren zu verhindern. Die Belastbarkeit der Auffahrrampe und die Konstruktion der Befestigungsmittel müssen zwingend ein Prüfsiegel erhalten.

Das Prüfsiegel geprüfte Sicherheit GS

Das Prüfsiegel GS -geprüfte Sicherheit- sagt aus, dass die geprüfte Auffahrrampe den Vorgaben des §21 Produktsicherheitsgesetz -ProdSG- entspricht. Das GS Prüfsiegel wird in Deutschland traditionell von neutralen Prüfstellen für Produktsicherheit vergeben. Die Prüfstellen testen Produkte im Hinblick auf ihre Sicherheit und Belastbarkeit. Bei der Prüfung werden ebenfalls die Produktion und die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht. Hersteller lassen ihre Produkte freiwillig von einer GS Prüfstelle testen, um das begehrte Zertifikat zu erhalten. Reputationsgründe und Marketinggründe überwiegen bei der Entscheidung, die Produkte mit einem GS Prüfsiegel auszustatten. Es besteht keine Verpflichtung für die Hersteller von Auffahrrampen, ihre Produkte von einer GS Prüfstelle testen zu lassen. Im Unterschied zum GS Prüfsiegel ist die CE Kennzeichnung zwingend erforderlich und vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Die CE-Kennzeichnung

Mit der CE – Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder der Inverkehrbringer eines Produktes, das sein Produkt den geltenden Anforderungen der EU entspricht. Die Vorschriften für das Produkt, wie zum Beispiel für Auffahrrampen müssen komplett und inhaltlich erfüllt werden. Für spezielle Produkte können mehrere Vorschriften gelten. Die CE – Kennzeichnung inklusive der Erfüllung aller geltenden Vorschriften ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Fazit

Das GS Prüfsiegel „Geprüfte Sicherheit“ wird vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Hersteller sind nicht gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte mit dem GS – Prüfsiegel auszustatten. Kunden und Käufer einer Auffahrrampe legen Wert auf Prüfsiegel und Sicherheitszertifikate. Beim Umgang mit einer Auffahrrampe kann die Sicherheit der Rampe das entscheidende Argument für den Kauf sein. Ungenügende Belastbarkeit oder unausgereifte Konstruktionen können schwere Unfälle zur Folge haben. Aus Marketinggründen und aus Gründen der Reputation des Herstellers beim Kunden ist die Ausstattung einer Auffahrrampe mit dem GS Prüfsiegel empfehlenswert.


Ähnliche Beiträge