SPRÜCHE Nr. 65 „Damit wird der Kilometerstand durchgehend nachvollziehbar und eine kriminelle Handlung um den Tacho unter Strafe gestellt. Mit derartigen Manipulationen wurde nicht nur der Wert von Fahrzeugen verändert – es wurden auch laufleistungsabhängige Reparaturen, wie z.B. der Tausch des Zahnriemens, hinausgeschoben.“

Friedrich Nagl, Bundesinnungsmeister Fahrzeugtechnik, begrüßt eine neue Regelung im Kraftfahrgesetz, die Käufer von Gebraucht-Wagen künftig vor falschen Angaben zum Kilometerstand bewahren soll. So werden seit 1.9.2016 bei der regelmäßigen Fahrzeug-Überprüfung nach §57a sowohl der aktuelle km-Stand als auch jener, der bei der vorigen „Pickerl“-Vergabe ausgewiesen wurde, abgespeichert. Die gesetzliche Verpflichtung, den tatsächlichen km-Stand nach Reparatur oder Tausch des km-Zählers wiederherzustellen, ermöglicht daher eine lückenlose Dokumentation der Laufleistung. Für Tacho-Manipulationen werden ab sofort Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro verhängt.

gw-handel_tachomanipulation Steht uns eine Ära „ehrlicher Gebrauchter“ bevor? Mittels periodischer Aufzeichnung in den kommenden Jahren will der Gesetzgeber der Manipulation des km-Stands einen Riegel vorschieben (Bild: YouTube)


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