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Kaufvertrag für ein Auto: Worauf man achten muss

Täglich werden in Deutschland tausende Fahrzeuge verkauft. Dennoch gibt es für diesen florierenden Handel keine normierten Kaufverträge. Das Schriftwerk des Bundesgesetzbuches (BGB) ist aus einer langen Tradition mündlicher Verträge entstanden. Dieser Nostalgie des ritterlichen Handschlags trägt der Gesetzgeber Rechnung, indem er erklärt: Formvorgaben für Kaufverträge existieren nicht (§ 433 BGB). Somit ist auch der Kaufvertrag für ein Auto Gestaltungssache zwischen Käufer und Verkäufer.

Vom vertrauensvollen Händedruck bis zum standardisierten Kraftfahrzeuggewerbe-Vertrag ist hier alles drin. Freundschaftliche mündliche Transaktionen unter Kombifahrern können jedoch unerfreuliche Nachspiele haben, wenn das Fahrzeug Mängel aufweist und Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden sollen.

Juristerei, Vertragsklauseln und Studium von Kleingedrucktem machen keinen Spaß, erweisen sich bei einem Rechtsstreit aber als Goldes wert. Darum ist ein guter Kaufvertrag für ein Auto immer ein schriftlicher Vertrag.

Beim Kaufvertrag auf der sicheren Seite

Kaufvertrag abgeschlossen

Kaufvertrag abgeschlossen

Wer beim Kaufvertrag für ein Auto rechtlich auf der sicheren Seite sein will, sollte sich einen Mustervertrag aus dem Internet herunterladen. Welche Punkte in einen guten Kaufvertrag hinein gehören, wird in den folgenden Absätzen geklärt. Vorab sei darauf hingewiesen, dass es hinsichtlich der Gewährleistungspflicht zwei Varianten von Verträgen gibt: den Kaufvertrag, der von einem privaten Verkäufer abgeschlossen wird; und der Kaufvertrag des gewerblichen Verkäufers.

Ein gewerblicher Verkäufer kann in sein Vertragswerk Klauseln aufnehmen, die ihn von der Gewährleistung entbinden sollen („Gekauft wie gesehen“) – wenn aber an dem gekauften Kombi ein Mangel festgestellt wird, der sich nicht mit der Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs deckt, ist der gewerbliche Verkäufer zur Mangelbehebung verpflichtet. Seine Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre.

Recht auf Vertragsanfechtung

Ein Privatverkäufer kann in seinem Kaufvertrag für ein Auto die Gewährleistungspflicht ausschließen. Das ist legitim und muss vom Käufer akzeptiert werden. Sollte aber ein gravierender Mangel an dem Gebraucht-Kombi auftreten, der nachweislich zum Verkaufszeitpunkt bestand und vom Verkäufer arglistig verschwiegen wurde, hat der Käufer ein Recht zur Vertragsanfechtung. Er muss allerdings beweisen, dass der Mangel beim Verkauf vorlag.

Einen Mustervertrag hat der gemeinnützige Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. auf seiner Website autokauf.org veröffentlicht. Hier zum Download: Autokaufvertrag Muster von autokauf.org

Der Abschnitt über Gewährleistungspflicht und Gewährleistungsausschluss beweist: Käufer und Verkäufer bewegen sich auf juristisch heiklem Gebiet. Ein guter Kaufvertrag für ein Auto funktioniert wie ein Sicherheitsgurt, wenn es zur Kollision kommt. Er sollte sämtliche persönlichen Daten von Käufer und Verkäufer enthalten, einschließlich Personalausweisnummer (kontrollieren!).

Auch die Daten des zu verkaufenden Kombis sind akkurat aufzunehmen (Fahrzeug-Indentifikationsnummer nicht vergessen). In den Kaufvertrag für ein Auto gehören Sonderausstattung und Zubehör, eine Inventurliste aller Beschädigungen/Unfallschäden, alle Sondervereinbarungen und Garantiezusagen sowie selbstverständlich der Kaufpreis. Der Käufer erklärt, das Fahrzeug innerhalb einer Woche umzumelden und bestätigt den Erhalt von Schlüsseln, Papieren, TÜV-Bericht. Das ganze wird mit den Unterschriften der Parteien besiegelt und in zwei deckungsgleichen Formularen ausgefüllt.

Zur Vertiefung ein Überblick wichtiger Kaufvertragsaspekte

  • Mängelliste: Der Verkäufer soll alle Mängel, Reparaturen, Unfallschäden und Erneuerungen wahrheitsgemäß auflisten; der Käufer nimmt das Fahrzeug (bestenfalls in Begleitung eines zweiten „Sachverständigen“) geduldig in Augenschein und lässt entdeckte Defekte in den Vertrag aufnehmen
  • Ummeldepflicht: Der Verkäufer eines Kombis vermerkt im Kaufvertrag für ein Auto die einwöchige Ummeldepflicht des Käufers , um Haftungsansprüchen vorzubeugen
  • Gewährleistungsanspruch: Wenn nach Abschluss des Kaufvertrags für ein Auto ein Mangel an dem Fahrzeug festgestellt wird, muss dieser 14 Tage nach Kenntnisnahme dem Verkäufer mitgeteilt werden; andernfalls verfällt der Gewährleistungsanspruch

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