Gericht verurteilt chinesische Webseite wegen unlauterem Wettbewerb

Es ist ein Präzedenzfall: Ende 2015 gab sich ein chinesischer Onlinehänder, der Originalprodukte der Marke Avène verkaufte, als offizielle Avène Webseite aus. Das Changsha Intermedia People’s Court sah darin gemäß Artikel 2 des Anti-unfair Competition Law unlauteren Wettbewerb.

Pierre Fabre, Eigentümer der registrierten Marke EAU THERMALE AVÈNE, klagte bereits 2014 wegen Markenrechtsverletzung und unfairem Wettbewerb und forderte die Einstellung der Verstöße sowie Schadensersatz und eine öffentliche Entschuldigung.

Das Gericht gab ihm im Oktober 2015 Recht und orderte die sofortige Unterlassung an. Durch die prominente Nutzung des Markenzeichens Avène und die Bezeichnung als „Avène’s offizielle Webseite in China“ sowie „Avène Online-Shoppingcenter in China“ würde der Eindruck entstehen, es handele sich um eine von Pierre Fabre betriebene und lizensierte Webseite. Daher verletze der Eigentümer der Seite, Changsha Hui Ji E-commerce Co, Ltd., die Geschäftsethik und Grundsätze der Gutgläubigkeit, welche im Artikel 2 des Anti-unfair Competition Law erwähnt werden. Changsha Hui Ji musste 40.000 RMB Kompensation für den entstandenen wirtschaftlichen Schaden zahlen.

Der Fall wurde vom Supreme People’s Court als einer der Top 50 IP Präzedenzurteile in 2015 aufgeführt und dient damit als Referenz beim Erkennen der unlauteren Verwendung von Marken.

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