Persönlichkeitsrechtsverletzung: Rekordsumme 1.000.000 € für Helmut Kohl

Der CDU-Politiker und frühere Bundeskanzler (1982-1998) Dr. phil. Helmut Kohl (*1930) erhält nach einem Urteil des Landgerichts Köln eine Million Euro als Entschädigung für die besonders schwere Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Das gab die Pressestelle des Gerichts am 27. April 2017 bekannt. Diese Summe ist die höchste, die nach deutscher Rechtsprechung für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung jemals verlangt wurde. Die drei von der 14. Zivilkammer zur Zahlung gesamtschuldnerisch Verurteilten sind die Random House Verlagsgruppe und die beiden Autoren Dr. phil. Heribert Schwan und Tilman Jens. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden (Stand: 5. Mai 2017).

Der Hintergrund: Im Jahre 2014 erschien – damals noch ungeschwärzt – das Werk „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ von Schwan und Jens; beide sind bekannte Journalisten auch fürs Fernsehen und Buchautoren. Der im Verfassen von Politiker-Biografien erfahrene Schwan war überdies Ghostwriter bei einer Memoirenreihe von Helmut Kohl und verantwortlich für mehrere Berichterstattungen zu dessen Person bzw. Regierung. (Der Bestseller „Die Frau an seiner Seite: „Leben und Leiden der Hannelore Kohl“ ist ebenfalls von Schwan; auch hier kam es zu einem Rechtsstreit, und zwar mit den Kohl-Söhnen.) Die Anordnung des Kölner Landgerichts zur Rekordsummen-Zahlung war, so hat es den Anschein, das Ergebnis eines gravierenden Vertrauensbruchs gegenüber Helmut Kohl: Nach Medienmeldungen hat Schwan die in den Jahren 2001 und 2002 für Ghostwriter-Tätigkeiten gesammelten Kohl-Mitschnitte in dem 2014 herausgegebenen „Vermächtnis“-Buch wiedergegeben, ohne dass dafür ein Einverständnis bzw. eine Autorisierung des Altkanzlers vorlag.

Dem Urteilsspruch vorausgegangen war ein nach der Erstausgabe 2014 greifendes Verfahren zur Unterlassung des Verbreitens zahlreicher Inhalte aus den Mitschnitten. Infolge erschienen spätere Editionen bereits 2014 mit (deutlich erkennbaren) Schwärzungen. Neben dem Verbot der Verbreitung gewisser Kohlzitate wurde zudem die Herausgabe aller Originale und Kopien der Mitschnitte verlangt. Auch soll Kohls Rechtsvertretung als Entschädigungsgeld nicht eine, sondern fünf Millionen Euro verlangt haben. Allerdings war bzw. ist „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ ein großer Verkaufserfolg der Verlagsgruppe Random House.

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