Neue Förderung für Mini-KWK-Anlagen


Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative fördert das Bundesumweltministerium KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis 20 kW. Neue Blockheizkraftwerke können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss von maximal 3.500 Euro erhalten. Die Höhe der Förderung ist nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt.

KWK-Anlagen erreichen durch die Nutzung der bei der Stromerzeugung anfallenden Abwärme eine besonders hohe Brennstoffausnutzung und sind daher besonders klimafreundlich. Die Speicherung der Wärme ermöglicht die flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung. Dadurch tragen die Anlagen auch zur Systemintegration fluktuierender erneuerbarer Energien bei. KWK-Anlagen können überall dort eingesetzt werden, wo neben Strom- auch Wärmebedarf besteht, z.B. in Wohngebäuden sowie im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen. Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen.

 


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Interesse an Energie- und Ressourceneffizienz steigt - Beratungsbranche profitiert


Energie- und Ressourceneffizienz dienen nicht nur dem Klima- und Umweltschutz, sie steigern auch die Wettbewerbsfähigkeit engagierter Unternehmen. Doch dabei bleibt es nicht: Die zunehmenden Bemühungen der deutschen Wirtschaft um nachhaltigere Produktions- und Arbeitsweisen eröffnen auch neue Marktchancen für den Beratungssektor. Drei Viertel aller Beratungsgesellschaften geben an, dass die Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit im Beratungsgeschäft steige.

Besonders gilt dies für mittlere und kleine Gesellschaften. Von ihnen betrachten sogar 80 Prozent Nachhaltigkeit als ein zunehmend bedeutsames Geschäftsfeld. Die Bandbreite der Beratungsprojekte im Nachhaltigkeitsbereich ist groß. Sie reicht von der Analyse des ökologischen Fußabdrucks eines Produktes oder Unternehmens bis zur Optimierung der Arbeits- und Produktionsabläufe bei Zulieferbetrieben. Die Zahlen sind das Ergebnis einer Befragung des Verbands Deutscher Unternehmensberater (BDU) unter 700 Beratungsgesellschaften.



Quelle: BDU-Studie, Facts und Figures zum Beratermarkt 2011, 2012, S. 19

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Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke gesichert


Fakten zur aktuellen Diskussion über die Umsetzung des Kernkraftausstieges

1. Für die Stilllegung eines Kernkraftwerkes sind die Betreiber zuständig.
Der Betreiber muss hierfür ein Stilllegungskonzept entwickeln und eine Genehmigung nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz bei der zuständigen atomrechtlichen Landesbehörde beantragen. Im Rahmen eines mehrjährigen Verfahrens prüft die atomrechtliche Genehmigungsbehörde die notwendige sicherheitstechnische Vorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.

2. Die Finanzierung erfolgt durch Rückstellungen der Unternehmen
Die Energieversorgungsunternehmen sind verplichtet, zur Finanzierung des Rückbaus und der Entsorgung der bestrahlten Brennelemente und anderer radioaktiven Abfälle Rückstellungen vorzunehmen. Die aktuellen Rückstellungen betragen über 33 Milliarden EUR. Hierdurch soll auch die Endlagerung nach Ende des Betriebs der Kernkraftwerke finanziert werden.

3. Die Rückstellungen sind angemessen und sicher
Die Rückstellungen werden durch die Energieversorgungsunternehmen nach Handelsrecht gebildet und in den Bilanzen ausgewiesen, entsprechend dem Verursacherprinzip. Die Rückstellungen unterliegen auch in ihrer Höhe einer kontinuierlichen Überprüfung. Durch die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge werden die Rückstellungen gegen das Insolvenzrisiko abgesichert. Das Insolvenzrisiko großer Versorgungsunternehmen ist auch in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld als eher gering zu bewerten. Die geglegentlich erhobene Forderung nach Einrichtung eines staatlichen Fonds ist nicht neu. Dass eine Fondslösung der gegenwärtigen Praxis signifikant überlegen ist, liegt nicht auf der Hand – auch bei solchen Fonds bestehen zumindest theoretische Risiken. Gleichwohl ist die Bildung eines Fonds eine Option, die man in Zukunft erneut prüfen kann. 

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Neuer Rekord bei Wind- und Solarstrom


In den ersten drei Monaten dieses Jahres lag die Produktion von Solar- und Windstrom um bis zu 40 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Damit leisteten die erneuerbaren Energien gerade in der nachfragestärksten Jahreszeit einen entscheidenden Beitrag zu Versorgungssicherheit und Preisstabilität. Im Jahr 2011 hatte Strom aus erneuerbaren Energien einen Anteil von rund 20 Prozent am deutschen Strommix. Die aktuellen Zahlen deuten für 2012 eine weitere Steigerung dieses Anteils an. Die Bundesregierung ist auf einem guten Weg, ihr Ziel - einen Anteil erneuerbarer Energien von 35 Prozent im Jahr 2020 - zu erreichen.

Nach Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lag die Windstromproduktion im Zeitraum von Januar bis März mit 15.682 Gigawattstunden (GWh) um 35 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum (11.594 GWh). Die Solarstromproduktion stieg im selben Zeitraum sogar um 40 Prozent auf 3.900 GWh. Das teilte der Bundesverband Solarwirtschaft jetzt mit.

Grund Nummer eins für die Rekorderzeugung ist neben günstigen Wetterverhältnissen der erhebliche Ausbau der Erzeugungskapazitäten: Im Jahr 2011 wurden allein an Land Windkraftanlagen mit einer Leistung von über 2.000 MW neu installiert. Das entspricht einem Zuwachs der installierten Kapazität in der Größenordnung von zwei Großkraftwerken. Außerdem wurden die ersten beiden Offshore-Windparks in Betrieb genommen. Nicht zuletzt durch diesen Kapazitätszuwachs konnten Windkraftanlagen schon im letzten Jahr 23 Prozent mehr Strom erzeugen als 2010 - ein Anstieg der sich fortschreibt. Auch der Zubau bei der Photovoltaik hatte 2011 mit 7.500 MW Rekordniveau erreicht, und er setzt sich in den ersten Monaten dieses Jahres unvermindert fort. Neben dem Kapazitätsausbau dürften auch erste Erfolge beim Netzausbau positiv zu Buche schlagen.

Der dynamische Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stellt die Stromversorgung allerdings auch vor Herausforderungen. Ein zügiger Ausbau des Stromnetzes ist erforderlich, um Erzeugung und Nachfrage über größere Strecken auszugleichen. Dafür hat der Bund durch Gesetze zum beschleunigten Netzausbau, eine verbesserte Bürgerbeteiligung und verstärkte wirtschaftliche Anreize die Voraussetzungen geschaffen. Ebenfalls wichtig sind die Entwicklung und mittelfristig auch der Bau neuer Speicher. Auch hier gibt es Bewegung: Das mit 200 Mio € dotierte Speicherforschungsprogramm soll helfen, neue Speichertechnologien zu entwickeln. Mit den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und den gerade im Energiewirtschaftsgesetz getroffenen Regelungen werden Speicher von der EEG- und der Netzumlage befreit, wodurch sich ihre Wirtschaftlichkeit weiter verbessert. Netzausbau und Speichereinsatz werden auch dazu führen, dass die Leistung bestehender Windkraftanlagen weiter steigt. Anders als heute werden in Zukunft selbst bei Starkwind keine Windparks mehr vom Netz gehen müssen. Das macht die erneuerbaren Energien noch effizienter.


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