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Erläuterung zur Siloreinigung

Erläuterung zur Siloreinigung

== Industrielle Siloanlagen ==
Die industrielle Siloreinigung wird seit Beginn des Industriezeitalters durchgeführt. Da es zur Zeit der [[https://de.wikipedia.org/wiki/Industrialisierung]] zu Rohstoffengpässen kam, mussten größere Lagerungskapazitäten geschaffen werden. Da Siloanlagen im Außenbereich starken Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, wurde dazu übergangen, hygroskopische Materialien in die jeweiligen Produktionshallen mit einzubeziehen. Auf Grund der technischen Entwicklung, gelang es jedoch die Siloanlagen durch modernere Temperatur- und Regeltechniken sowie verbesserte Isolationsmaterialien vor äußere Witterungseinflüsse zu schützen. Heutige Industrieanlagen weisen erheblichen Platzmangel auf, so dass vielerorts, Silo- und Schüttgutspeicher nach außen verlagert werden. Die Probleme der Witterungsdynamik wurden durch technische Isolation und Begleitheizungen gut gelöst.

== Siloreinigung ==
In den 60er – 90er Jahren wurden Siloreinigungsmaßnahmen von den jeweiligen Unternehmen in Eigenregie durchgeführt. Nicht selten kam es hier zu schweren und tödlichen Unfällen. In diesen Zeiten wurden Siloanlagen über Stricke oder Stickleitern betreten. Ähnlich wie im Tagebau zu dieser Zeit. In der „Modernen“ ab ca. 1995 wurde das Thema Unfallprävention und Arbeitsschutz auf Drängen der Berufsgenossenschaften immer mehr in den Fokus gerückt. So dass wir heutzutage über sehr gute Arbeitsschutzstrukturen verfügen. Zusätzliche Qualitätsfaktoren und ISO Zertifizierung sorgen für einen guten bis sehr guten Standard in der deutschen Industrie. Siloreinigungsmaßnahmen werden heutzutage ausschließlich von professionellen und qualifizierten Unternehmen ausgeführt. Diese Unternehmen arbeiten in Siloanlagen fokussiert und spezialisiert. Eine gute Ausbildung und körperliche Fitness ist so zwingend erforderlich, wie das arbeitgeberseitig organisierte Sicherheitsmanagement. Aus diesem Grund wird von Personen, die eine Siloanlage betreten eine gesonderte Arbeitsmedizinische Untersuchung vorgeschrieben.
Ziel der Siloreinigung ist es, schädigende Faktoren der jeweiligen Schüttgüter zu minimieren oder ganz auszuschließen. In der Regel kommt eine Siloreinigung regelmäßig zum Tragen und wird je nach Erfahrungswerten vom Anlagenbetreiber in feste Wartungspläne integriert. Nicht selten kommt es auch zu Maßnahmen einer Siloreinigung, wenn bereits schädigende Einflussfaktoren am Produkt festgestellt wurden. Dann werden die Siloanlagen vom schlechten oder kontaminierten Produkt geleert und die Anlage qualitätsgerecht gereinigt. Heutige Qualitätsstandards in dem Nahrungsmittel, Futtermittel oder Baustoffindustrie tragen dazu bei, dass Produktionsunternehmen mit einwandfreien Produkten arbeiten können. Als gutes Beispiel dient hier die Nahrungsmittelindustrie, welche sich auf Allergie freie Lebensmittel spezialisiert hat. Dieser Industriezweig ist auf eine qualitätsgerechte und nachweisliche Siloreinigung angewiesen.

== Industriezweige in welcher Siloreinigungsmaßnahmen zur Anwendung kommen ==
Siloanlagen kommen in der gesamten modernen Industrie vor. Überall dort, wo die Produktionsrohstoffe zwingend erforderlich sind, werden Rohstoffsilos verbaut bzw. aufgestellt. Jedoch gibt es auch kleine oder mittelständische Unternehmen, bei denen der Rohstoffbedarf derart gering ist, dass diese mit Big Bag Füllsäcken oder Füllstationen produzieren können.

• Automobilindustrie
• Bauindustrie
• Chemische Industrie
• Druckindustrie
• Elektroindustrie
• Gießerei-Industrie
• Glasindustrie
• Grundstoffindustrie
• Holzindustrie
• Holzwirtschaft
• Industrielle Landwirtschaft
• Kleineisenindustrie
• Kommunalwirtschaft (Salzsilos)
• Leichtindustrie
• Leinenindustrie
• Luftfahrtindustrie
• Maschinenbau (Branche)
• Maschinenindustrie
• Metallindustrie
• Montanindustrie
• Musikindustrie
• Papierindustrie
• Parfümindustrie
• Prozessindustrie
• Rüstungsindustrie
• Schwerindustrie
• Solarindustrie
• Stahlindustrie
• Straßenbau
• Tabakindustrie
• Textilindustrie
• Uhrenindustrie
• Unterhaltungsindustrie

== Begriffsdefinition Siloreinigung ==
Der Begriff Siloreinigung setzt sich aus den Worten Silo und Reinigung zusammen. [[https://de.wikipedia.org/wiki/Reinigung_(Instandhaltung)]] Reinigung (oder das Reinigen bzw. Putzen) ist ein Sammelbegriff für das Aufrechterhalten und Wiederherstellen von Reinheit in Industrie, Gewerbe und Haushalt. Neben Instandhaltung und Aspekten der Hygiene umfasst es auch Sicherheit (Ordnung) und ästhetische Gesichtspunkte. Die gewerbliche Reinigung fasst man in den angestellten Reinigungsberufen und im selbständigen Gewerbe der Gebäudereinigung zusammen. Reinigen zur Herstellung von Gegenständen gilt dagegen als trennendes Fertigungsverfahren.
Ein Silo (der oder das, von spanisch: silo[1]) oder Hochsilo ist ein großer Speicher für Schüttgüter. Silos werden zum Speichern von Zement, Kalksteinmehl, Kunststoffgranulat, Getreide, Futtermitteln und Ähnlichem verwendet.
So trivial wie diese Begriffserklärung dargestellt wird, ist es jedoch keineswegs.
Die technische- und zugangstechnische Realisierung von Maßnahmen der Siloreinigung stellt bis in die heutige Zeit viele Unternehmen vor großen Herausforderungen. Nicht selten kommt es bei diesen Maßnahmen zu tödlichen oder schweren Arbeitsunfällen. Die durch die Umsetzung geltender Arbeitsschutzvorschriften, welche eine präzise Qualifikationsanforderung in den Vorschriften der DGUV verankert haben, hätten vermieden werden können.

== Siloreinigung durch externe Reinigungsanlagen ==
Der notwendige Reinigungsvorgang gestaltet sich aufgrund der Bauhöhe der Silos von bis zu 60 Metern schwierig. Viele Betriebe reinigen die Siloinnenflächen mit Hilfe eines innen aufgestellten Gerüsts und eines Besens, hierbei wird aber der Schmutz größtenteils aufgewirbelt und umverteilt.
Durch eine leistungsfähige Absaugungsanlage gelingt es jedoch, den aufgewirbelten Staub effizient ab zu saugen. Außerdem stellt die Atemwegsbelastung durch die im Staub enthaltenen Bakterien und Schimmelsporen eine hohe Gesundheitsgefährdung dar. Einige Betriebe beschränken die Reinigung darauf, mit einem großen Hammer gegen die Außenwände des Silos zu schlagen um so die Schmutzschicht zu lösen. Diese Methode erscheint aber hinsichtlich des Bestrebens der Erhaltung betrieblicher Werte und der Erzielung eines tragbaren Ergebnisses fragwürdig.
Für Behälter bis zu 25 m gibt es die Möglichkeit der mechanischen Reinigung. Hierbei wird im Silo ein mit Rotationsdüsen ausgestatteter Roboter installiert. Unter Hochdruck wird dann mit Hilfe von Wasser die Schmutzschicht abgetragen.
Allerdings gibt es nur für eine begrenzte Auswahl von Siloanlagen geeignete Reinigungseinrichtungen oder technische Apparaturen.
== Siloarten ==
Zu Beginn der Industrialisierung gab es nur wenige verschiedene Arten von Silo- und Betonbunkeranlagen. Dies war zum Teil auch der strukturellen Ingenieuranforderung geschuldet. Am Anfang des 20. Jahrhunderts wurden Siloanlagen meist aus stabilem Holz und später aus Beton gebaut. Große Fachwerkssilobauten die als Lager und Verwaltungsflächen genutzt wurden, bestimmten maßgeblich das Bild der Hafenstädte. Heißgenietete Stahlsiloanlagen im Stahl- und Kesselbau gab es erst ab 1920er Jahren und wurden für schwere Füllstoffe verwendet. Vor allem in der Stahlindustrie kamen diese Siloanlagen zur Anwendung. In der heutigen modernen Industrieära gibt es unzählige Varianten von Siloanlagen, um hier einige zu nennen.

Agrarsilos
Aluminiumsilos
Aschesilo
Aussensilos
Baustellensilos
Baustoffsilos
Belüftungssilos
Betonsilos
Bindemittelsilos
Doppelkammersilos
Edelstahlsilos
Einkammersilos
Fahrsilos
Formstoffsilos
Futtersilos
Getreidesiloanlagen
Getreidesiloeinrichtungen
Getreidesilos
Giessereisilos
Gipssilos
Glattwandsiloanlagen
Granulatsilos
Grossraumsilos
Gussasphaltsilo
Güllesilo
Hochregalsilos
Hochsiloanlage
Hochsilos
Holzsilos
Homogenisiersilos
Industriekletterer
Industriesilos
Innensilos
Kiessilos
Kompostsilo
Kraftfuttersilos
Kunststoffsilo
Lagersilos
Lebensmittelsilos
Mahlkaffeesilos
Mehlsiloanlage
Mehlsilos
Mehrkammersilos
Metallsilos
Mischsilos
Monoblocksilo
Montagesilos
Plattensilos
Rechtecksilo
Rohkaffeesilo
Rundsilo
Rundsiloanlage
Röstkaffeesilos
Sacksilo
Salzsilo
Sandsilo
Schlammsilos
Schüttgutsilos
Segmentsilos
Silobau
Silobehälter
Siloreinigung
Silosysteme
Silotechnik
Speichersilos
Spezialsilos
Splittsilo
Spänesilos
Stahlsilos
Standardsilos
Stationärsilos
Streugutsilo
Transportsilos
Trichtersilo
Trocknungssilos
Verladesilos
Walzasphaltsilo
Wechselsilo
Zellensilos
Zementsilo

== Siloreinigung unter Verwendung Seilarbeitstechnik von Schüttgut- und Fluidspeicher ==
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beschreibt Arbeiten als Seilarbeits- und Positionierungstechniken unter der DGUV Information 212-001 wie folgt.
Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren (SZP) sind alle Verfahren, bei denen die Anwender und Anwenderinnen sich an Seilen oder Verbindungsmitteln als Trag- und Sicherungssystem, redundant gesichert, horizontal, diagonal oder vertikal fortbewegen und/oder positionieren.
Zugang und die Positionierung von Personen unter Verwendung planmäßig belasteter Seile zur Schaffung von zeitweiligen hoch gelegenen Arbeitsplätzen. Sie schließt Regeln zur Ausbildung und gegenseitiger Rettung ein. Diese Information findet keine Anwendung auf den Einsatz von:
•Hochziehbaren Personenaufnahmemitteln z.B. handbetriebene Arbeitssitze Typ A gemäß DGUV Information 201-018
•z.B. Winden (geregelt nach MaschVO)
•Seilklettertechnik für Arbeiten in und an Bäumen (siehe VSG 4.2 – Anlage 1, DGUV Information 214-045)
•Seilen bei erlebnispädagogischen Veranstaltungen, geregelt durch die Richtlinie des Landes NRW „Seilklettergarten“
•Maschinen zur Beförderung von Darstellern während künstlerischer Vorführungen, z.B. Anlagen, die ausschließlich artis-tischen Vorführungen dienen, geregelt durch die DGUV In-formation 211-031 „Fliegen von Personen bei szenischen Darstellungen“
•Seilen bei Rettungseinsätzen und technischen Hilfeleistungen, z.B. entsprechend der Empfehlung der AGBF „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ (SRHT).
Eine weitere Regel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist die DGUV Regel 113-004. Diese greift ebenfalls in den Prozess der Siloreinigung ein und regelt den sicheren Zutritt sowie Zugangskontrolle in Siloanlagen. Die DGUV Regel 113-004 legt präzise fest, wer eine Siloanlage unter welchen Qualitätsanforderungen betreten und darin arbeiten darf. Des Weiteren ist es erforderlich einen Aufsichtsführenden mit ausreichend Erfahrung und Qualifikationen zu benennen, welcher die Aufsicht trägt. Die Zugangsspezifischen Anforderungen an den „Siloreiniger“ sind groß, da die Unfallgefahr erheblich ist. Aus diesem Grund sind klare Gefährdungsanalysen, Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsbetrachtungen erforderlich. Diese werden vom Gesetzgeber definiert und gefordert. Der Anlagenbetreiber hat dabei die Pflicht, die gesetzliche Umsetzung der Anforderungen zu gewährleisten.

== Wann sind Maßnahmen zur Siloreinigung erforderlich? ==
Maßnahmen zur Siloreinigung sind dann erforderlich, wenn eine produktspezifische- oder konstruktive Qualitätsgefährdung vorliegt. Dies kann sich in Materialanhaftungen an der Siloinnenwand oder vollständigen Silomaterialverschluss wieder spiegeln. Reinigungs- und Entstörungsmaßnahmen sind zur Produktionsabsicherung unerlässlich. Siloreinigungsmaßnahmen werden strukturell geplant oder spontan als Havarie Einsatz durchgeführt. Langfristig geplante und fest organisierte Siloreinigungsmaßnahmen sind jedoch für den Anlagenbetreiber langfristig ökonomischer und besser planbar. Eine Silohavarie durch Materialverschluss oder anderen Schäden bindet die Arbeitskräfte des Anlagenbetreiber und fördert den einen weitrechenden Produktionsstillstand. In der Produktion oder Bevorratung von Rohstoffen ist der Stillstand durch Anlagenbeeinträchtigungen ein unerwünschtes worst case und wird auf gleicher Ebene betrachtet, wie Produktrückführung durch Reklamation.

== Arbeitsschutzmaßnahmen ==
In der DGUV Information 209-083 („Silos für das Lagern von Holzstaub und -spänen – Bauliche Gestaltung, Betrieb“) sind Maßnahmen beschrieben, die das Einfahren in Silos zum Zwecke der Störungsbeseitigung überflüssig machen. Für nicht vermeidbare andere Fälle gelten folgende Vorgehensweisen:
Vor dem Arbeiten:
• Erlaubnisschein erstellen und Sicherheitsmaßnahmen festlegen
• Weitere Zufuhr von Spänematerial in das Silo durch Abschalten und Sichern der Beschickungseinrichtung (z. B. Transportventilator, Zellenradschleuse, Förderschnecke) verhindern
• Abreinigen einer auf dem oder im Silo angebrachten Filteranlage durch Betätigen des Haupt-Schalters für die gesamte Absauganlage verhindern. Anschließend gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern
• Abschalten und Entlüften vorhandener Auflockerungseinrichtungen (z. B. Druckluftkanonen)
• Abschalten des Antriebs der Austrageinrichtung (z .B. Austragschnecke (5), Schubboden) und sichern gegen Wiedereinschalten
• Abklären des Füllstands, des Zustands (4) und der Verteilung der Späne innerhalb des Silos (3)
• Wenn notwendig, möglichst vollständiges Entleeren des Silos über die Austrageinrichtung. Gegebenenfalls Löscheinrichtung in Bereitschaft setzen
• Abklären, ob CO- oder CO2-Emissionen vorhanden sind (Freimessen) und ob es Glimmnester im Spänematerial gibt (Wärmebildkamera)
• Aufsichtführende, sichernde und einfahrende Personen benennen und über die im Erlaubnisschein (6) vorgegebenen Maßnahmen und Verhaltensweisen unterweisen
• Siloeinfahreinrichtung, Siloeinfahrhose (7) und persönliche Schutzausrüstung (Atemschutzmaske, Helm, Schutzbrille) auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktionsfähigkeit überprüfen
Während der Arbeiten:
• Die im Erlaubnisschein aufgeführten speziellen Schutzmaßnahmen unbedingt einhalten
• Außer den im Erlaubnisschein benannten Personen dürfen keine weiteren Personen zu den Arbeiten im Inneren des Silos herangezogen werden.
• Tätigkeiten im Inneren des Silos nur unter ständiger Aufsicht einer zweiten Person (Sicherungsposten) durchführen. Nie eigenmächtig und allein in Silos einfahren und arbeiten
• In nicht vollständig entleerte Silos nur von oben her und nur bis zur Oberkante des Füllgutes einfahren. Nie unterhalb von gestautem Füllgut aufhalten (3)
• Zum Einfahren in das Silo immer Siloeinfahreinrichtung mit Siloeinfahrhose verwenden. Die Bedienperson der Siloeinfahreinrichtung darf während der Arbeiten im Silo die Einfahreinrichtung nicht verlassen und die Verbindung zwischen Einfahreinrichtung und Siloeinfahrhose nicht lösen. Die eingefahrene Person muss solange mit dem Personenaufnahmemittel (Siloeinfahrhose) verbunden bleiben, bis sie wieder ausgefahren ist. Die Seilverbindung zwischen Siloeinfahrhose und Einfahreinrichtung muss gespannt gehalten werden.
• Nur für Zone 22 zugelassene ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z. B. Handleuchte) in Schutzart IP 54 oder höher verwenden
• Beim Einfahren in Silos Persönliche Schutzausrüstung, besonders Atemschutz (Vollmaske mit Partikelfilter P2 oder fremdbelüftete Vollmaske), tragen
• Stauungen im Füllgut (z. B. Späne-Brücken) nur von oben oder von den dafür vorgesehenen Podesten oder Öffnungen beseitigen. Zum Beseitigen folgende Hilfsmittel einsetzen: Druckluftlanzen, Druckluftbohrer, Stocher-Stangen, etc.
• Umsichtig arbeiten und Staubbildung soweit wie möglich vermeiden
Nach dem Arbeiten:
• Nach Beendigung der Arbeiten alle Zugänge und Öffnungen wieder schließen
• Ausgeschaltete Anlagenteile wieder einschalten
CA-EBS | Notatemsystem für Druckluft
Das CA-EBS / Notfallsystem kommt in bestimmten Risikozonen zur Anwendung und bildet somit eine zusätzliche Redundanz zum sicherheitstechnischen Kontrollsystem bei Arbeiten unter Vollschutz in Behältern und engen Räumen. Bei dem CA-EBS handelt es sich um eine Druckatemflasche mit genügend Atemluft für 10-15 Minuten. Also ausreichend Luft um in Notfallsituationen eine Personenrettung einzuleiten. Für das CA-EBS Notfallsystem sind besondere Schulungszertifikate notwendig, die alle 3-4 Jahre durch einen Refresher aktualisiert werden. Ursprünglich kommt dieses System aus der HUET helicopter underwater escape training Ausbildung. Dort wird es zur Personenevakuierung eines notgewasserten Helikopters über oder auf dem Meer benötigt. Allerdings ist dieses System ähnlich eines Fluchtretters auch in der Siloreinigung gut applizierbar. Funktionelle Herstellung zusätzlicher Redundanzen sind bei Risikoeinsätze z.B. in der Siloreinigung von toxinen Inhaltsstoffen niemals umsonst.
== Silobegasung Insektizide Bekämpfung gegen Vorratsschädlinge ==
In Getreidesilos sind häufig Vorratsschädlinge anzutreffen. Die Silobegasung ist eine sichere und kostengünstige Methode zum Schutz großer Getreidevolumen vor Schädlingsbefall. Dabei werden die Schädlinge in allen Entwicklungsstufen und sämtlichen versteckten Lebensräumen zuverlässig bekämpft. Die eingesetzten Gase sind rückstandsfrei und hinterlassen keine negativen Einflüsse auf die Getreidevorräte. Eine Silo-Begasung erfolgt streng unter Einhaltung der deutschen Lebensmittelrichtlinien. Diese Schädlinge werden unter der Gruppe Vorratsschädlinge zusammengefasst und sind in dem jeweiligen Produkt unerwünscht. Wenn die Siloreinigungsmaßnahmen trocken erfolgen und kein Einsatz von Wasser oder Desinfektionswirkstoffe zum Einsatz kommen dürfen, ist eine Silobegasung oder Vernebelung zwingend erforderlich. Diese erfolgt entweder direkt in der Siloanlage durch den Zugangstechniker. Oder außerhalb der Siloanlage durch entsprechende Applikatoren. Die Schädlingsbekämpfung in der Siloanlage ist so auszuführen, dass die verwendeten Wirkmechanismen für den Lebensmittelbereich zugelassen sind. Einige Aerosole und Wirkstoffverstärker sind zulassungspflichtig und es bedarf einer umfangreichen Ausbildung, um diese Produkte anzuwenden. Diese Arbeiten der Lebensmittel Schädlingsbekämpfung fallen unter die Regelungen der TRGS 512. Begasungen im Sinne dieser TRGS sind Tätigkeiten zur zielgerichteten Bekämpfung von Schadorganismen unter Verwendung der aufgeführten Stoffe und Zubereitungen (Begasungsmittel).
Vorteile einer Silobegasung:
• Erfolgreiche Abtötung von Schädlingen in allen Entwicklungsstadien
• Hochqualifiziertes Fachpersonal
• Behandlung sehr großer Lager-Mengen möglich
• Zeitsparende Methode
• Rückstandsfreies Verfahren
• Einhaltung von Lebensmittelrichtlinien
Nachteile einer Silobegasung:
• Bio zugelassene Wirkstoffe sind meist sehr kostenintensiv und weniger wirksam
• Chemische Anwendungen an Lebensmittel sind bei einigen Produkten (Allergiker) nicht geeignet
• Bei Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes drohen gesundheitliche Schäden für den Anwender
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-512.pdf?__blob=publicationFile

== Siloreinigungsarten ==
Es gibt viele applizierbar Reinigungstechnologien, die für die Siloreinigung geeignet sind. Je nach Inhaltsstoff der Siloanlage muss das geeignete Reinigungsverfahren bestimmt und festgelegt werden. Hierzu sind die jeweiligen Sicherheitsdatenblätter soweit vorhanden mit einzubeziehen. Die Einbeziehung der Sicherheitsdatenblätter und Stoffbeschreibungen hat das Ziel, Reaktionseinflüsse in Verbindung mit diversen Stoffen zu verhindern. Im Gefahrstoffbereich ist die TRBS in die Arbeitsmethodik und Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und mit dem Anlagenbetreiber zu besprechen.
Reinigungsverfahren:
Trockenreinigung durch Fegen, Bürsten oder Saugen
Nassreinigung durch Hochdruckwasser- oder Niederdruckwasserstrahlen
Nassreinigung durch Heißwasserstrahlen
Trockeneisstrahlmethode für wasserempfindliche Rohstoffe
Niederdruckstrahlverfahren z.B. zur Korrosionsentfernung oder Entfernung etwaiger Altbeschichtungen
Scheuerverfahren mit geeigneten Schleif- und Scheuermaschinen
Brenn- oder Flammverfahren z.B. zur Beschichtungsentfernung
Sprengreinigung z.B. in Kraftwerksbrennerkammern

== Gesetzliche Qualifikationsanforderungen ==
Die gesetzliche Qualifikationsanforderung ist wie folgt geregelt. An einer Siloreinigung sind immer mehrere Personen beteiligt. Jede Person ist Teil einer Arbeitsgruppe oder Einsatzteam. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass an einem Siloeintritt oder Silobefahrung ein technischer Aufsichtsführender beteiligt sein muss. Dieser trägt die direkte Verantwortung und ist seinem Einsatzteam weisungsbefugt. Die Arbeitskräfte, ausführenden Teammitglieder müssen ein CSE Training Arbeiten in engen / umschlossenen Räumen und Behältern erfolgreich absolviert haben. In diesem Training ist enthalten, Grundkenntnisse über Gefahren und Schutzmaßnahmen beim Befahren von Behältern und engen / umschlossenen Räumen (engl.: confined space entry) werden erworben. Grundlagen der Selbstrettung und das Verhalten in Fluchtsituationen werden vermittelt. Die DGUV Regeln 103-004, 113-004 und die DGUV Information 203-007 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung schreiben die erforderliche Fachkunde vor. Diese muss mindestens einmal jährlich wiederholt werden.
Des Weiteren ist eine Erst-Helfer Ausbildung ebenso wichtig, wie eine erfolgreich absolvierte PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) Unterweisung.
Im Fachbereich “Persönliche Schutzausrüstungen” befasst sich dieses Sachgebiet mit den persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und mit Rettungsausrüstungen.
Die Arbeitsschwerpunkte beziehen sich dabei auf:
• Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
• Rettungsausrüstungen
Diese umfassen folgende Teilbereiche:
• Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
o Anschlageinrichtungen
o Auffanggurte
o Verbindungsmittel
o Verbindungselemente
o Falldämpfer
o Mitlaufende Auffanggeräte
o Höhensicherungsgeräte
o Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte
• Rettungsausrüstungen
o Rettungsgurte
o Rettungsschlaufen
o Rettungshubgeräte
o Abseilgeräte
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Sachgebietes erarbeiten die einsatzspezifischen Regelwerke, geben die notwendigen Erläuterungen und beraten Hersteller sowie Benutzer. Folgende Regelwerke werden unter anderem im Sachgebiet bearbeitet:
• DGUV Regel 112-198 “Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz” (bisher BGR/GUV-R 198)
• DGUV Regel 112-199 “Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen” (bisher BGR/GUV-R 199)
• DGUV Information 212-870 “Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte” (bisher BGI 870)
• DGUV Grundsatz 312-906 “Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen” (bisher BGG 906)

== Silodekontamination von chemischen Inhaltsstoffen ==
Maßnahmen zur Siloreinigung in einem chemischen Betrieb unterscheiden sich entsprechend den bestehenden Gefährdungen eines Nahrungsmittelsilos. Die Risiko- und Gefährdungsbeurteilung wird in der chemischen Industrie anhand der baulichen und chemischen Situation getroffen. Da in der chemischen Industrie toxine und gefährliche Schüttgüter gelagert werden, ist die persönliche Schutzausrüstung entsprechend den örtlichen Bedingungen in der Siloanlage anzupassen. Hier kommt es in der Zugangstechnik zu großen Problemen, da seiltechnische Zugangstechnik nur schwer mit schweren Chemieschutzanzügen vereinbar ist. Kommt es in der chemischen Industrie zu einer ungewollten Materialvermischung, so spricht man von einer Kontamination. Ist die jeweilige Materialreinheit bedroht, muss eine Siloentleerung und Reinigung durchgeführt werden.
Mögliche Gefahren einer Silobegehung sind:
Verschütten und Versinken von Personen
Einwirkung von Gefahrstoffen
Erfasst werden von Fördereinrichtungen
Benutzung von ungeeignetem Werkzeug in engen Räumen
unzureichende Rettungsmaßnahmen
Allgemeine Maßnahmen zur Silobegehung
• Bei allen Arbeiten im Silo muss eine 2. Person anwesend sein – keine Alleinarbeit.
• Die Person, die die Arbeiten durchführen soll, muss den erhöhten physischen und psychischen Belastungen gewachsen sein.
• Es dürfen sich keine Gefahrstoffe in gefährlicher Konzentration in der Atmosphäre im Silo befinden oder sich entwickeln können. Hautkontakt zu Gefahrstoffen muss vermieden werden.
• Der Sauerstoffgehalt im Silo muss, dem der Umgebung entsprechen.
• Besteht die Möglichkeit des Vorhandenseins oder des Entstehens einer explosionsfähigen Atmosphäre im Silo sind spezielle Maßnahmen festzulegen.
• Für ausreichende Lüftung sorgen.
• Im Zweifelsfall ist immer ein Freimessen durch eine sachkundige Person (siehe BGG 970) erforderlich.
• Luftkanonen müssen entspannt und gegen Wiedereinschalten gesichert sein.
• Das im Silo befindliche Material sollte so weit wie möglich ausgetragen werden.
• Befüll-, Auflockerungs-, Misch-, Abzugseinrichtungen müssen ab¬geschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert sein.
• Material und Gegenstände oberhalb der Einfahr-/Einstiegsöffnung müssen entfernt werden.
• Es muss sichergestellt sein, dass keine Werkzeuge und Kleinteile herabfallen können.
• Nur geeignete elektrische Betriebsmittel einsetzen (z. B. Klein¬spannung SELV (Safety Extra Low Voltage), Schutztrennung, RCD IΔN ≤ 30 mA).
• Bei engen Räumen: weitere Maßnahmen erforderlich (siehe auch Kapitel A 4.5).
Arbeiten oberhalb des Schüttguts
• Ein Einsteigen ist unabhängig von der Höhe erlaubt, solange ein Versinken im Schüttgut ausgeschlossen ist bzw. das Schüttgut nicht betreten werden muss.
• Die Person muss eine geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz anlegen und angeseilt werden.
• Der Sicherungsposten muss Kontakt zu dem Eingestiegenen halten, er bedient die Winde und leitet ggf. Rettungsmaßnahmen ein.
• Das Einsteigen ist mit einer fest angebrachten Leiter 2 bzw. Steigeisengängen erlaubt.
• Die Benutzung von Strickleitern ist verboten.
• Die Personen sind während des Einsteigens und während des Aufenthaltes in Silos bis zu ihrem Ausstieg mit einer Rettungswinde durch ein straffes Seil zu sichern.
Prüfungen
• Die PSA gegen Absturz bzw. zur Rettung, die Seile, die Winden und die Siloeinfahreinrichtung sind vor jeder Benutzung, entsprechend den Vorgaben des Herstellers, bzw. in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person zu prüfen.
Weiterführende Informationen:
• DGUV Regel 113-004 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“
• DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“
• DGUV Regel 101-005 „Hochziehbare Personenaufnahmemittel“
• DGUV Grundsatz 313-002 „Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004“
• DGUV Information 213-055 „Retten aus Behältern, Silos und engen Räumen“
• Muster eines Erlaubnisscheins, siehe Anhang 1 der DGUV Regel 113-004

== Hygieneanforderungen in der Lebensmittelindustrie ==
Seit Inkrafttreten des im EU-Hygienerechts verankerten Prinzips „vom Acker zum Teller“, speziell der VO (EG) Nr.178/2002 und (EG) Nr. 852/2004 ist jeder Gewerbetreibende, der mit Lebensmitteln umgeht, für die Lebensmittelsicherheit verantwortlich. Dies gilt auch für die gewerblich tätigen Transportlogistikunternehmen, die von der Beförderung von Agrar-rohstoffen, über den Transport flüssiger, Granulat und pulverförmiger Lebensmittel in Lebensmitteltank und Silofahrzeugen bis hin zum temperaturgeführten Transport in Kühlkofferfahrzeugen und von palettiertem Trockengut gleich mehrfach an der Lebens und Futtermittelkette beteiligt sind. Gemeinsam mit der TRANSFRIGOROUTE DEUTSCHLAND (TD) e.V. hat der Bundes-verband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. daher in Abstimmung mit den Bundesländern für den Lebensmittellogistiker eine Leitlinie für die Gute Hygienepraxis beim Transport erstellt. Hygieneleitlinien sind ein vom Gesetzgeber geschaffenes Instrument zu Selbstregulierung der Wirtschaft auf der Grundlage der Lebensmittelhygieneverordnungen (EG) Nr. 852/2004. Es handelt sich um – mit den Behörden abgestimmte – Verbandsempfehlungen, wie die Betriebe ihre gesetzlichen Hygieneanforderungen erfüllen können. Sie sind damit vergleichbar mit den technischen Regeln des DIN, und können von den Gerichten zur Auslegung der Vorschriften herangezogen werden. Die Erstellung der Hygieneleitlinie gestaltete sich nicht einfach, da die enorme Bandbreite logistischer Dienstleitungen und dementsprechend breite Palette der in der Praxis eingesetzten Fahrzeuge einzubeziehen waren.
Anfang März 2012 konnte das nationale behördliche Prüfungsverfahren abgeschlossen und die Leitlinie bei der Europäischen Kommission notifiziert werden.
Die Lebensmittelproduktion hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr stark gewandelt. Waren früher Fässer oder Säcke die gebräuchlichsten Gebindearten, betreiben moderne Lebensmittel-Produktionsbetriebe heute eigene Tank- oder Silolager und beziehen dadurch ihre Rohstoffe in loser Form. Dies erleichtert das Materialhandling und reduziert den innerbetrieblichen Aufwand. Ein weiterer Vorteil ist, dass keine leeren Gebinde anfallen, die zwischengelagert, gereinigt oder entsorgt werden müssen. Die Produkte werden einfach, sauber und bequem mit speziell dafür gefertigten Tank- oder Silofahrzeug angeliefert.
Heute werden sämtliche Lebensmittel, welche im flüssigen Aggregatszustand befördert werden können mit speziellen, isolierten kühl- und/oder beheizbaren Tankfahrzeugen gefahren. Solche Transportgüter können Schokolade, Eier, Speiseöle und Fette, Frucht- und Obstsäfte, Konzentrate, Bier, Milch sein. Schüttgüter oder rieselfähige Produkte wie Mehl, Zucker, Salz, Stärke oder Milchpulver werden in geeigneten Silofahrzeugen transportiert.
Um die Produktesicherheit jederzeit gewährleisten zu können, achten Lebensmittelproduzenten auf hohe hygienische Bedingungen, entsprechend werden die gleichen Anforderungen auch an den Logistikpartner gestellt. Der Transport darf in der Wertschöpfungskette kein Unsicherheitsfaktor oder eine Hygieneschwachstelle bilden.
Der Transport von Lebensmitteln kann zu einem Hygienerisiko werden, wenn Logistikunternehmen die Reinigung ihrer Tank- oder Silofahrzeuge unterschätzen oder falsch handhaben. Die Reinigung und Kontrolle dieser Fahrzeuge verlangt sehr viel Know-how.

== Produktsicherheit in der Baustoffindustrie ==
A 5.6 Produktsicherheitsgesetz
Zielsetzung
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ersetzt das frühere Geräte- und
Produktsicherheitsgesetz. Es setzt europäische Richtlinien in nationales Recht um.
Das ProdSG gilt für das Bereitstellen, Ausstellen und erstmalige Verwenden von Produkten im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Es gilt auch für die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen mit Ausnahme der überwachungsbedürftigen Untertageanlagen des Bergwesens. Es dürfen nur solche Produkte bereitgestellt werden, die bei bestimmungsge¬mäßer Verwendung oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen oder bestimmter Rechtsgüter nicht gefährden. Die Produkte müssen den Anforderungen gültiger Rechtsverordnungen entsprechen. Eine derartige Verordnung ist z. B. die 9. ProdSV, mit der die europäische Maschinenrichtlinie in nationales Recht bei uns umgesetzt wird.
Umsetzung der Ziele
Für die Umsetzung werden Kriterien genannt, die zur Erlangung der Sicherheit zu berücksichtigen sind. So kann bei Produkten, die bestimmten veröffentlichten harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen entsprechen, die Erfüllung der Anforderungen vermutet werden.
Für Verbraucherprodukte gibt das Gesetz spezielle Vorgaben für den Hersteller, seinen Bevollmächtigten und den Einführer. Diese sind verpflichtet, sichere Produkte z. B. mit der vorgeschriebenen Kennzeichnung in Verkehr zu bringen, Stichproben zu ziehen und ggf. Warnungen abzugeben oder Rückrufaktionen durchzuführen.
Entsprechend den erlassenen Rechtsvorschriften ist eine CE-Kennzeichnung anzubringen.
Das Produktsicherheitsgesetz enthält Regelungen und Anforderungen für Konformitätsbewertungsstellen.
Die Verfahrensweisen bei der Vergabe des GS-Zeichens und Anforde¬rungen an eine GS-Stelle sind in dem ProdSG grundsätzlich festgelegt. Im Gesetz wird geregelt, wie die Marktüberwachung organisiert ist. So werden die zuständigen Behörden hierfür durch das Landesrecht bestimmt.
Des Weiteren werden im ProdSG die Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und des Ausschusses für Produktsicherheit genannt.
Errichtung und Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen
• Die Errichtung, Inbetriebnahme und Änderung müssen angezeigt werden und bedürfen der Erlaubnis der Behörde.
• Bei einer allgemeinen Zulassung können Auflagen zum Betrieb und zur Wartung erfolgen.
• Der Stand der Technik ist einzuhalten.
• Die Anlagen müssen vor der Inbetriebnahme, regelmäßig wiederkehrend und auf behördliche Anordnung von zugelassenen Überwachungsstellen (z. B. TÜV oder DEKRA) geprüft werden.
Überwachungsbedürftige Anlagen sind z. B.
• Druckbehälteranlagen mit Ausnahme von Dampfkesseln,
• Dampfkesselanlagen, außer auf Seeschiffen,
• Anlagen zur Abfüllung von verdichteten und verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen,
• Leitungen unter innerem Überdruck für brennbare, ätzende oder giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten,
• Aufzugsanlagen,
• Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen,
• Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten,
• Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager,
• Getränkeschankanlagen und Anlagen zur Herstellung kohlensaurer Getränke.
Bauproduktenverordnung (EU) 305/ 2011
Ist ein Bauprodukt von einer harmonisierten europäischen Norm erfasst oder entspricht ein Bauprodukt einer Europäischen Technischen Bewertung, die für dieses ausgestellt wurde, so erstellt der Hersteller eine Leistungserklärung für das Produkt, wenn es in Verkehr gebracht wird. Eine Muster-Leistungserklärung findet sich im Anhang II der Bauproduktenverordnung. Nach Erstellung der Leistungserklärung darf der Hersteller oder Bevollmächtigte das CE-Kennzeichen am Produkt anbringen. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als benannte Technische Bewertungsstelle erstellt auf Antrag Europäische Technische Bewertungen. Diese werden auf der Grundlage von Europäischen Bewertungsdokumenten erteilt.

== Explosionsgefährdete Siloanlagen ==
Beispiel für explosionsgefährdete Silos Holzstaub und -späne

Silos für Holzstaub und -späne sind bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Lagerung von Füllgut mit Explosions- und erhöhter Brandgefahr verbunden ist. Der Bau eines Silos unterliegt daher als sogenannter “Sonderbau” dem Bauordnungsrecht der Länder. Damit ist eine Baugenehmigung erforderlich. (Quelle: DGUV Information 209-045, 209-083, Bauordnungsrecht, Industriebau-Richtlinie)
Im Fokus der Maschinenrichtlinie
Für den Silobetrieb notwendige Befüll-, Auflockerungs- und Austragseinrichtungen fallen unter die Maschinenrichtlinie. Sind diese nach dem Einbau direkt funktionsfähig, dann handelt es sich um vollständige Maschinen. Der Hersteller der jeweiligen Maschine ist verpflichtet, die CE-Kennzeichnung an der jeweiligen Maschine anzubringen und die Konformitätserklärung auszustellen. Die für das Inverkehrbringen erforderliche Konformitätsbewertung erstreckt sich
• auf die Maschine selbst,
• die Spezifikationen, die an das Silo hinsichtlich des Einbaus gestellt werden müssen und
• auf die Aufbauanleitung.
Wenn zum Beispiel die Steuerung und/oder andere für den Betrieb notwendige Bauteile fehlen, sind die Befüll-, Auflockerungs- und Austragseinrichtungen nach dem Einbau in das Silo noch nicht funktionsfähig. Dann handelt es sich um unvollständige Maschinen. In diesem Fall ist der Hersteller verpflichtet, für die jeweilige unvollständige Maschine die Montageanleitung zu erstellen und eine Einbauerklärung auszustellen.
Massive Lagerbehälter sind Bauwerke
Die massiven Lagerbehälter (Silokörper) dagegen sind für sich betrachtet keine Maschinen, sondern Bauwerke, die für die Lagerung von Holzspänen und -staub geeignet sein müssen. Bei der Konstruktion dieser Behälter sind unter anderem zu berücksichtigen:
• Art, Zusammensetzung und Gewicht des Lagergutes,
• Feuchtegehalt des Lagergutes,
• vorgesehene Lagerdauer,
• mögliche Brand- und Explosionsgefahren,
• Zugangsmöglichkeiten zur Störungsbeseitigung sowie
• Anschlussmöglichkeiten für die Montage der Befüll-, Auflockerungs- und Austrageinrichtungen.
Blechsilos (wie sie teilweise von Absauganlagenherstellern selbst gefertigt werden) sind ein Spezialfall. Bei ihnen entscheidet der Hersteller im Einzelfall selbst, ob sie als Bauwerk (mit Austragung und Beschickung als eingebaute Maschinen) oder als Gesamtheit unter der Maschinenrichtlinie betrachtet werden. (Quelle: Maschinenrichtlinie Artikel 2, Bauordnungsrecht, DGUV Information 209-083)
Zuckersiloanlagen Staubexplosionsgefahr:
Der Staubexplosionsschutz stellt für die Zuckerindustrie eine elementare Voraussetzung für den sicheren Betrieb der zuckerherstellenden Produktionsanlagen dar. Explosionsereignisse haben oft schwerwiegende Konsequenzen für die Anlagen und die direkt oder indirekt betroffenen Mitarbeiter. Daher muss diesem Aspekt des vorbeugenden Arbeits-schutzes besondere Bedeutung beigemessen werden. Auch auf diesem Gebiet gilt die alte Erfahrung, dass Versäumnisse, die in der Planungsphase gemacht werden, später mit einem ungleich größeren finanziellen und personellen Aufwand wieder wettgemacht werden müssen. Dieser Erkenntnis trägt auch die rechtliche Konzeption des Arbeitsschutzes in Deutschland Rechnung. Der Explosionsschutz wird in Deutschland maßgeblich durch folgende Verordnungen geregelt: Die Explosionsschutzverordnung (11. ProdSV) regelt das Inverkehrbringen von Geräten, Schutzsystemen, Komponenten, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für explosionsgefährdete Bereiche und enthält Beschaffenheitsanforderungen, die vom Hersteller zu erfüllen sind. Rechtliche Grundlage der Explosionsschutzverordnung ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). /401/ Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt u. a. die Bereitstellung und die Be-nutzung von Arbeitsmitteln, wie z. B. Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen und enthält vorrangig Betriebsbestimmungen, die vom Arbeitgeber und / oder vom Betreiber zu erfüllen sind. Rechtliche Grundlage der Betriebs-sicherheitsverordnung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). /402/ Dazu kommen noch die ergänzenden Bestimmungen zum Explosionsschutz in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). /404/ Die Explosionsschutz-Regeln – EX-RL, Sammlung technischer Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen (BGR 104) beinhalten u. a. folgende technische Regeln für Betriebssicherheit: TRBS 1112 »Instandhaltung« TRBS 1112 Teil 1 »Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten – Beurteilungen und Schutzmaßnahmen TRBS 1201 »Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen1« TRBS 1201 Teil 1 »Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Über-prüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen« TRBS 1201 Teil 3 »Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 94/9/EG – Ermittlung der Prüfnotwendig-keit gemäß §14 Abs. 6 BetrSichV« TRBS 2152 / TRGS 720 »Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines« TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721 »Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung« TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722 »Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosions-fähiger Atmosphäre« TRBS 2152 Teil 3 »Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre« TRBS 2152 Teil 4 »Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken« TRBS 2153 »Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen« Weitere Schriften, wie z. B. Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR), Grundsätze (BGG) und Informationen (BGI), dienen der Konkretisierung der gestellten Forderungen.
Stoffbeispiele:
Schüttgut Staubungszahl Staubungsgruppe
Weizenmehl 0,6 1
Holzfaserstaub 3,3 2
Aluminiumstaub 9,2 3
Maisstärke 10,2 4
Malzfilterstaub 20,03 5
Rohkaffee-Filterstaub 33,2 5
Braunkohlestaub 112,3 6

Angaben zur Staubungszahl:
Zur Beurteilung der Staubexposition verweist die TRGS 559 auf das Staubungsverhalten,
das nach DIN EN 1505 anhand der mit zwei Verfahren messbaren Staubungszahlen in vier Staubklassen, von staubarm bis stark staubend, unterteilt werden kann. Die Staubungszahl ist der Quotient aus der jeweiligen im Staubungsversuch freigesetzten alveolengängigen oder einatembaren Staubmasse in mg und der Masse des eingesetzten Materials in kg.

Angaben zur Staubungsgruppe:

Ziel ist es, die Staubkonzentrationsmessungen unter praxisnahen Randbedingungen
durchzuführen. Eine der dabei zu betrachtenden Größen sind die Mischguteigenschaften, die
einen Einfluss auf die Staubentwicklung und Staubverteilung innerhalb des Mischers haben.
Augenscheinlich entscheidende Eigenschaften sind beispielsweise die Korngrößenverteilung, der Medianwert, die Schüttdichte sowie die Feuchtigkeit eines Mischgutes. Weiterhin lässt sich die Staubungsneigung eines Schüttgutes durch die Staubungszahl, bestimmt nach der VDI Richtlinie 2263 Blatt 9 [VDI 2263, 2008], ausdrücken. Anhand der Staubungszahl sind Schüttgüter in Staubungsgruppen einzuteilen. Die Einteilung erfolgt entsprechend der nachstehenden Tabelle 5 gemäß [VDI 2263, 2008].

== Unfallstatistik / Unfälle ==
Auszug Europäische Statistik über Arbeitsunfälle (ESAW)

Einrichtungen zur Lagerung, Verpackung, Container (Silos, Tanks) – ortsfest – Zisternen, Becken usw. Code 11
Arbeitsunfallgeschehen – DGUV Bericht 2018
Gegenstand der Abweichung Meldepflichtige Unfälle Neue Unfallrenten Tödliche Unfälle
Anzahl % Anzahl % Anzahl %
zur Lagerung, Verpa¬ckung, Container (ortsfest) Gesamt 1.476 4,0 16 5,0 2 22,2
Silos, Sammelbehälter, ortsfeste Anhäufungen 173 0,5 3 0,9 1 11,1
Offene ortsfeste Tanks, Behälter 381 1,0 4 1,3 1 11,1
Geschlossene ortsfeste Tanks, Behälter 440 1,2 5 1,6 0 0,0
Sonstige ortsfeste Lagereinrichtungen 481 1,3 4 1,3 0 0,0
zur Lagerung, Verpa¬ckung, Container (ortsveränderlich) Gesamt 5.411 14,6 66 20,6 1 11,1
Container, Kübel 3.240 8,8 41 12,8 1 11,1
Gitterbox 1.212 3,3 16 5,0 0 0,0
Sonstige ortsbewegliche Lagereinrichtungen 960 2,6 9 2,8 0 0,0

== Risiken in der Siloreinigung ==
Risiken der Silozugangstechnik bestehen durch die Charakteristika des Inhaltsstoffes und baulicher Situation. Im Nahrungsmittelbereich kommen noch biologische Gefährdungen wie Faulgasbildung, Schimmel, Sporen und pathogene Mikroorganismen dazu. Alle Gefährdungen sind vor Arbeitsbeginn so zu erfassen, dass entsprechende Gegenmaßnahmen wirkungsvoll eingeleitet werden können. Ist dies nicht möglich, so sind die Arbeiten schon der Durchführung abzubrechen. Trotz der zentralen Verfügbarkeit der wichtigsten Siloparameter und installierter Sicherheitskomponenten kann es zu Situationen kommen, in denen die Sicherheit von Menschen und die Funktion des Silos in Gefahr ist. Daher ist es ratsam, entsprechende Sicherheitsprozeduren zu integrieren. So sollten insbesondere akustische Alarmmelder wie Hupen auf dem Silodach, oder visuelle Alarmsignale in den Steuerkonsolen der Steuerungszentrale obligatorisch sein. Stationäre Analyseeinrichtung sind je nach Gefährdungspotential durch bauliche Anforderungen obligatorisch zu empfehlen.
== Unfallbeispiele der DGUV ==
Unfallbeispiel – Austrageinrichtungen
An einer Feuerungsanlage, die über ein Späne-Silo beschickt wurde, traten in der Woche nach Wiederinbetriebnahme wie-derholt Störungen auf. Der Inhaber des Betriebes stieg darauf-hin alleine in das fast leere Silo ein. Nach einiger Zeit fand man ihn mit einem abgetrennten Bein leblos im Inneren des Silos liegen. Da im Siloinneren eine Schaufel gefunden wurde, ist sehr wahrscheinlich, dass der Unternehmer die Austrag-schnecke freischaufeln wollte. Während der Zeit, in der sich der Unternehmer im Silo befand, war die Siloaustragung einge-schaltet. Der Hauptschalter für die Austragung befand sich einige Meter vom Aufstieg zum Silo entfernt. Die Türen und Klappen, durch die man in den Bereich der Siloaustragung gelangen konnte, waren nicht elektrisch mit dem Antrieb der Austragung verriegelt.

Unfallbeispiel – Explosion
Im Späne-Silo eines Spanplattenwerkes wurden Glimmnester festgestellt. Daraufhin entleerte man das Silo fast vollständig über die Notaustrageinrichtung und löschte die Glimmnester. Zur Kontrolle betrat der 50-jährige Betriebsingenieur des Unter-nehmens gemeinsam mit einem Beschäftigten einer Fremd-firma das Silo durch die Einstiegstür, ohne vorher manuell die Sprühwasserlöschanlage ausgelöst und damit das Restmate-rial nass gemacht zu haben. Kurze Zeit später kam es zu einer Verpuffung. Beide Personen erlitten dadurch tödliche Verbrennungen.

Unfallbeispiel – Verschüttet-Werden
Ein Arbeiter hatte die Aufgabe, vom Podest vor der Zugangstür aus Späne aus dem randvoll gefüllten Späne-Silo Späne zu schaufeln. Obwohl er selbst seine Arbeitskollegen vor dem Betreten des Silos gewarnt hatte, betrat er das Siloinnere und wurde von herabstürzenden Späne-Massen verschüttet. Vermutlich hatte er versucht, mit der Schaufel von unten eine Späne-Brücke zum Einsturz zu bringen.

== Maßnahmen zur Siloentstörung mit Zugang zum Siloinneren ==
Das Einfahren in Silos ist nur durch entsprechend ausgebildete und mit den Risiken vertraute Spezialisten, sogenannte befähigte Personen, zulässig. Diese Fachleute besitzt der Einsatzbetrieb in der Regel nicht! Es wird daher empfohlen, im Rahmen der Erstellung des Konzeptes zur Störungsbeseitigung einen entsprechend auf das Befahren von Silos oder Behältern spezialisierten Fachbetrieb hinzu zu ziehen! Siloreinigung und Instandsetzung von Siloanlagen als zertifizierte Meisterbetriebe für Spezialreinigungen von Silos, Tanks und Behälter unter Vollschutz mit umluftunabhängigen Atemgeräten sind marktypisch nur schwer zu finden. Unternehmen die antreten, um neue Maßstäbe bei der Reinigung, Wartung, Instandsetzung und Montage von Silos, Tanks und Behältern zu setzen sind in Europa nur schwer zu finden.
Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist vor dem Einfahren in den Schüttgutspeicher mit transportablen Messgeräten mit Alarm- und Warnfunktionen das Vorhandensein von Kohlenmonoxid (CO) bzw. Kohlendioxid (CO2) zu messen. Die mit dieser „Freimessung“ beauftragte Person muss die erforderliche Sachkunde besitzen. Diese Sachkunde bezieht sich auf:
• die verwendeten Messgeräte und das Messverfahren
• das Verhalten, einzuhaltende Grenzwerte und die typischen Gefährdungen beim Auftreten von Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
• die betrieblichen Verhältnisse wie z. B. die Beschaffenheit des Silos und möglicher Einbauten, welche die Probenahme beeinflussen können Unabhängig von der Gerätewartung ist vor jedem Einsatz des Messgerätes von der nutzenden Person ein Test gemäß Herstellerangaben auf sichere Funktion durchzufuhren.
== Kritische Arbeitsverfahren ==
Kritische Arbeitsverfahren sind von den Berufsgenossenschaften ausdrücklich untersagt. Arbeitgeber, die diese Verfahren anordnen machen sich strafbar und werden nachweislich mit Erfolg zur Rechenschaft gezogen. Unzulässig Einfahrsysteme:
• Strickleiter
• Halbzeuggurt
• Leinen und Seilwicklungen
• Selbsterstellte Gerüste
• Einfahrsysteme ohne CE Kennzeichnung
• Mobile Leiter und Gerüste ohne Zulassung

== Unfallstatistische Erfassung von Siloreinigungsmaßnahmen==
Aus der historischen Betrachtung heraus, gibt es in Deutschland pro Jahr nur sehr wenige registrierte Unfälle. Im europäischen Durchschnitt hingegen liegt die Unfallzahl deutlich höher.
Die Gesamtzahl der Arbeitsunfälle in der Silolagerung- Lagerungswirtschaft ist im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 8,4 Prozent auf 68.064 Vorfälle zurückgegangen, meldet die Sozialversicherung. Dagegen stieg die Zahl der Unfalltoten an. Laut Meldestatistik verunglückten im letzten Jahr in der grünen Branche 132 Personen tödlich. 2018 zählte 125 Unfalltote gezählt.

== Quellennachweise ==

https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Downloads/DL_Praevention/Explosionsschutzportal/Wissen/Staubexplosionsrisiko_an_Mischern/Staubexplosionsrisiko_an_Mischern_Abschlussbericht_617_0_FP290.pdf

https://www.vdz-online.de/fileadmin/gruppen/vdz/3LiteraturRecherche/TaeB09-12/TaeB_09-12_gesamt.pdf

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-512.pdf?__blob=publicationFile

https://sicheres-befahren.de/fachinformation/kapitel1/brand_staubexplosion.htm

3 Die Entdeckung der Silos durch die Architekten *

https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/209_083.pdf

Wichtige Aspekte zur sicheren und effizienten Schüttgutlagerung in Silos

https://www.agrarheute.com/pflanze/gefahrenquellen-silo-erkennen-gaergasunfaelle-vermeiden-544426

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3680

https://www.bgn-branchenwissen.de/daten/bgn/akzente/akzente09/kenngroessen.htm

https://de.wikipedia.org/wiki/Staubexplosion

https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Downloads/DL_Praevention/Explosionsschutzportal/Dokumente/FSA_Leitfaden_Zucker_Version_2015-02-12_Endversion.pdf

http://regelwerke.vbg.de/vbg_trgs/di213-060/di213-060_82_.html

https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/fachinformationen/holz/silos/

https://www.bgrci.de/praxishandbuch-baustoffindustrie/a-grundlagen/a-5-wichtige-gesetze-und-verordnungen/a-56-produktsicherheitsgesetz

Anspruchsvolle Transporte von losen Lebensmitteln

https://www.bgl-ev.de/images/downloads/media_3096_1.PDF

https://www.bgrci.de/praxishandbuch-baustoffindustrie/a-grundlagen/a-2-maschinen-anlagen-und-fahrzeuge/a-215-arbeiten-in-silos

https://www.bgrci.de/praxishandbuch-baustoffindustrie/a-grundlagen/a-2-maschinen-anlagen-und-fahrzeuge/a-214-betrieb-von-silos

https://www.dguv.de/fb-psa/sachgebiete/sachgebiet-psa-gegen-absturz-rettungsausruestungen/index.jsp

https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/arbeitsschutz-kompakt/054-arbeiten-in-silos/

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2868

https://de.wikipedia.org/wiki/Reinigung_(Instandhaltung)

https://www.duden.de/rechtschreibung/Reinigung

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsmedizinische_Vorsorgeuntersuchungen_(Rechtslage_bis_31._Oktober_2013)

https://de.wikipedia.org/wiki/Unfallverhütungsvorschriften

https://de.wikipedia.org/wiki/Schüttgut

https://de.wikipedia.org/wiki/Silo

https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Industriezweig

https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/209_083.pdf

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/915/behaelter-silos-und-enge-raeume-teil-1-arbeiten-in-behaeltern-silos-und-engen-raeumen

https://siloreinigung.de/tag/braunkohle-silo/

https://www.rnd.de/panorama/tod-im-silo-drei-manner-sterben-bei-tragischen-unfallen-in-niedersachsen-und-bayern-SKZ55KZDASYORSGF5QGYWKL3C4.html

https://www.bauz.net/bisherige-zeitungen/ausgabe-14-schuettgut/seite-4/es-regnete-tod-waehrend-sein-kollege-unten-im-silo-schweisst-kippt-ein-radladerfahrer-nichts-ahnend-seine-tonnenschwere-ladung-ab/

Tödli­che Falle Schütt­gut

https://www.morgenpost.de/vermischtes/article228219225/Unfaelle-in-Silos-Drei-Tote-in-Bayern-und-Niedersachsen.html

https://www.bgrci.de/exinfode/dokumente/explosionsschutz-regeln-ex-rl-dguv-regel-113-001/

https://www.npsn.de/download/1/BraunkohlenberichtMoenchengladbach.pdf