Montag, 14. Oktober 2013

Bauherren sollten sich gegen Baupleite absichern



Wer ein Haus baut, sollte als Bauherr sich unbedingt gegen Baupleite der Baufirma absichern. Denn als Bauherr leisten Sie größere Vorauszahlungen an die Baufirma für Bauleistungen, die noch nicht erbracht sind. Geht die Baufirma Pleite, dann ist auch das Geld futsch und Sie sehen keinen Cent mehr von ihrer Vorauszahlung. Und schnell läuft man in den finanziellen Ruin und der Traum vom Eigenheim ist futsch. Was bleibt, ist ein großer Berg Schulden und ein noch nicht fertig gebautes Haus.

Ergreifen Sie Vorsichtsmaßnahmen. Drei Möglichkeiten stehen zur Wahl:

1.     Zahlung nach Bauabschnitten
Vereinbaren Sie die Bezahlung nach den Regeln der Makler- und Bauträgerverordnung. Diese bestimmt die Zahlungsabfolge nach Bauabschnitten, wie Rohbau oder Innenputz. Wenn eine Baustufe fertig gestellt ist, wird die nächste prozentual festgelegte Abschlagszahlung fällig.
Wenn die Baufirma von dem Zahlungsplan abweicht und höhere Abschlagszahlungen kassieren möchte, lehnen Sie ab.

2.     Bankbürgschaft
Fordern Sie eine Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft von ihrem Vertragspartner ein. Das Ausfallrisiko übernimmt die Bank. Wird das Bauunternehmen insolvent. Sichert sie die Fertigstellung des Objekts. Das gilt auch, wenn der Pleitefall nach dem Einzug eintritt oder später noch Mängel auftauchen. Dann können Sie von der Bank Schadenersatz fordern. Solche Bürgschaften sind zwar teuer, weil die Banken häufig drei Prozent der Darlehenssumme berechnen. Viele Handwerksfirmen fordern deshalb die Kostenübernahme durch die Bauherren.

3.     Baugarantieversicherung
Die Baugarantieversicherung gewährleistet, dass die Immobilie auch im Pleitefall zum vereinbarten Preis fertiggestellt wird. Die Police wird vom Bauunternehmer abgeschlossen und kostet etwa 1,5 Prozent der Bausumme. Sollte ihre Baufirma diese Police nicht abschließen oder lehnt die Versicherung den Policeantrag ab, dann könnte das ein Indiz auf die finanzielle Schieflage des Bauunternehmens hinweisen. Anbieter in Deutschland sind zum Beispiel Basler Versicherung, Zurich und die VHV.

Wann sollte ein Vermieter von Privatwohneigentum eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschließen?



Vermieter, die ihr Haus vermieten oder einen Teil davon untervermieten, brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung. Denn der Vermieter haftet nämlich für alle Schäden, die von seinem Grundstück ausgehen, wie z. B. wenn bei einem starken Sturm ein Dachziegel herunterfällt und dabei einen Passanten erwischt oder im Winter ist der Gehweg nicht gestreut und ein Passant rutscht aus und bricht sich dabei das Bein. Schäden an Nachbarsgrundstücken, wenn das Abwasser unkontrolliert aus dem eigenen Haus entweicht. Spezielle Risiken kann man zusätzlich absichern.

Auch bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht benötigt. Der Verwalter kümmert sich in der Regel um eine für alle. Am besten fragen Sie bei ihrer zuständigen Hausverwaltung nach, ob so eine Versicherung für alle Eigentümer abgeschlossen wurde. Denn nicht alle Eigentümer wohnen selbst in ihrem Privateigentum sondern vermieten diese als Kapitalanlage unter.

Wie sollte der Versicherungsschutz sein?
Entscheidend ist hier die Versicherungssumme bei einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und sollte nicht unter 3 Millionen Euro liegen. Am besten höher. Eine Selbstbeteiligung ist eher untypisch.

Wie hoch ist die Prämie?
Die Prämie wird nach der Brutto-Jahresmiete oder der Anzahl der Wohneinheiten berechnet. Im Internet gibt es verschiedene Portale, um den besten Anbieter zu finden.

Anbieterwechsel und Kündigungsfrist beachten:
Wenn Sie den Anbieter für ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung wechseln wollen, denken Sie rechtzeitig daran diese schriftlich zu kündigen. Oftmals muss hier eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Ende des Versicherungsjahres beachtet werden und das Versicherungsjahr ist nicht immer identisch mit dem Kalenderjahr. Am besten Sie schauen in den Vertrag, wann Sie diesen abgeschlossen haben.

Mittwoch, 20. Juni 2012

Unschuldige starben wegen Husni Mubarak – ist er nun selbst tot?


Der frühere ägyptische Machthaber Mubarak regierte über 30 Jahre und wurde Anfang letzten Jahres (2011) im „Arabischen Frühling“ gestürzt. Kurz danach wurde er inhaftiert. Grund für die Inhaftierung war der Unschuldige Tod von Demonstranten, die während eines Volksaufstandes Anfang 2011 auf seinem Befehl hin getötet wurden.
Normalerweise hätte Husni Mubarak die Todesstrafe verhängt bekommen, wurde jedoch vom Zivilgericht mit lebenslanger Haft verurteilt. Damals kamen mehr als 800 Menschen ums Leben, mehrere tausende wurden schwer verletzt. Er litt unter schweren Herzproblemen und erlitt einen Herzinfarkt und Schlaganfall im Krankenhaus, so berichten zumindest Sicherheitskreise und Krankenhaus. Ob Mubarak den Herzinfarkt überlebt hat ist unklar. Einige behaupten der 84-Jährige sei bereits klinisch tot, während andere den Tod dementieren und würde noch leben, jedoch befinde er sich in einem Koma.

Was versteht man unter dem „Arabischen Frühling“? Im Dezember 2010 verbreiteten sich von Tunesien ausgehend Proteste, Aufstände und Revolutionen in der arabischen Welt. Die Bürger forderten vom autoritären Regime Mitsprache, Transparenz, Rechte und ihre Selbstentfaltung. Am 11. Februar 2011 kam es in Ägypten zum Machtwechsel von Husni Mubarak und ein Militärrat übernahm die Macht. Diese sicherten den Demonstranten freie und demokratische Wahlen und Aufhebung des Notstandgesetzes zu.

Mittwoch, 13. Juni 2012

„Targeted Killing“ – gezieltes Töten von Feinden und Terroristen


Angeblich sollen 2000 Feinde in den letzten 10 Jahren durch die USA getötet worden sein. Diese waren Opfer des sogenannten „targeted killing“ gewesen sein. Darunter versteht man die gezielte Ausschaltung von Feinden per Fernsteuerung. Auf einer Liste sind die Feinde der USA festgehalten.
Es soll auch vermehrt das „signature killing“ geben, bei dem es um Kontexte von Verdacht geht. Die Gefahr bei einem Verdacht liegt nahe, dass es auch unschuldige Opfer trifft. Nicht immer wird man einen Terroristen treffen sondern auch unschuldige oder einfache Bauern, die völlig unbeteiligt sind.
Nach Schätzungen vermutet man ca. 2.000 Tote, die durch militärische Eingriffe eliminiert wurden. Während die USA erst seit 2002 mit „targeted killings“ begonnen hat, betreibt der israelische Staat seit 2000 das gezielte Töten von Feinden.
Derzeit wird im Weißen Haus darüber diskutiert, ob ein Buch zu „targeted killings“ in den USA veröffentlicht werden darf. In dem Buch sollen auch die Treffen geschildert werden, in denen festgelegt wurde, dass angebliche Feinde gezielt getötet werden sollen.
Auf einer sogenannten „kill list“ wurden die Feinde aufgeführt, die verfolgt und vernichtet werden sollen.
Obama soll die „kill list“ an sich gezogen haben, um mögliche größere Blutbäder zu vermeiden.
Obama hat gegenüber seinem Vorgänger Bush verboten, dass gefangene Terroristen gefoltert werden und auch die „geheimen“ Gefängnisse abgeschafft.
Das bekannte Gefängnis Guantanamo hat er aber nicht geschlossen. Er hat diese verstärkt unter Menschenrechtsvorbehalt gestellt, damit diese nicht von Drittländern gefoltert werden. Die „gezielten“ Tötungen sollen sich gegenüber zu Bushs-Zeiten vervierfacht haben.
Doch wie sieht es mit Menschenrechtsnormen aus? Grundsätzlich gelten Menschenrechtsnormen, jedoch mit Einschränkungen. In jedem Krieg hat das humanitäre Völkerrecht Vorrang gegenüber dem Menschenrecht. Bei einem Krieg darf gezielt getötet werden, um den Feind auszuschalten. Dabei muss zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten unterschieden werden.
Nach Kriegsrecht dürfen Menschen getötet werden, die einen Kriegsgegner darstellen.

Samstag, 21. Januar 2012

Drogeriekette Schlecker Pleite

Es war abzusehen, dass die Drogeriekette Schlecker eines Tages Insolvenz anmelden würde. Die Angestellten erfuhren aus den Medien von dem Aus. Die Gewerkschaft Ver.di will Milliarden von Anton Schlecker, der als Eigentümer persönlich die Verantwortung für seine 30.000 Angestellten trägt.
Seine Kinder Meike und Lars Schlecker hatten die Drogeriekette ihres Vaters übernommen. Erst letztes Jahr 2011 wurde das neue Konzept vorgestellt. Die Läden sollten heller und freundlicher werden, Miniläden mit nur einer Verkäuferin sollten abgeschafft werden. Den ursprünglichen Ansatz ihres Vaters auch in kleinen Orten präsent zu sein, wollten sie weiter verfolgen.
Das größte Problem aber ist, dass Schlecker-Filialen oft sehr nah beieinander sind und zudem das gleiche Sortiment anbieten. Besser wäre es gewesen, weniger Filialen und das Sortiment zu erweitern. Die Konkurrenten, wie Rossmann oder dm-Drogerie, haben in den letzten Jahren einiges für Ihre Kunden getan.
Bei der Planinsolvenz wird ein Insolvenzverwalter beratend zur Seite stehen. Die Angestellten sollen für drei Monate Insolvenzgeld erhalten.

Donnerstag, 12. Januar 2012

Was auf Bankkunden zukommt!

Bezahlen mit der Karte ohne Geheimnummer oder Unterschrift. Sparkassen bringen nun im großen Stil die Funktechnik heraus. Alleine die Sparkasse will ca. 16 Millionen Kunden mit der neuen Technik ausstatten. Werden die Kunden mitmachen? Das ist abzuwarten.

Millionen von Bankkunden könnten zukünftig beim Bäcker oder Kiosk mit der Karte bezahlen, und zwar kontaktlos. Die Karte wird kurz vor ein Lesegerät gehalten. Es müssen fünf Fragen und Antworten zur neuen Karte beantwortet werden.

Das kontaktlose Bezahlen funktioniert so. Der Inhaber gibt seine Kreditkarte oder Girocard (EC-Karte) nicht aus der Hand. Die Karten funktionieren per Funk und sind mit einem speziellen Chip ausgestattet. Die Daten werden verschlüsselt über dem Terminal an der Kasse ausgetauscht. Das System kann auch in Mobiltelefone integriert werden, so dass man damit Taxifahrten oder Paketboten bezahlen kann.

Montag, 4. Juli 2011

Letzte Chance für E 10

Mit dem zweiten Anlauf soll die missglückte Öko-Sprit-Einführung nun besser anlaufen. Bis Jahresen-de 2011 soll das Benzin an Tankstellen innerhalb Deutschlands als preisgünstigstes Benzin geben.

Bisher gibt es noch keine Hinweise, wie der Treibstoff E10 von den Autofahrern akzeptiert wird. Laut Mineralölwirtschaft entfallen bei Tankstellen mit E10 immer noch nur 30 Prozent als Benzinabsatz auf diese Sorte. Beim ADAC heißt es: „Das Misstrauen ist immer noch sehr groß“. Noch immer tanken Autofahrer lieber das teurere Superbenzin. Mineralölkonzerne müssen ihren Produkten einen be-stimmten Anteil an Kraftstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen beimischen. Wenn die Konzerne die vorgegebenen Absatzmengen nicht erreichen, werden hohe Strafzahlungen fällig. Deshalb müssen sie E10 verkaufen.