Steuerreform 2015/2016 für den Tourismusbereich: Umsatzsteuerliche Änderungen

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Steuerreform Tourismus

Die neue Steuerreform 2015/2016 bringt umfangreiche Veränderungen mit – vor allem die Einführung der Registrierkassen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 15.000 Euro ist hierbei ein zentrales Thema. Obacht sollten jedoch vor allem Unternehmen aus dem Tourismusbereich geben, denn: Umsatzsteuerliche Veränderungen könnten für unerwartete Mehrkosten sorgen.

Anhebung des Steuersatzes auf 13 Prozent

Die wohl maßgeblichste Änderung ist die Erhöhung des Steuersatzes für Beherbergungen von 10 Prozent auf 13 Prozent, die ab dem 01. Mai 2016 eingeführt wird. Davon betroffen sind sowohl Hotels und private Vermieter als auch Campingplätze.

Was das genau in Zahlen bedeutet, ist aktuell noch schwer abzuschätzen, da nur gemutmaßt werden kann, inwiefern die Mehrkosten von den Hoteliers auf die Gäste abgewälzt werden. In Expertenkreisen geht man jedoch davon aus, dass:

  • Hotels rund 60 Prozent der Kosten an den Gast weitergeben.
  • Hotels rund 40 Prozent der Kosten selbst tragen werden.

Würden die vollen 100 Prozent auf den Gast abgewälzt, verteuern sich die Zimmer um rund drei Prozent (netto). Das „geplante“ Szenario sieht aus Gästesicht jedoch besser aus. Grund dafür ist vor allem der harte Preiskampf, den sich Hoteliers in Ballungsgebieten und beliebten Ferienorten leisten.

Die möglichen Folgen des erhöhten Steuersatzes für die Hotellerie

Die Erhöhung des Steuersatzes auf 13 Prozent bedeutet insgesamt Mehrkosten von rund 250 Millionen Euro – die Frage, ob alle Beherbergungen dies wirklich mittragen können, ist durchaus legitim:

  • Laut der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) schrieben bereits 2013 nur 55 Prozent der Hotels in Österreich schwarze Zahlen.
  • Aufgrund der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes könnten 2016 nur noch 20, im schlimmsten Fall nur noch zehn Prozent der Hotels wirtschaftlich sein.
  • Ein „Hotelsterben“ ist laut ÖHT tatsächlich möglich.

Untermauert werden die Bedenken durch einen Vergleich der Mehrwertsteuerzahlen innerhalb der EU, der zeigt, dass der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungen in 22 der 28 EU-Mitgliedsstaaten niedriger ist als in Österreich:

  • Deutschland: 7 Prozent
  • Schweiz: 3,8 Prozent
  • Italien und Frankreich: 10 Prozent
  • Empfehlung der EU: maximal 5 Prozent

Von all diesen Zahlen ist Österreich weit entfernt, weshalb die Angst von Hoteliers, privaten Zimmervermietern oder Campingplatzbetreibern durchaus berechtigt ist.

Umsatzsteueränderungen bringen zusätzlichen Aufwand

Neben der höheren Steuerbelastung ist die Neuregelung zusätzlich mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden – insbesondere, wenn es um die Aufschlüsselung der Verpflegung geht. Während für die Übernachtungsleistung der neue Steuersatz von 13 Prozent gilt, wird das Frühstück als Zusatzleistung weiterhin mit zehn Prozent versteuert. Kompliziert wird es jedoch bei Halb- und Vollpension, All inclusive oder Pauschalpreisen generell:

  • Ist das Frühstück im Gesamtpreis inbegriffen, ist eine Kostenaufschlüsselung notwendig.
  • Die Aufschlüsselung kann anhand der Einzelverkaufspreise erfolgen, sodass die Einführung einer Kostenrechnung notwendig wird.
  • Bei Halb- und Vollpension muss zusätzlich zwischen Speisen, die mit 10 Prozent versteuert und Getränken, die mit 20 Prozent versteuert werden, unterschieden werden.
  • Die All-inclusive-Regelung ist aktuell noch in der Diskussion. Aktuell sieht der Gesetzgeber eine Besteuerung von 13 Prozent vor – Änderungen vorbehalten.

Registrierkassenpflicht auch für kleinere Herbergen

Bisher mussten nur Unternehmen mit Jahresumsätzen jenseits der 150.000 Euro eine Registrierkasse führen – ab 01. Jänner 2016 gilt die Pflicht für alle, deren Jahresumsätze 15.000 Euro übersteigen, von denen mindestens die Hälfte in Bar generiert werden.

Die Registrierkassen müssen nicht nur alle Geschäftsfälle lückenlos belegen – sie werden zusätzlich mit einem Manipulationsschutz in Form einer Smartcard mit entsprechender Kassensoftware ausgerüstet. Vor allem für kleinere Zimmervermieter bedeutet dies einen höheren zeitlichen und finanziellen Aufwand. Die Einrichtung eines solchen Systems kostet rund 500 bis 600 Euro.

Die Steuerreform und die umsatzsteuerlichen Änderungen für den Tourismussektor werden selbstverständlich nicht mit offenen Armen empfangen – jetzt sollten betroffene Unternehmen jedoch vorsorgen, um vom Wandel nicht überrollt zu werden, denn: Die Übergangsregelung zwischen dem 01.05.2016 und dem 31.12.2017 schafft zwar einen kleinen Puffer. Dennoch bleibt das Problem der Mehrkosten. Eine entsprechende Prüfung der Zahlen ist jetzt so wichtig, wie nie.

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Mit über 20 Jahren Branchenerfahrung führt Franz Schmid seine Steuerkanzlei in Jenbach, Tirol. Seine Klienten vertrauen dabei zum einen auf sein umfassendes Branchenwissen und zum anderen auf die intensive, persönliche Betreuung.