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Darf man sich beim Nachbarn ins W-LAN einloggen und auf dessen Kosten kostenlos mitsurfen, wenn er es nicht per Passwort sichert?

Das Landgericht Wuppertal hat entschieden: Man darf!

Mit dem Urteil (Az.: 25 Qs 177/10) wurde entschieden, dass die Nutzung fremder, nicht verschlüsselter WLAN-Hotspots nicht strafbar ist.

Im konkreten Fall hatte sich ein Mann mit seinem Notebook in ein offenes, privates WLAN eingeloggt, um – für ihn kostenlos – im Internet zu surfen.

Da es sich um einen Anschluss mit einer Internet-Flatrate handelte, habe sich der Mann keine Leistungen erschlichen. Er habe auch keine Daten ausgespäht oder abgefangen und auch keinen Computerbetrug begangen, meint das Gericht. Durch das bloße Einloggen und Surfen werden auch keine personenbezogenen Daten abgerufen oder vertrauliche Nachrichten gehört.

Wer seinen WLAN-Router so einstellt, dass dieser nicht verschlüsselt ist und passwortfrei genutzt werden könne, signalisiere, dass sich jeder in Reichweite dort einloggen könne. Technisch sei eine Verschlüsselung oder eine Eingrenzung bestimmte User mittlerweile so leicht einrichtbar, dass dies jeder tun könne, der dies wolle. Wer dies nicht eingrenzt, lade zum kostenlosen Mitbenutzen ein, so das Landgericht Wuppertal. WIFI-Freunde dürfte es freuen.

 

Von BSF

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