Die 130% Regelung bei der Kfz-Versicherung

Befindet sich am Fahrzeug ein Schaden, der aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr repariert werden sollte, kann das Auto eventuell mit der 130% Regelung noch gerettet werden.

Liegt ein Unfall vor, kommt der Sachverständige häufig zu dem Ergebnis, dass beim vorliegenden Unfallfahrzeug ein Totalschaden vorliegt. Der Geschädigte macht bei einer solchen Aussage meistens ein Minusgeschäft. Der Gesetzgeber hat diese Situation genutzt, um eine Ausnahme in der Schadensregulierung zu ermöglichen. Diese Ausnahme wird in der 130% Regelung beschrieben. Sie ermöglicht eine Reparatur des Fahrzeuges, auch wenn ein Totalschaden vorliegt.

Die Sonderregelung in der Schadensabwicklung

Die eingeführte 130% Regelung ist eine Sondervereinbarung der KFZ-Versicherung. In der Regelung geht es um die Reparaturwürdigkeit eines geschädigten Fahrzeuges. Liegen die Reparaturkosten eines Fahrzeuges über seinen Wert, spricht die Versicherung häufig von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Zur Berechnung dieses Totalschadens gibt es eine Formel. Der Schaden wird erst dann als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft, wenn abzüglich des Restwertes die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert.

Für Betroffene ist das oftmals ein hoher Nachteil, denn die Neuanschaffung eines Fahrzeuges ist mit hohen finanziellen Konsequenzen verbunden. Viele Verbraucher würden ihr Fahrzeug aus einem persönlichen Grund lieber reparieren lassen, als es auf den Schrott zu geben. Für diesen Fall wurde vom Gesetzgeber die 130% Regelung eingeführt.

Die 130% Regelung- im Sinne des Geschädigten

Die 130% Regelung wurde im Sinne des Geschädigten eingeführt und dient rein der Schadensregulierung. Der Geschädigte erhält dadurch die Möglichkeit, das verunfallte Fahrzeug behalten zu können, auch wenn ein Totalschaden vorliegt. Jedoch können nicht alle Besitzer so auf eine Reparatur hoffen, es gibt Voraussetzungen, die für die 130% Regelung erfüllt werden müssen.

Unter folgenden Voraussetzungen haben Geschädigte die Möglichkeit die 130% Regelung in Anspruch zu nehmen:

  • Reparaturkosten eines Fahrzeuges dürfen maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen.
  • Der Nachweis für die Reparaturkosten und das Gutachten dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
  • Die Reparaturen an dem geschädigten Fahrzeug müssen Anhand des Gutachtens erfolgen.
  • Es muss ein Kostenvoranschlag über die Reparaturkosten vorgelegt werden, dieser Kostenvoranschlag muss auf dem Gutachten basieren.
  • Man kann das Fahrzeug selber reparieren, aber nur wenn eine Reparaturbescheinigung durch einen Sachverständigen erfolgt.
  • „Billigreparaturen“ die nicht zur Wiederherstellung des Fahrzeuges dienen sind nicht zulässig.
Kfz Gutachter bei der Arbeit
Sind die Reparaturkosten höher als der Restwert des Fahrzeugs, lohnt sich der Aufwand selten. Wer sein Auto trotzdem behalten möchte, kann auf die 130% Regelung zugreifen.

Warum ein unabhängiger Sachverständiger unabdingbar ist

Um das zu erläutern, möchten wir mit einem Beispiel beginnen. Gehen wir davon aus, dass ein Totalschaden vorliegt. Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges beträgt 5000 Euro. Es besitzt noch einen Restwert von 1000 Euro. Im Rahmen der 130% Regelung würde die Versicherung maximal Reparaturkosten von 6500 Euro bewilligen.

Video zum Totalschaden

Wird nun ein Gutachten erstellt, das die Reparaturkosten auf 131 % einschätzt und damit auf Kosten von 6550 Euro kommt, wird die 130% Regelung nicht in Kraft treten. Die Schadensregulierung würde rechnerisch dann wie folgt aussehen. Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges beträgt 5000 Euro, der Restwert 1000 Euro. Zieht man den Restwert nun von dem Wiederbeschaffungswert ab, kommt man auf 4000 Euro.

Anhand dieses Beispiels würde die Versicherung eine Kostenersparnis von ungefähr 2.500 Euro als 38,5% erwirtschaften. Wenn der Schaden bei der Versicherung auf Totalschaden anstatt auf die Basis der 130% Regelung abrechnen würde. Gerade dieses Beispiel zeigt Geschädigten wie Wichtiges es ist einen unabhängigen Gutachter zu holen und nicht den der Versicherung. Grundsätzlich sollte man sich, sobald es sich um einen Versicherungsfall handelt einen unabhängigen Gutachter holen.

Gerade bei der Gutachten Erstellung können Versicherungen kleine Tricks und Kniffe einbauen, um bei der Schadenregulierung einzusparen. Diese wirken sich gerade bei der 130% Regelung für den Geschädigten negativ aus. Ein Gutachter, der von der Versicherung geschickt wurde, wird immer versuchen diese 130% Regelung zu umgehen. Die Schadenskalkulation wird deswegen bei den Versicherungen immer zu hoch angesetzt.

Überschreitung der Reparaturkosten

Natürlich kann es vorkommen, dass trotz eines Gutachtens, während der Reparatur weitere Kosten anfallen, die ein Gutachter nicht erfassen konnte. Auch solche Kosten kann die 130% Regelung abdecken, jedoch nur unter Vorlage von verborgenen Mängeln. Hier ist jedoch zu beachten, dass solche verborgenen Mängel mit dem Unfallvorgang einhergegangen sein müssen.

Die Gerichtsurteile zur 130% Regelung

Zur Bewahrung der Integritätsinteressen des Geschädigten wurde die 130% Regelung eingeführt. Natürlich gibt es nicht nur auf den Seiten der Geschädigten durch die Versicherung Betrugsfälle, auch anders herum gab es diese Fälle schon. In den meisten haben Versicherte versucht alle Fahrzeuge von der Versicherung reparieren zu lassen, ohne vorherigen Unfall. Nicht selten versucht man die 130% Regelung mit gebrauchten Ersatzteilen oder eine nicht vollständigen Reparatur einzuhalten.

Zu diesen Fällen gibt es bereits einige Gerichtsurteile. Geschädigte, die nach einem Unfall Ihr Fahrzeug behalten wollen, sollten nach diesen zwei Vorgehensweisen handeln.

  • Machen Sie sich gleich nach einem Unfall Gedanken ob eine Reparatur des Fahrzeuges wirklich als sinnvoll erachtet wird.
  • Suchen Sie sich einen unabhängigen Sachverständigen. Wer sich auf ein Gutachten der generischen Versicherung verlässt, hat meistens schlechte Karten. Diese Gutachten werden meistens so angefertigt, dass die 130% Regelung nicht eintrifft.
  • Sollten nach dem Unfall bereits Bedenken eintreten ob die 130% Regelung eingehalten werden kann, sollten Sie den Weg zum Rechtsanwalt wählen.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit ihr-gutachten.com aus Berlin.


Beitrag zuletzt aktualisiert am 5. April 2023