MPU bei Alkohol im Blut und warmer Motorhaube

Ist die Motorhaube des eigenen Fahrzeugs noch warm, während man selbst noch alkoholisiert ist, kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. So hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und erklärte den Führerscheinentzug des Fahrzeugführers für rechtens, als dieser der MPU nicht nachkam (Az. 16 B 358/14).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, alarmierte der Nachbar eines Autofahrers die Polizei, als dieser betrunken vorgefahren sein soll. Die Beamten stellten beim mutmaßlichen Fahrzeugführer 2,56 Promille im Blut fest und sein Fahrzeug wies eine noch warme Motorhaube auf. Diese Tatsachen begründeten den Verdacht auf Alkohol am Steuer, was für die Führerscheinstelle Grund genug war, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu fordern. Als der angebliche Alkoholsünder das nicht beibrachte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis.

Foto: Alkohol Testgerät
Selbst nach eine Autofahrt kann noch eine Kontrolle angeordnet werden.

Dagegen ging er durch zwei Instanzen bis zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen – letztlich ohne Erfolg. Ein Video des Smartphones vom verfeindeten Nachbar überführte schließlich den Autofahrer vor Gericht und verleitete ihn zur Aussage, dass er womöglich doch alkoholisiert gefahren sein könnte. Dass er sein Geständnis in zweiter Instanz widerrief, war für das Gericht unerheblich, denn schon der hohe Blutalkoholwert könne auf ein Alkoholproblem deuten, was die MPU-Anordnung rechtfertige. „Man muss also nicht erst direkt am Steuer alkoholisiert erwischt werden, um seinen Führerschein zu riskieren“, warnt Rechtsanwalt Frank Böckhaus (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Dass der Autofahrer bisher ohne jegliche Beanstandungen fuhr, entkräftete die Eignungszweifel des Gerichts nicht. (dpp-AutoReporter)

1,1 Promille am Steuer rechtfertigen Führerscheinentzug – aber keine „MPU“

Wird ein Autofahrer mit 1,1 Promille Alkohol im Blut erwischt und wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen sowie eine Sperre für die Dauer von acht Monaten ausgesprochen, so muss er nicht eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachweisen, um seinen Führerschein zurück zu bekommen. Hat er seinerzeit kein Bußgeld auferlegt bekommen und war er Ersttäter mit einem Wert von weniger als 1,6 Promille, so ist ihm zu gegebener Zeit der Führerschein ohne MPU zurückzugeben. Ein früherer Alkoholmissbrauch „ohne Hinzutreten“ weiterer Umstände rechtfertigt nicht die Anforderung eines solchen Gutachtens. (VwG Würzburg, W 6 E 606/14) (Wolfgang Büser/dpp-AutoReporter)


Beitrag zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2020