Silvesterschäden vermeiden

Wenn Vandalen sich an Silvester einen Spaß daraus gemacht haben, Böller und Feuerwerk auf dem Auto zu zünden, erleidet der Lack Schäden. Dabei ist es nicht nur dreist, sondern auch brandgefährlich, Feuerwerkskörper auf oder nahe am Auto zu zünden.

Neben den offensichtlichen Brandquellen wie Benzin und Öl sind vor allem Gummidichtungen und Reifen gut brennbar, zumindest bei den Temperaturen, die vom Feuerwerk erzeugt werden. Schnell wird so aus einem vermeintlichen Dummejungenstreich ein Brand mit ernsten Konsequenzen.

Daher sollten Raketen, Chinaböller oder Tischfeuerwerke auf keinen Fall auf Autodächern oder Kühlerhauben gezündet werden. Diese eigenen sich einfach nicht als Abschussrampe.

Wer nicht über eine Garage verfügt, sollte sein Auto über die Silvesternacht in einer ruhigen Seitenstraße abseits von bekannten und belebten Plätzen abstellen. Ist das Malheur dann doch passiert, sollte man den Schaden erst einmal fotografisch dokumentieren und bei schlimmen Fällen die Polizei einschalten.

In Deutschland darf man Böller und Raketen nur an den letzten 3 Werktagen des Jahres kaufen. Normalerweise verkaufen die Geschäfte die Knaller am 29. Dezember, in Ausnahmen am 28. Dezember. Ab da sollte man das Auto in Sicherheit bringen.

Die gute Nachricht: „Legales Feuerwerk verursacht bei richtiger Anwendung kaum Schäden“, sagt Norbert Ollek vom Auto-Pflege-Zentrum (APZ), einer Tochter von TÜV SÜD Auto Plus. Völlig sicher vor Beschuss steht das Auto natürlich in einer Garage. Selbst Parken unter Bäumen bietet eine gewisse Sicherheit – Äste bremsen zurückkehrende Kracherreste. Eine Schneedecke über Blech und Scheiben beugt ebenfalls schäden an Sylvester vor. Besonders empfindliche Fahrzeuge wie beispielsweise Cabrios lassen sich mit einer Schutzhülle – Car-Cover oder Folien-Garage – sichern. Notfalls hilft eine alte Decke.

Fahrzeuglack pflegen

Kleinere Schäden im Lack lassen sich in der Regel mit einem leicht abrasiven Mittel einer Politur wie Nigrin Brillant Turbo beseitigen. Einreiben und auspolieren, schon strahlt die beschädigte Stelle wieder. Wichtig hierbei ist, dass die Politur nicht bei zu tiefen Temperaturen verarbeitet wird, da sie sich sonst nur schwer auspolieren lässt. Bei schwerwiegenden Kratzern kann die Anwendung mit dem Kratzer-Entferner erste Hilfe leisten – mit ihm lassen sich auch etwas tiefere Kratzer auspolieren. In Mitleidenschaft gezogene Kunststoffteile können mit Kunststoffreiniger von Ruß und Schmauch gereinigt werden.

Schlimmer ist es, wenn der Lack richtig verbrannt wurde. Sind Lackschichten zerstört, hilft nur noch eine neue Lackierung. Bis die Stelle professionell ausgebessert ist, sollte man das betroffene Blech bestmöglich vor Rostbefall schützen. Gerade im Winter blühen sonst, dank des feuchten Wetters und dem Streusalz auf den Straßen, in kürzester Zeit richtige Rostnester auf. Hier leistet ein Lackstift, mit dem s ich kleine Stellen schnell versiegeln lassen, gute Hilfe. Bei größeren Schadstellen arbeitet man am besten mit einem Langzeit-Rostschutz-Spray. (dpp-AutoReporter/wpr)

Silvesterschaden mit der Versicherung absprechen

Fällt eine ausgebrannte Rakete direkt auf ein Auto, sind erfahrungsgemäß trotzdem keinen größeren Schäden zu befürchten, weiß der ADAC. Das gelte auch für Cabrios mit Stoffverdeck. Brennende Fahrzeuge seien so gut wie ausgeschlossen, sagt der Club. Außer es werden Raketen aus kurzer Entfernung auf ein Auto abgefeuert und der Treibsatz brennt dabei in direktem Kontakt mit dem Material ab. Die Folge: Scheiben können zu Bruch gehen oder es entstehen hässliche Schmauchspuren an Lack oder Innenraum. Ein gut konservierter Lack ist hier natürlich von Vorteil.

Kommt es dennoch in der Silvesternacht zu Schäden am Fahrzeug, haftet der „Absender“ der Rakete. Bleibt dieser unbekannt hilft in solchen Fallen die Vollkaskoversicherung. Für Schäden an Scheiben durch Brand oder Explosion kommt die Teilkasko auf. Ist das Fahrzeug weder voll- noch teilkasko versichert, dann mußt du die Reparatur leider selber bezahlen.

Welche Versicherung hilft, wenn etwas passiert?

Kaskoversicherung: Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.

Hausratversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z. B. durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.

Wohngebäudeversicherung: Sie ersetzt Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen.

Private Haftpflichtversicherung: Tritt ein, wenn etwa der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt.

Private Unfallversicherung: Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.

Umgang mit Feuerwerkskörpern

Worauf man beim Umgang mit Feuerwerkskörpern achten muss: Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Sie sind dann bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher. Die BAM hat die Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der Klasse P2 dürfen nur von Erwachsenen gezündet werden. Zudem muss ein Schutzabstand von acht Metern eingehalten werden.

  • Kinder sollten nie unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden.
  • Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag (in der Regel von 18 bis 7 Uhr) ist böllern erlaubt. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen.
  • Raketen sollten immer aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden, nie aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht verkürzt oder entfernt werden. Zudem sollte stets die Windrichtung beachtet werden. Raketen nie auf Menschen oder Tiere richten.
  • Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben werden, da es sich um „Spätzünder“ handeln könnte. Sie sollten niemals erneut angezündet werden. Höchste Explosionsgefahr besteht beim Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern.
  • Als Zuschauer von Feuerwerken sollten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung aufhalten. Türen und Fenster stets geschlossen halten, damit sich keine Knaller in die Wohnung verirren.

Beitrag zuletzt aktualisiert am 16. Januar 2024