Polizeikontrolle – Rechte & Pflichten

Autofahrer müssen nicht jeder Aufforderung von Polizeibeamten bei Verkehrskontrollen nachkommen. Grundsätzlich gilt, Ruhe zu bewahren, bei der nächstmöglichen Gelegenheit anzuhalten und der Polizei dies durch Blinken oder langsameres Fahrer anzuzeigen.

Der Aufforderung, hinter einem Polizeifahrzeug her zu fahren, müssen Autofahrer unbedingt folgen. Bei Missachtung des Anhaltezeichens drohen laut ADAC 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Bei der Kontrolle sollten sich Autofahrer immer so verhalten, dass sich die Polizisten nicht bedroht fühlen. Nachts sollte der Fahrer bei eingeschalteter Innenbeleuchtung im Auto warten, bis ihn der Beamte anspricht. Auf informative Fragen, etwa wo der Fahrer herkomme, muss er nicht antworten. Personalien müssen jedoch bekanntgegeben, Fahrzeugpapiere und Führerschein ausgehändigt werden.

Was darf die Polizei?

Video vom ADAC. Was die Beamten bei der Kontrolle nicht verlangen dürfen ∙ Bild: © ADAC/David Klein/imago images, Video: © ADAC e.V.

Bei Verdacht auf eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit muss sich der Autofahrer nicht zum Vorwurf äußern. Bleibt die Belehrung durch die Polizei hierüber aus, kann die Aussage des Fahrers später nicht oder nur sehr eingeschränkt gegen ihn verwendet werden. In jedem Fall sollte sich jeder überlegen, ob und wie er sich zu einem Vorwurf äußert. Oft empfiehlt es sich darauf hinzuweisen, dass man erst juristischen Rat einholen möchte.

Der Fahrer muss nicht mitwirken, wenn die Polizei das Fahrzeug technisch oder nach mitgeführten Gegenständen untersucht. Im Auto verbotene Gegenstände, etwa Radarwarner, dürfen die Beamten sofort sicherstellen.

Niemand ist verpflichtet, einer Atemalkoholmessung (Blasen ins Messgerät) oder einem Drogenschnelltest (Urincheck mittels Teststreifen) zuzustimmen. Verweigert dies der Fahrer, wird ihn die Polizei allerdings zur Blutabnahme zur nächsten Wache mitnehmen. Wer weder Alkohol noch Drogen konsumiert hat, sollte dem Test zustimmen, um so schnell wie möglich weiterfahren zu können.

Polizeikontrolle Bußgeldkatalog

TatbestandBuß­geldPunk­te
Kein Führer- oder Fahrzeug­schein dabei oder du wolltest diesen bei der Ver­kehrs­kontrolle nicht vor­zeigen10 €
Kein Warn­dreieck im Fahrzeug oder du wolltest den Kofferraum nicht öffnen15 €
Kein Ver­bandskas­ten im Auto oder du hast diesen bei der Ver­kehrs­kontrolle nicht vorzeigen können5 €
Keine Warn­weste vorhanden oder du hast diese nicht vorgezeigt15 €
Ver­kehrs­regelnde Wei­sung oder Anweisungen der Polizei zur Durch­führung nicht be­achtet.20 €
Einsatz-Fahr­zeug mit Martins­horn und Blau­licht den Weg ver­sperrt oder nicht freigegeben20 €
Halte­gebot der Polizei miss­achtet70 €1
Zei­chen ei­nes Polizei­beam­ten nicht beachtet70 €1

Niemand ist gezwungen, an Ort und Stelle ein Verwarnungsgeld zu zahlen. Bei einem Bußgeld ab 60 Euro – zum Beispiel für einen Rotlichtverstoß – muss die Polizei ein Bußgeldverfahren einleiten. Der Bescheid wird dann zugeschickt.

Häufige Fragen

Muss ich die Fahrzeugpapiere im Original dabei haben?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss im Original im Auto mitgeführt werden und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden können. Sonst droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sollte man nicht im Auto mitführen, sondern sicher zuhause aufbewahren.

Welche Promille Grenze gilt in der Probezeit?

Solange man in der Probezeit ist oder nicht 21 Jahre ist, gilt die 0,0 Promille Grenze. Sonst gilt maximal 0,5 Promille. Mit einem Wert zwischen 0,5 und 1,09 ist man im Ordnungswidrigen Bereich. Ab 1,1 Promille gilt der Straftaten Bereich.

Was sind häufige Ausreden?

Ausreden helfen zwar nicht, werden aber oft von Autofahrern ausprobiert: „Mein Fuß hat sich mit dem Gaspedal verklemmt.“, „Ich habe mich nicht wohl gefühlt und wollte schnell zu einer Toilette fahren.“, „Ich war mir nicht sicher ob ich das Bügeleisen angelassen habe und wollte schnell nach Hause.”

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 19. März 2024