Stichtag der Versicherung verschlafen?

Für den Wechsel der Kfz-Versicherung gilt bei den meisten Versicherern der 30. November als Stichtag. Liegt die reguläre Kündigung bis zu diesem Datum vor, ist der Wechsel des Anbieters meist kein Problem. Doch auch wer das Datum verschlafen hat, kann in vielen Fällen noch zu einer anderen Versicherung wechseln. Möglich macht dies das Sonderkündigungsrecht. Von ihm können Versicherte bei Preiserhöhungen, dem Wechsel des Fahrzeugs oder einem Schaden Gebrauch machen.

Kündigung bei Beitragserhöhung

Neukunden sind bei den Versicherern begehrt. Entsprechend günstig sind die Tarife, mit denen die Assekuranzen neue Versicherungsnehmer anlocken. Doch spätestens im zweiten Versicherungsjahr flattert vielen Versicherten eine Beitragserhöhung ins Haus. Oft mit Beitragsanhebungen von 20 Prozent und mehr. Einige Versicherungen warten mit dem Versand der Mitteilungen zur Tariferhöhung bewusst bis nach dem 30. November, um zu verhindern, dass Versicherte mit einer regulären Kündigung abspringen.

Handelt es sich um eine Beitragserhöhung des Versicherers, steht dem Versicherungsnehmer ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht zu. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Mitteilung. Eine Beitragserhöhung seitens des Versicherers liegt vor, wenn der Beitrag trotz gleichbleibender Leistung steigt oder die Kosten sich durch Hochstufen der Regional- oder Typenklasse ändern. Kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Versicherungsnehmer selbst für die Erhöhung verantwortlich ist. Das ist beispielsweise nach einem Umzug, einem Versicherungsschaden oder Änderungen am Vertrag wie dem Eintrag eines zusätzlichen Fahrers der Fall. Ebenfalls ausgeschlossen ist ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Gesetzgeber die Versicherungssteuer anhebt und sich der Tarif nur deshalb verteuert.

Bei einer Kündigung sollten Versicherungsnehmer ausdrücklich auf das ihnen zustehende Sonderkündigungsrecht im Falle einer Beitragserhöhung hinweisen. Fehlt der Bezug auf dieses gesetzliche Recht, kann die Versicherung die Kündigung ablehnen, wodurch wertvolle Zeit verstreicht.

Kündigung nach einem Schadensfall

Kommt es zu einem Verkehrsunfall oder einem anderen Schaden, den der Versicherer reguliert, steht dem Versicherungsnehmer ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu. Allerdings steht dieses Recht auch der Versicherung zu. Sie hat dadurch die Möglichkeit, sich von zu teuren oder fahrlässig handelnden Kunden zu trennen. Beide Seiten können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen beenden. Als Beginn dieser Frist gilt der Tag, an dem die Versicherung den Versicherten über den Abschluss der Schadensregulierung in Kenntnis setzt. Im Fall einer schriftlichen Kündigung sollten sich Versicherungsnehmer explizit auf ihr Sonderkündigungsrecht beziehen. Andernfalls kann die Versicherung die Kündigung ablehnen.

Kündigung bei Fahrzeugwechsel

Wechselt der Versicherungsnehmer sein Auto, endet Verti zufolge damit auch der Versicherungsvertrag. Denn Gegenstand des Vertrags ist immer ein konkretes Fahrzeug. Das Kündigen der alten Versicherung ist entsprechend unproblematisch: Lediglich die An- oder Ummeldung des versicherten Autos ist nötig, damit der Versicherer die Kündigung bearbeiten kann. Wer sich ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug kauft, hat die Wahl entweder zu einer anderen Versicherung zu wechseln oder einen neuen Vertrag bei der bisherigen abzuschließen. In letzterem Fall berechnet der Versicherer anhand der Daten des neuen Autos den fortan geltenden Versicherungsbeitrag.

Versicherung kündigen: Das sollte eine Kündigung beinhalten

Die Kündigung kann formlos erfolgen, sie sollte jedoch wichtige Vertragsdaten wie den Namen des Versicherten sowie die Versicherungsnummer. Sie erleichtern es der Versicherung, den Kündigungswunsch zuzuordnen und schnell zu bearbeiten. Wichtig ist, den Grund für die Kündigung zu vermerken (beispielsweise eine Beitragserhöhung oder ein Schadensfall). Empfehlenswert ist zudem, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Auf diese Weise liegt ein Nachweis vor, dass die Versicherung die Kündigung fristgerecht erhalten hat. Dafür kannst du auch unser Vorlage zur Kündigung nutzen.


Beitrag zuletzt aktualisiert am 4. Dezember 2017