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Samstag, 19. April 2014

Beleidigung am Morgen

Heute Vormittag kam es zu einer fremdenfeindlichen Beleidigung mit anschließendem Steinwurf in Neukölln. Nach derzeitigem Ermittlungsstand waren gegen 9.30 Uhr eine 16-Jährige in Begleitung einer 25-Jährigen auf dem Kottbusser Damm unterwegs, als sie aus einer dreiköpfigen Gruppe heraus fremdenfeindlich beleidigt wurden. Anschließend warf einer aus der Gruppe einen Stein in Richtung der Jugendlichen und ihrer Bekannten, der sie jedoch nicht traf. Alarmierte Polizisten stellten drei Tatverdächtige im Alter von 23, 44 und 46 Jahren noch in Tatortnähe. Nach Feststellung der Personalien konnten sie ihren Weg fortsetzen.

Freitag, 18. April 2014

Unfall auf der Blücherstraße

Gestern Nachmittag ereignete sich ein schwerer Unfall in Kreuzberg. Erste Ermittlungen ergaben, dass gegen 17.15 Uhr ein 59-jähriger Autofahrer die Blücherstraße in Richtung Urbanstraße befuhr und an der Kreuzung Zossener Straße in die Zossener Straße nach links eingebogen sein soll. Dabei kam es dann zum Zusammenstoß mit einem 24-Jährigen, der mit seinem Auto die Blücher Straße in entgegengesetzter Richtung befuhr. Durch die Wucht des Aufpralles wurde das Auto des 24-Jährigen und der Stoßfänger des anderen Fahrzeugs in Richtung der Radfahrerfurt geschleudert. Dort wurde eine Radfahrerin getroffen, die in der Folge stürzte. Die 54-Jährige wurde mit schweren Verletzungen durch angeforderte Rettungskräfte in ein Krankenhaus gebracht. 

Geldautomat aufgebrochen

Unbekannte Täter brachen in der vergangenen Nacht einen Geldautomaten in Kreuzberg auf. Die Täter verschafften sich über einen Seiteneingang Zugang zu dem Geschäft am Mehringdamm, in dem der Automat aufgestellt war. Sie hebelten den Automaten auf und entwendeten die Geldkassetten. Hierbei löste eine Farbpatrone aus, so dass davon auszugehen ist, dass die Kriminellen unter Umständen nicht viel Freude mit ihrer Beute haben werden. 

Samstag, 12. April 2014

Vierfacher Mordversuch

Ein 29-Jähriger, der gestern Abend in Kreuzberg festgenommen wurde, soll heute einem Ermittlungsrichter zum Erlass eines Haftbefehls vorgeführt werden.

Der aus Großbritannien stammende Mann hatte in der Nacht zu Freitag gegen 22.20 Uhr einen 20-Jährigen auf dem Spreewaldplatz zunächst nach einer Zigarette gefragt. Nachdem er diese erhalten hatte, hielt der Täter den 20-jährigen Mann fest und fügte ihm eine Schnittverletzung mit einem unbekannten Gegenstand zu. Während das Opfer in ein nahegelegenes Restaurant flüchtete, entfernte sich der Täter in Richtung Lausitzer Platz. Die Schnittverletzung des Geschädigten wurde ambulant behandelt. 

Als das Opfer dieses körperlichen Übergriffs gestern Abend gegen 19.30 Uhr den ihm flüchtig Bekannten an der Kreuzung Skalitzer Straße Ecke Görlitzer Straße sah, hielt er den Mann mit weiteren Passanten bis zum Eintreffen der Polizei fest, wobei sie von ihm mit Pfefferspray besprüht und einem Messer bedroht wurden. Bereits kurz nach der Festnahme gab sich ein Mann bei der Polizei zu erkennen, der wenige Tage zuvor auf gleiche Art und Weise von dem Täter am Lausitzer Platz angegriffen worden war.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass der 29-Jährige ebenfalls in dringendem Tatverdacht steht, am frühen Morgen des 4. April 2014 in der Kreuzberger Wrangelstraße einen Mann lebensgefährlich verletzt zu haben. Darüber hinaus hat er ebenfalls einen Mann in der Skalitzer Straße mit einem Messer am 6. April 2014 verletzt. Diese beiden Verfahren stehen im Focus der Ermittlungen der 2. Mordkommission des Landeskriminalamtes.
Ob der 29-jährige Brite möglicherweise weitere Taten verübt hat, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen. Die heutige Vorführung bei einem Ermittlungsrichter soll nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wegen vierfachen versuchten Mordes erfolgen.

Kontrolle in Spielstätten

Nur etwa 10 Prozent von gestern kontrollierten Spielstätten blieben ohne Beanstandung. 68 Mitarbeiter von Polizei, Finanzaufsicht und Ordnungsbehörden hatten zwischen 10 und 19 Uhr in 39 Gaststätten, Spielhallen und Wettbüros in Kreuzberg sowie Neukölln. Hierbei überprüften die Beamten 85 Personen sowie 117 Spiel- und Wettautomaten. Dabei wurden zehn Straftaten wegen illegalen Glücksspiels und 95 Zuwiderhandlungen gegen das Berliner Spielhallengesetz sowie die Spielverordnung festgestellt. 13 Spielautomaten mussten abgeräumt werden, die Gewinne wurden beschlagnahmt. Lediglich vier Spielstätten hielten die gesetzlichen Bestimmungen ein. Bereits im März wurden bei ähnlichen Kontrollen von Café-Casinos in der Herrmannstraße 36 Straftaten und 101 Ordnungswidrigkeiten festgestellt.

Zeugen gesucht

Die Polizei Berlin erhofft sich durch die Veröffentlichung eines Videos aus einer Überwachungskamera Hinweise zu einem Unbekannten, der am 4. April in Kreuzberg einen Mann lebensgefährlich verletzt haben soll. Wie berichtet hatten Passanten das Opfer am frühen Morgen des 4. April gegen 3.30 Uhr mit lebensgefährlichen Verletzungen auf dem Gehweg in der Wrangelstraße gefunden und die Polizei alarmiert. Rettungssanitäter brachten ihn in ein Krankenhaus.

Mit der Veröffentlichung des Videozusammenschnitts erhofft sich die 2. Mordkommission vor allem Antworten auf folgende Fragen:
  • Wer kennt den Mann mit Fahrrad und/oder die Frau?
  • Wer kann Angaben zu den beiden Personen machen?
  • Unter Vorbehalt könnte es sich bei der Frau um eine gebürtige Schweizerin oder aus der Schweiz stammende Person mit dem Namen/Spitznamen „Anna“ handeln


Hinweise nimmt die 2. Mordkommission unter der Rufnummer (030) 4664 - 911 222 (Anrufbeantworter ist geschaltet) oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Insbesondere die oben erwähnte Frau (Schweizerin?) gilt als wichtige Zeugin und wird gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.






Freitag, 11. April 2014

Guten Tag! Sie haben (nicht) gewonnen!

Ältere Bürgerinnen und Bürger werden in zunehmendem Ausmaß Opfer von Betrugshandlungen am Telefon. Dabei ist das Vorgehen der Täter außerordentlich facettenreich und reicht von Einforderungen von Gebühren für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen bis hin zu falschen Gewinnversprechen. Mit Stand 31.12.2013 sind dem BKA ca. 322.500 Geschädigte bekannt. Der Schaden beträgt bereits jetzt über 48,4 Millionen Euro. Die Polizei geht jedoch von einem deutlich höheren Dunkelfeld aus.
Aus Call-Centern in der Türkei agierende Täter, die sich auch als Rechtsanwälte oder Notare ausgeben, informieren die Angerufenen beispielsweise über den angeblichen  eines hohen Geld- oder Sachpreises. Die Täter suggerieren, dass der Gewinn nur ausgezahlt werden kann, wenn der Gewinner in Vorleistung tritt. Es sollen im Voraus Gebühren, Steuern oder andere Kosten bezahlt werden. Eine Verrechnung mit dem Gewinn wird mit unterschiedlichsten Begründungen abgelehnt. Die Opfer sollen die Beträge beispielsweise überweisen, in bar an einen Abholer übergeben oder per Post ins Ausland versenden.

Unabhängig von der Zahlung erfolgt niemals eine Gewinnausschüttung – ein Gewinn existiert nicht!

Sind Bürgerinnen und Bürger nach Vorauszahlung Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden, so müssen sie damit rechnen, in der Folgezeit erneut von Betrügern angerufen und zu weiteren Zahlungen aufgefordert zu werden. Der Polizei sind bereits verschiedene Betrugsmaschen bekannt. Der Ideenreichtum der Täterseite ist hierbei unerschöpflich.
So geben sich die Call-Center-Mitarbeiter sogar als Polizeibeamte oder Staatsanwälte aus und behaupten, dass sich die Angerufenen durch die Erstzahlung strafbar gemacht haben und ein angeblich gegen sie eingeleitetes Ermittlungsverfahren nur gegen eine weitere Zahlung schnell und unkompliziert abwendbar sei. Die Täter setzen die Opfer massiv unter Druck, wenn diese keine weiteren Zahlungen leisten wollen. Selbst wenn Opfer kein Geld mehr haben und alle Ersparnisse bereits aufgebraucht sind, lassen die Täter nicht von ihren Opfern ab und fordern dazu auf, Geld zu leihen oder einen Kredit aufzunehmen.
Um die eigene Glaubwürdigkeit zu erhöhen, manipulieren die Betrüger gezielt die eigene Rufnummer, die im Telefondisplay des Opfers erscheint. Dort wird die Rufnummer einer deutschen Stadt angezeigt, obgleich sich der Täter bei seinem Anruf in einem Call-Center in der Türkei befindet. Passend zu einem Anruf eines vermeintlichen Notars aus Hamburg kann so auch eine Nummer mit Hamburger Vorwahl im Display des Angerufenen erscheinen.

Das BKA klärt mit einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit die Bevölkerung auf. Opfer und insbesondere auch deren Angehörige sowie das persönliche Umfeld müssen gut informiert sein, um zu vermeiden, dass die Täter weiterhin Erfolg haben.

Da die älteren Mitbürger anscheinend gezielt angerufen werden, ist die Frage interessant, woher denn die Call-Center-Mitarbeiter die Telefonnummern dieser Personen haben. Wurden sie vielleicht für den kriminellen Zweck von den Meldebehörden gekauft?



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