Montag, 5. September 2011

"Scheiß RTL": Die Einschüchterungsversuche eines Fernsehsenders

Wieder hat ein Konzern nicht verstanden, dass es vielfach kontraproduktiv ist, nachvollziehbare Kritik am eigenen Gebaren mit der juristischen Keule zu beantworten. Holger Kreymeier von Fernsehkritik.tv veröffentlichte die von RTL an ihn gerichteten juristischen Drohbotschaften umgehend auf seinen Webseiten. Ferner wird man bei ihm demnächst nicht mehr nur T-Shirts mit dem Aufdruck "scheiß RTL" erwerben können, sondern auch Aufkleber, Tassen und Mauspads mit der satirischen Antwort auf das unerträgliche Verblödungsprogramm von RTL.

Sonntag, 27. Februar 2011

Veolia reitet wieder gegen die Wahrheit

Der französische Wasser-, Abwasser- und Müll-Konzern Veolia (vormals Vivendi) bewirbt gerade einen Kinofilm, der die miese Masche der selbst­ernannten Wasserlords aufdeckt. Die PR-Aktion läuft natürlich nicht ganz freiwillig. Denn Veolias Werbe­kampagne besteht darin, dass der Skandal­konzern gegen die Ausstrahlung des Dokumentar­films Water Makes Money am

Dienstag, dem 22. März 2011 um 20.15 Uhr auf Arte

klagte. (Arte wiederholt die Sendung am 24. März um 10.05 Uhr und am 31. März 2011 um 14.45 Uhr.)

Veolia hat große Probleme mit dem Film, weil darin die Bestechung und die Betrügereien beim Namen genannt werden, mit Hilfe derer sich der Unternehmens­moloch die Wasser­versorgung vieler Kom­munen unter den Nagel riss und die Bürger frech abzockte, von Paris über Brüssel und Braunschweig bis Berlin.

Wer den Film am 22. März auf Arte verpasst, kann ihn sich eine Woche lang auf Arte+7 ansehen oder ihn auf DVD kaufen.

Links zum Thema:

Update:
Nachdem der Dokumentarfilm auf Arte+7 gelöscht wurde, an dieser Stelle nun der komplette Film.

Donnerstag, 18. März 2010

Simply und das SIM-Karten-Pfand

Der Mobilfunkprovider Simplytel (zusammen mit Victorvox, Telco und Alphatel eine Tochter der Drillisch AG) stellt nicht nur eine "Administrationsgebühr" von monatlich 1,79 Euro für die längere Nichtbenutzung seiner SIM-Karten in Rechnung, sondern bucht ganz gewieft kurz nach der Kündigung ein sogenanntes Kartenpfand in Höhe von 29,65 EUR vom Konto seiner Kunden ab, das nur dann zurück erstattet wird, wenn der Kunde die in seinem Besitz befindliche SIM-Karte spätestens 3 Wochen nach Vertragsablauf unbeschädigt zurück sendet. Dank der tollen AGB-Klausel XIII/7 kann dieser Betrag also nicht nur dann einbehalten werden, wenn bei unversichertem Versand die zurück geschickte SIM-Karte angeblich nicht ankommt. Nein, das Kartenpfand kann auch dann einbehalten werden, wenn die SIM-Karte rechtzeitig zurück gesandt wurde, aber im Rahmen des normalen Gebrauchs nutzungsbedingte Spuren wie kleinere Kratzer aufweist. Außerdem: Was ist mit meinen persön­lichen Daten (Telefonbuch, SMS) auf der SIM-Karte? Sie könnten selbst nach konventioneller Löschung meinerseits von Simply ohne Probleme wiederhergestellt werden. Ich rate daher von einer einfachen Rücksendung ab. Mein diesbezügliches Schreiben an Simply:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Kündigung meines Vertrages über Ihr entsprechendes Webformular ist mir Ihr Hinweis auf die gewünschte Rücksendung meiner SIM-Karte und ein damit in Zusammenhang stehendes, von Ihnen offenbar nachträglich zu erhebendes und damit sittenwidriges SIM-Karten-Pfand aufgefallen. Mit der diesbezüglichen Klausel XIII/7 Ihrer AGB war bei Vertragsabschluss nicht zu rechnen. Normalerweise geht die SIM-Karte spätestens nach Vertragsende in das Eigentum des Vertragskunden über, da sie später ohnehin nicht mehr für weitere Verträge verwendbar ist. Somit handelt es sich um eine sogenannte "überraschende Klausel", die gemäß § 305 c Abs. 1 BGB die betreffende Bestimmung XIII/7 Ihrer AGB unwirksam werden lässt. Ich würde Ihnen folglich dringend davon abraten, ein solches Pfand zu erheben. Andernfalls sollten Sie nicht nur mit einer kostenpflichtigen Stornierung der Abbuchung rechnen, sondern überdies mit einer Strafanzeige wegen sittenwidrigen Verhaltens und damit in Zusammenhang stehenden Betruges.

Die angekündigte "Pfand"-Gebühr stellt ferner eine verschleierte Deaktivierungsgebühr dar. Verschleiert wird sie dadurch, dass dem Kunden scheinbar die Rückzahlung der Gebühr ermöglicht wird, Ihr Unternehmen dabei aber offensichtlich auf die Nachlässigkeit der Kunden spekuliert. Sichere Hinweise darauf liefert die Tatsache, dass der "pauschalierte Schadensersatz" schon im Vorhinein vom Konto abgebucht werden soll. Und dies, obwohl die Entstehung eines tatsächlichen Schadens in Höhe von 29,65 EUR beim Verlust der ungültigen SIM-Karte mehr als unwahrscheinlich ist. Damit handelt es sich also faktisch um eine rückzahlbare Deaktivierungsgebühr. Deaktivierungsgebühren wurden vom BGH allerdings für unrechtmäßig erklärt (AZ: III ZR 199/01).

Sollten Sie dessen ungeachtet die Rücksendung der SIM-Karte einfordern, muss ich allerdings umgekehrt darauf bestehen, dass Sie mir spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Rücksendefrist die technischen Mittel für die sichere Löschung meiner persönlichen Daten auf der SIM-Karte zur Verfügung stellen. Ich spreche von technischen Mitteln, die eine Wiederherstellung meiner persönlichen Daten verunmöglichen, ohne die Karte zu beschädigen, da eine Beschädigung laut ihren AGB möglicherweise eine wertmindernde Sachbeschädigung darstellen würde. Selbst wenn sich die SIM-Karte tatsächlich noch in Ihrem Eigentum befindet, sind meine persönlichen Daten in keinem Fall Eigentum Ihres Unternehmens.

Darüber hinaus stelle ich Ihnen vorab Porto- und Verpackungskosten in Höhe von EUR 7,00 für den versicherten Rückversand in Rechnung. Bitte überweisen Sie die Summe spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Rücksendefrist auf das Ihnen bekannte Konto! In Frage käme auch die für Sie kostenfreie, rechtzeitige Abholung der SIM-Karte durch eine von Ihnen autorisierte Person. Nehmen Sie keine der genannten Möglichkeiten wahr, verfällt der von Ihnen erhobene Anspruch auf Rücksendung der SIM-Karte, da in Ihren AGB nirgendwo vermerkt ist, dass ich die Rücksendung der SIM-Karte auf meine Kosten vorzunehmen habe. Eine Rücksendung der SIM-Karte auf Kosten des Kunden würde außerdem zweifellos eine unangemessene Benachteiligung bedeuten.

Eine Alternative bestünde in der Erteilung eines Ent­sorgungs­auftrages der SIM-Karte. Hierfür stelle ich Ihnen ggf. im Vorhinein den Betrag von EUR 50,00 in Rechnung, da Sie vermutlich aus einem späteren Missbrauch der SIM-Karte abgeleitete Haftungs­ansprüche ggf. gegen mich geltend machen könnten und ich daher zur sachkundigen Vernichtung der SIM-Karte einen Fachmann hinzuziehen muss.

Als letzte Möglichkeit biete ich Ihnen an, mir die SIM-Karte ausdrücklich zu übereignen. Hierfür ist eine schriftliche Bestätigung dieser Übereignung erforder­lich. Die Übereignung kann formlos erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

PS: Ich würde zudem empfehlen, in einer optionalen Kündigungsmail an Simply (kuendigung@simplytel.de) gleichzeitig die Einzugser­mächtigung ausdrücklich zu widerrufen. Unter Angabe der Simply-Kundennummer und der Vertrags- bzw. Telefonnummer geht das natürlich auch per Fax an Drillisch (06181/412183).

Update vom 1. Juli 2010:
Simply zog trotz meines Schreibens das SIM-Karten-Pfand von meinem Konto ein. Ich stornierte umgehend die Abbuchung. Nach dreifacher Mahnung und einem erneuten Hinweis meinerseits auf das oben gepostete Schreiben erreichte mich heute folgende, etwas kryptische Mitteilung per E-Mail:

"zu Ihrem Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Berechnung der SIM-Karte sowie der Mahnkosten erstellt haben.

Die Gutschrift werden wir intern mit dem gekündigten Kundenkonto verrechnen.

Wir hoffen Ihr Anliegen in Ihrem Sinne erledigt zu haben.

Freundliche Grüße
Ihr simply Team"

Damit dürfte die Angelegenheit wohl erledigt sein. Sich auf einen Rechtsstreit mit mir einzulassen, wäre auch ein bisschen heiß geworden. Eine Niederlage der Simply Communication GmbH alias Drillisch AG hätte womöglich das ganze schöne Abzock-Konzept mit dem SIM-Karten-Pfand ins Grab gerissen.

Montag, 16. November 2009

Versatel - volle Geschwindigkeit nur mit Tricks

Als ich Mitte Mai 2007 Versatel den Auftrag erteilte, meinen Telefonanschluss zu übernehmen, war DSL 2000 noch Versatel-Standard. Da sich die Schaltung meines Anschlusses allerdings 4 Monate hinzog, wechselte der Standard inzwischen auf das doppelt so schnelle DSL 4000 - bei gleicher Grundgebühr. Aus nachvoll­ziehbaren Gründen wollte ich gern auf den neuen Standard umsatteln. Der interessante Verlauf des Tarifwechsels ist im Beitrag "Brief an Versatel, Oktober 2007 (Teil 5)" nachzulesen. Kurz gesagt, erhielt ich trotz der Vertragsumstellung von DSL 2000 auf DSL 4000 weiterhin nur eine Bandbreite von 2000 kBit/s. Und dies, obwohl auch meine Fritz!Box der bestehenden Leitung eine Kapazität von über 5000 kBit/s attestierte und die Leitungsdämpfung in einem völlig unbedenklichen Bereich lag.

Meine Forderung nach einer Erhöhung der Bandbreite oder einer Senkung der Grundgebühr wurde von den freundlich-arroganten Mitarbeitern an der Hotline mit einem Verweis auf die Leistungs­beschreibungen für DSL 4000 quittiert, nach der ja nur von einem "Downstream bis zu 4000 kBit/s" die Rede gewesen sei. Damit würde Versatel den bestehenden Vertrag offensichtlich auch mit 2000 kBit/s (also der halben Geschwindigkeit) erfüllen. Eine Beschwerde sei demnach völlig unangebracht.

Einige Monate später nutzte ich eine Störung unserer Leitung für einen gemeinen Trick. Als Symptom der Störung gab ich nicht nur Probleme mit der Telefonleitung und Ausfälle der DSL-Verbindung zu Protokoll, sondern ergänzte die Aufzählung um den Mangel, dass die Bandbreite bei nurmehr 2000 kBit/s läge. Und siehe da, nach Behebung der Störung hatte ich plötzlich eine tadellose DSL-Leitung mit doppelter Übertragungs­geschwindigkeit!

Die entscheidende Frage lautet nun: Warum bekam ich die  4000 kBit/s nicht schon vorher zur Verfügung gestellt? Hatte das Beibehalten der niedrigeren Bandbreite vielleicht gar keine tech­nischen Gründe, sondern war ein cleveres System, um bei den von der Telekom angemieteten Leitungen Bandbreite (und damit Geld) zu sparen und dennoch mit einer DSL-4000-Werbung konkurrenzfähig zu bleiben?

Samstag, 14. November 2009

Antwort von Versatel, Oktober 2007

Nun lautet die spannende Frage, wie ein seriöses Unternehmen auf einen solchen Brief reagiert. Immerhin ging es hier u.a. um knapp 10 Euro unsinnige Versandkosten, 4 Monate Wartezeit auf den Anschluss, davon 1 Monat komplett ohne Telefon und Internet, 10 verlorene Rufnummern, eine einwöchige Störung gleich zu Beginn, verspätet mitgeteilte und nicht aufeinander folgende Rufnummern, eine nicht erfolgte Umstellung von DSL 2000 auf DSL 4000, einen 5 Monate verspäteten MP3-Player und Hotline-Kosten in Höhe von rund 40 Euro. Ich werde wohl nie erfahren, wie ein seriöses Unternehmen auf einen derartigen Brief reagiert. Ich kann nur sagen, wie Versatel reagiert hat. Und zwar mit einer angepassten Standardantwort und einer Gutschrift in Höhe von 15 Euro. Die deckte in etwa die zuviel gezahlte Grundgebühr für die Zeit zwischen zugesagtem Bereit­stellungstermin und der Mitteilung meiner Rufnummern. Der Rest - wie z.B. die bei Telefonaten mit dem Kundenservice von Versatel angehäuften Mobilfunkkosten über etwa 40 Euro - ging Versatel offensichtlich nichts an.



(Dieses war der erste Streich, doch der zweite folgt sogleich.)

Freitag, 13. November 2009

Brief an Versatel, Oktober 2007 (Teil 5)

Doch damit war meine Odyssee keineswegs beendet. In der Zwischenzeit beauftragte ich nämlich den gebührenpflichtigen Wechsel von DSL 2000 zu DSL 4000. Die Prüfung der dafür erforderlichen Leitungskapazität fiel positiv aus. Mein Auftrag wurde von Ihnen am 10. September 2007 postalisch bestätigt. Schaltungs­termin sollte der 1. Oktober 2007 werden. Am 1. Oktober 2007 wurde jedoch kein DSL 4000 geschaltet. Und auch an den darauf folgenden Tagen tat sich nichts. Ich telefonierte wieder mit Ihrer Kundenhotline, durfte jedoch keine Störung o.ä. zu Protokoll geben, da sich DSL 2000 laut AGB angeblich im Toleranzbereich von Ihrem DSL 4000 befände. Sie wollen mir also nun de facto 10 Euro für eine Umstellung von DSL 2000 auf DSL 2000 berechnen, obwohl die Bandbreite meiner Leitung DSL 4000 ohne Weiteres ermöglichen würde!

(Ende des Zitats aus meinem Brief. Danach folgten noch Nachweise über die mir durch Fehler Versatels entstandenen Kosten und meine konkreten Forderungen.)

Brief an Versatel, Oktober 2007 (Teil 4)

Als ich bis zum Abend des 3. Septembers 2007 noch immer keine Status-SMS über die begonnene Bearbeitung meines Problems erhalten hatte, meldete ich mich zum zweiten Mal bei der Kundenhotline, um den Stand der Dinge zu erfahren. Ihr Mitarbeiter konnte mir jedoch noch immer keinerlei Auskunft erteilen - weder über die Gründe der bisher unterbliebenen Bearbeitung, noch über die voraussichtliche Dauer bis zur Freischaltung meines Anschlusses.

Am 4. September 2007 erhielt ich zwar eine nichtssagende SMS mit der spärlichen Information, dass sich meine Störung mittlerweile in Bearbeitung befände, doch die Kundenhotline verwehrte mir noch immer jegliche konkrete Angabe, bis wann das Problem voraus­sichtlich behoben sei. Eine Verbindung mit den Technikern war ebenfalls nicht möglich.

Erst am 10. September 2007 (also nach 11 Tagen) erhielt ich per SMS die Miteilung, dass meine Störung nun behoben sei. Damit funktionierte nach Angaben Ihres Kundendienstes mein am 16. Mai 2007 beauftragter Anschluss am 10. September erstmals fehlerfrei.

Ebenfalls am 10. September 2007 erreichte mich endlich postalisch eine Mitteilung darüber, welche fünf Rufnummern ich nun erhalten hatte. Ich konnte es kaum glauben, als ich lesen musste, dass meinem Anschluss entgegen meiner ausdrücklichen Bestellung keine fünf zusammen hängenden Rufnummern zugeordnet seien. Aber immerhin kannte ich jetzt meine eigenen Telefonnummern. Damit war mein Versatel-Anschluss übrigens nach sage und schreibe 17 Wochen erstmals in vollem Umfang nutzbar.

(Fortsetzung folgt...)