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Achtung Zwischenzeugnis
1
Dez
2019

Jahreswechsel: Dezember ist Zeugniszeit

Jahreswechsel Zeugniszeit

Autorin: Claudia Kilian

Jobwechsel zum 1. Januar? Beförderung zum Jahreswechsel? Ändern sich Ihre Aufgaben? Oder wechselt der Vorgesetzte? Das alles sind Gründe, um ein Zwischenzeugnis zu bitten. 

In den vergangenen Jahren haben wir immer wieder festgestellt, dass sich im Dezember und Januar die Zahl der Zeugnismandate nahezu verdoppelt. Die Gründe liegen auf der Hand: Viele Arbeitnehmer wechseln ihren Job zum Jahresende. In diesem Fall ist die Situation ganz klar: Arbeitnehmer, die aus ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden, haben einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Diese Chance sollten auch Sie nutzen, um Ihre Leistungen zu dokumentieren. Selbst dann, wenn Sie bereits einen neuen Job im Sack haben.


Unser Tipp!

Man kennt das ja: Die letzten Monate waren nicht so nett beim letzten Arbeitgeber – deshalb hat man sich einen neuen Job gesucht. Der letzte Arbeitstag ist nun gekommen und man freut sich einfach nur auf den neuen Job. Achten Sie dennoch darauf, dass Sie das letzte Arbeitsverhältnis bestmöglich abwickeln. Und dazu gehört auch unbedingt ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis. Selbst wenn die Personalabteilung rund um den Jahreswechsel meist alle Hände voll zu tun hat – bestehen Sie darauf und lassen Sie sich nicht einfach abspeisen. Die Erfahrung zeigt: Es wird nicht besser, je länger Sie warten.  

Jahreswechsel: Zwischenzeugnis bei Vorgesetztenwechsel?

Wenn Sie selbst den Job oder das Aufgabengebiet wechseln, werden Sie hoffentlich aus eigenem Antrieb daran denken, ein Arbeitszeugnis oder ein Zwischenzeugnis anzufordern. Etwas anders liegt die Situation, wenn Ihr Vorgesetzter das Aufgabengebiet wechselt oder das Unternehmen verlässt. Erfahrungsgemäß hat Ihre Führungskraft zu diesem Zeitpunkt viele andere Punkte auf der Agenda. In vielen Fällen wird aber auch gleich eine Freistellung ausgesprochen, die Person ist nicht mehr direkt verfügbar. Die Ausstellung von Zwischenzeugnissen steht dann meist ganz unten auf der Liste der To Dos.


Unser Tipp!

Sobald Sie also erfahren, dass Ihre Führungskraft das Unternehmen verlassen wird, sollten Sie sich sofort um Zwischenzeugnis bemühen. Je länger Sie warten, um so schwieriger wird es. Lassen Sie sich auch nicht auf das nächste Jahr vertrösten, dann beginnt der Vorgesetzte vielleicht schon seinen neuen Job und verfolgt andere Prioritäten. Wenn alles nichts hilft: Einigen Sie sich zumindest auf einen ersten Entwurf noch in diesem Jahr oder die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, Das Feintuning, Ergänzungen und Verbesserungen lassen sich auch noch im nächsten Jahr vornehmen.  

Warum ein Zwischenzeugnis wichtig ist

Viele Arbeitnehmer haben das Zwischenzeugnis gar nicht auf dem Plan, für sie ändern sich vielleicht die Aufgaben und die Führungskraft. Wird man mit dem neuen Vorgesetzten klar kommen, was wird sich ändern? Doch gerade hier setzt das Zwischenzeugnis an:

  • Verlässt die Führungskraft das Unternehmen, geht die Person, die weiß, was Sie in den letzten Jahren geleistet haben. Wenn Sie in nächster Zeit wechseln wollen, kann kaum jemand Ihre Leistungen im Detail beurteilen.
  • Wenn Sie über einen langen Zeitraum in einem Unternehmen tätig sind und nicht regelmäßig bestimmte Zeitabschnitte dokumentieren lassen, wird das Arbeitszeugnis irgendwann zu umfangreich, weil alles aufgenommen werden muss. Wichtige Highlights und Erfolge gehen so vielleicht unter.
  • Wechselt der Vorgesetzte und Sie kommen mit der neuen Führungskraft nicht klar, haben Sie immer noch das Zwischenzeugnis, wenn Sie wechseln wollen. Das hat für einen gewissen Zeitraum eine Bindungswirkung, d. h. Ihr Arbeitgeber darf kein schlechteres Endzeugnis ausstellen.

Und wie können wir Sie unterstützen?

Nutzen Sie den Jahreswechsel, um Ihre Leistungen zu dokumentieren. Bieten Sie ganz direkt Ihre Mitarbeit an Ihrem Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis an, wenn Ihre Personalabteilung Sie auf das nächste Jahr vertrösten will. Zum Beispiel können Sie Ihr Aufgabengebiet und Ihre konkreten Erfolge dokumentieren. Viele Arbeitgeber lassen sich aber auch gleich einen Entwurf vorlegen. Hierbei können wir Sie unterstützen. Informieren Sie sich jetzt über unseren Service Zeugnis-Erstellung.

Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“

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