Gesetzliche Neuerungen für Mietwagen 2016

Mit dem Mietwagen fremde Länder erkunden, gehört für viele zu einem aufregenden Urlaub dazu. Damit Sie keine Gefahren oder Risiko im Straßenverkehr eingehen und auch nicht Gefahr laufen, einen Strafzettel zu erhalten, sollten Sie einiges beachten. Aber auch in Sachen Sicherheit hat sich bei Autos, und damit auch bei Mietwagen, im Jahr 2016 einiges geändert. Diese werden unter anderem mit zusätzlichen Sicherheitsfeatures zu finden sein. Der Grund liegt darin, dass Autohersteller für die komplette Punktzahl im Euro-NCAP-Crashtest in ihren Modellen eine Fußgängererkennung eingebaut haben müssen. Diese kann bei einem Zusammenprall mit einer Geschwindigkeit von bis zu 40 km/h einen Zusammenprall verhindern und führt eine automatische Vollbremsung durch, sofern sich ein Fußgänger in Gefahr befindet.

Auch auf die Änderung wichtiger Verkehrsregeln im Ausland sollten Sie achten. Diese betrifft etwa das Rückwärtsfahren in der Schweiz, das nur mehr auf kurzen Strecken erlaubt ist. Auf längeren Strecken ist es nur mehr dann gewährt, wenn ein Weiterfahren ohne Wenden unmöglich ist. Diese neue gesetzliche Regelung basiert darauf, dass in der Schweiz überdurchschnittlich viele Verkehrsunfälle durch Rückwärtsfahren verursacht wurden.

Eine weitere Regelung, die Sie eventuell mit Ihrer Fahrt in einem Mietwagen betrifft, ist, dass es in der Slowakei in Zukunft keine Klebevignetten mehr gibt. Seit 01. Januar 2016 gibt es ausschließlich elektronische Varianten, wobei die Preise dafür jedoch gleich bleiben. Wenn Sie einen Aufenthalt in der Slowakei planen, können Sie im Internet die Vignette kaufen und müssen dabei das Autokennzeichen, die individuell benötigte Gültigkeitsdauer sowie das Land, wo Ihr Mietwagen oder Ihr Fahrzeug registriert sind, eingeben.

Österreich geht verschärft gegen Schnellfahrer und Raser vor. Auf gewissen Teilabschnitten ist eine Section-Control installiert. Diese misst weitaus umfassender eventuell Geschwindigkeitsverstöße, die Sie auch als Fahrer mit einem Mietwagen aus Deutschland bezahlen müssen. Die exakt definierten Streckenabschnitte der betroffenen Autobahnen finden Sie auf der entsprechenden Seite im Internet.

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