Ambulante Pflege – gut versorgt in den eigenen vier Wänden

Die ambulante Pflege, auch als häusliche Pflege bezeichnet, gewährleistet, dass pflegebedürfte Menschen medizinische, aber auch pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung in ihrem Zuhause erhalten. Die Leistungen erfolgen sowohl durch einen ambulanten Pflegedienst, als auch durch pflegende Angehörige. Wenn Sie sich für einen ambulanten Pflegedienst entscheiden, können Sie diesen auch mehrmals pro Woche oder sogar mehrmals täglich zur Versorgung des Pflegebedürftigen und zu Ihrer Entlastung beordern.

Die Dienstleistung der ambulanten Pflege ist durch Ihre Beitragszahlungen in die Pflegeversicherung gedeckt. Damit erwirbt sich quasi jeder gesetzlich Versicherte den Rechtsanspruch auf diese Form der Hilfe, sollte er pflegebedürftig werden. Gerade die ambulante Pflege ermöglicht dank ihrer vielfältigen Leistungen, dass viele Personen, die sich nicht mehr alleine versorgen können, in ihrem Zuhause bleiben können.

Folgende individuelle Leistungen können Sie durch ambulante Pflege in Anspruch nehmen:
– medizinische Behandlungspflege, die nach dem Sozialgesetzbuch Fünf definiert ist und Medikamentengabe, Verbandswechsel und Injektionen umfasst.
– Grundpflege, die gewährleistet, dass der Pflegebedürftige Hilfe bei der Körperpflege und der Ernährung, aber auch in Sachen Mobilität und dem Training von Fähigkeiten erhält. Dazu zählt die hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder auch Putzen der Wohnung.
– Ambulante Pflege kann einfach eine generelle Betreuung Ihres Seniors in der Familie umfassen und sich auf Kontaktpflege im sozialen Umfeld oder Spaziergänge und Beschäftigungstherapie beziehen.
– Dienstleister, die ambulante Pflege anbieten, beraten Sie auch, egal ob Sie selbst pflegebedürftig sind oder aber für Ihre Angehörigen Pflegeleistungen erbringen. Dazu gehört eine Beratung zur individuellen Pflegeeinstufung und sogar die Anwesenheit eines Pflegemitarbeiters beim Besuch des Gutachters vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
– Wenn Sie selbst Ihren Angehörigen pflegen, können Sie einen ambulanten Pflegedienst nutzen, um sich in der Pflege besser schulen zu lassen und Qualitätssicherungsbesuche, die gemäß § 37.3 Sozialgesetzbuch Elf für allein versorgende Angehörige notwendig sind.
– Auch die sogenannte Verhinderungspflege und individuelle Tages- bzw. Nachtpflege wird durch ambulante Pflegeeinrichtungen möglich.

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