Pflegetagebuch – wertvolle Unterstützung bei der Pflege

Wenn Sie zu Hause einen Angehörigen pflegen oder dazu einen mobilen Pflegedienst beauftragt haben, ist das Führen eines Pflegetagebuchs eine wichtige Hilfe. Es dient grundsätzlich nämlich der Aufzeichnung von häuslichen Pflegeleistungen. Online und im Fachhandel können Sie dazu entsprechende Vorlagen beziehen, doch nicht alle sind auch praxistauglich.

Beantragt ein Pflegebedürftiger Leistungen aus der Pflegeversicherung, wird sein Antrag an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung weiter geleitet. Im Verlauf eines Hausbesuches werden anschließend der nötige Zeitaufwand für die persönliche Pflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung durch ein Gutachten festgestellt. Damit wird auch die Pflegestufe eingeteilt. Doch gerade in der Praxis kommt es vor, dass die Angaben des Pflegebedürftigen nicht den tatsächlichem Aufwand entsprechen. Werden bestimmte Leistungen aus Scham oder einfach aus Vergesslichkeit nicht angegeben, kann das negative Auswirkungen auf die Pflegestufe haben.

Es ist deshalb unbedingt zu empfehlen, ein Pflegetagebuch zu führen. Nur so können Sie sicher stellen, dass lückenlos alles erfasst wird, was der Pflegebedürftige an Leistungen benötigt. Ratsam ist, das Pflegtagebuch für einen längeren Zeitraum zu führen, zum Beispiel zwei Wochen, bevor sich der Gutachter des MDK zu einem Besuch angesagt hat. Sie können dann nämlich die Aufzeichnungen vorlegen und die Eintragungen werden mit Sicherheit bei der Feststellung der Pflegestufe berücksichtigt.

Klar ist, dass das Führen eines Pflegetagebuches auf freiwilliger Basis funktioniert. Haben Sie keine Unterlagen über die benötigten Pflegeleistungen für Ihren Angehörigen, muss der MDK-Gutachter entsprechende Angaben über den Aufwand vom Pflegebedürftigen oder seinem Pfleger persönlich fordern. Die meisten Pflegekassen bieten entsprechende Vordrucke für ein Pflegetagebuch an, womit Sie auf der sicheren Seite sind, was die notwendigen Angaben betrifft. Es gibt auch Vorlagen im Internet, die Sie herunterladen können. Doch achten Sie dabei darauf, dass auch die im SGB XI genannten Verrichtungen der Grundpflege aufgeführt sind. So werden Leistungen, die Sie abhängig von der Tagesform Ihres Pflegebedürftigen verrichten, nicht berücksichtigt.

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