Samstag, 8. Oktober 2011

Kommt die Pkw-Maut?

In Österreich, Frankreich und in vielen weiteren Ländern müssen Autofahrer eine Pkw-Maut bezahlen. Warum also nicht in Deutschland? Für LKWs gibt es seit 2005 eine streckenbezogene Straßenbenutzungsgebühr, die im Juli dieses Jahres auch für vierspurige Bundesstraßen mit Autobahnanbindung erhoben werden soll. Somit werden auch ausländische Spediteure zur Kasse gebeten. In Österreich hat sich die Vignette bereits bewährt.

Dienstag, 10. Mai 2011

Was kosten Maut-Vignetten in Europa?

Inzwischen kassieren 20 europäische Länder für die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen eine Mautgebühr. Sie unterscheiden sich in der Art und Höhe der Maut und bei der Höhe der Geldstrafen für Verstöße. So berechnen Länder, wie Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Mazedonien, Polen, Portugal, Serbien und Spanien die Maut nach den gefahrenen Kilometern. Die Maut muss beim Ein- oder Ausfahren von Autobahnen oder Schnellstraßen bezahlt werden. Und manche setzen auf Zeit-Vignette. Ausnahme ist die Schweiz: Jahresvignette. In Slowenien kostet eine 7-Tages-Vignette 15 Euro. Die Monatsvignette wird sogar 30 Euro teurer und die Jahresvignette kostet etwa 95 Euro. Vignetten gibt es an den Grenzübergängen und an grenznahen Tankstellen. Für manche Länder erhält man die Vignette im Vorverkauf des ADAC oder Automobilclubs. Sie muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht sein!

Samstag, 30. April 2011

EU lockert Flüssigkeitsverbot

Die EU hat am Mittwoch im Flughafen Berlin-Schönefeld neue Mitnahmebestimmungen für das Handgepäck vorgestellt. Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck soll damit teilweise aufgehoben werden. Die neue Regelung gilt ausschließlich für Transitpassagiere, die aus einem Nicht-EU Staat in die Europäische Union einreisen und zu einem Weiterflug aufbrechen.

Passagiere, die aus Drittstaaten in die EU einfliegen und noch einmal umsteigen und weiterfliegen, dürfen die gekaufte Flüssigkeit (Parfüm oder Alkohol verschweißt und mit Originalkaufbeleg nicht länger als 36 Stunden) innerhalb Europas auf ihren Anschlussflug mitnehmen.

Für alle Reisenden mit EU-Inlandsflügen gilt das Verbot wie bisher. Die vollständige Aufhebung für Flüssigkeit im Handgepäck soll erst im April 2013 umgesetzt werden. Neue Detektoren sollen auch an europäischen Flughäfen zwischen Whiskey und Sprengstoff unterscheiden können.

Dienstag, 26. April 2011

Syrienreisen unbedingt meiden!

Das Auswärtige Amt warnt derzeit ausdrücklich vor Reisen nach Syrien. Die Gewalt in Syrien nimmt weiter zu. Das Ausland hatte mit Sanktionen gedroht. Die Gewalt in Syrien nimmt weiter zu. Die Armee in Syrien geht brutal gegen Regimekritiker vor und hat bereits Dutzende verhaftet. Das Militär hat seinen Einsatz im Süden des Landes ausgeweitet. Die Armee und Angehörige der Spezialeinheit sind mit Panzern und Scharfschützen am Montag in die Stadt Dara´a eingedrungen. Seit Mitte März haben sich Gegner des Präsidenten Assad und seine Regierung dort niedergelassen. Die USA soll bereits ihre Botschaft in Damaskus teilevakuiert und deutsche Staatsbürger sollten jetzt auch schnell das Land verlassen. Wer als Deutscher in Syrien ist, sollte versuchen eine Ausreise mit kommerziellen Flügen zu beziehen, solange das noch möglich ist. Die Gewalt in Syrien ist in den letzten Tagen eskaliert, weil das Regime von Präsident Assad brutal gegen Demonstranten vorgeht. Man spricht von etwa 36 getöteten Zivilisten und 500 Anhänger der Demokratiebewegung fest genommen.

Donnerstag, 24. Februar 2011

Wann kann man Urlaub kostenfrei stornieren?

Ein beliebtes Urlaubsziel kann schnell zum gefährlichen Platz werden. Dies zeigen jüngste Ereignisse wie in Tunesien und auch Ägypten. Kann man so ohne weiteres seine Buchung stornieren? Es spielt keine Rolle, ob vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde oder nicht. Für einen Rücktritt muss keine Lebensgefahr bestehen. Laut Gesetz reicht höhere Gewalt aus und der Kunde kann sein Geld zurück verlangen. Falls die Reise schon angetreten ist, kann man auch von dieser noch zurücktreten. Bei höherer Gewalt muss der bereits in Anspruch genommene Teil des Urlaubes selbst getragen werden. Höhere Rückreisekosten müssen zur Hälfte selbst getragen werden.

Wenn die Risiken bereits bei der Buchung bekannt waren, geht leider leer aus. Der Veranstalter kann bei Rücktritt die vereinbarten Stornokosten verlangen. Ebenso kann der Veranstalter bei höherer Gewalt die Reise absagen. Der Kunde erhält seinen vollen Reisepreis zurück. Jedoch hat er keine weiteren Ansprüche. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt bei Unruhen und Katastrophen gar nichts.

Samstag, 15. Januar 2011

Reisen nach Tunesien nicht empfehlenswert

An diesem Wochenende haben die deutschen Reiseveranstalter sämtliche Flüge nach Tunesien gestrichen. Die politische Lage spitze sich immer mehr zu. Sogar in einigen Touristenhotels ging es brennend her.


Thomas Cook und auch Tui wollen ihre Touristen früher nach Deutschland holen.

Das auswärtige Amt rät nach den neuestem Ausnahmezustand "von nicht unbedingt erforderlichen Reisen" nach Tunesien ab. Eine offizielle Reisewarnung gibt es nicht.

Dienstag, 14. Dezember 2010

Reisemängel - wann kriegt man Geld zurück

Vor Reiseantritt kann immer noch etwas schief gehen. Wer krank wird und eine Reiserücktrittsversicherung hat kann stornieren. Dies sollte aber vor dem Abreisetag geschehen. Sonst funktioniert es nicht mehr.
Wenn ihr gebuchter Flug plötzlich umgebucht wurde und sie nicht mehr mit der gewählten Fluggesellschaft starten sollen, sondern mit einem Billigflieger, können sie den Flug stornieren. Sollten sie wegen einer Naturkatastrophe den Flug nicht erwischen, ist das höhere Gewalt und der Veranstalter haftet dann nicht dafür.

Am Reiseziel endlich angekommen könnte ihnen Baulärm den Urlaub zur Hölle machen. Wenn sie den Lärm belegen können, sprich mit einem Video, und dass dieser sie pausenlos belästigt, können sie 75 % vom gezahlten Preise zurückverlangen. Bei Partymusik, die Ihnen nach Mitternacht den Schlaf raubt, sind es nur 30 % Preisminderung, die sie bekommen.
Auch einzelne Gäste im Hotel können Lärm machen. Das gilt aber leider nicht als Reisemangel. Es sei denn das Hotel wurde als sehr ruhig und sehr nobel angepriesen. Dann könnte man bis zu 40 % des Reisepreises geltend machen.

Generell ist zu raten, die Mängel mit einem Fotoapparat oder einer Videokamera festzuhalten. Auch ist es gut, wenn Mitreisende die Mängel belegen. Beschwerden richtet man am besten direkt an den Reiseleiter. Der kann gleich ihren Namen und ihre Buchungsnummer notieren. Verlangen sie hierzu ein Protokoll.