Bildungsprämie: Bis 500 Euro für Weiterbildung vom Bund

Weiterbildung ist ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg im Beruf. Um stets am Ball zu bleiben und den sich ständig ändernden und zunehmend komplexer werdenden beruflichen Anforderungen gewachsen zu sein, ist regelmäßige Weiterbildung ein Muss. Gute Bildungsangebote sind jedoch in der Regel mit Kosten verbunden. Damit mehr Erwachsene die Möglichkeit haben, ihre Chancen im Beruf zu verbessern, hat die Bundesregierung im Jahr 2008 das Programm Bildungsprämie ins Leben gerufen. Dieses Angebot richtet sich vor allem an diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nur schwer tragen konnten. Mit der Bildungsprämie sollen Anreize für Erwerbstätige geschaffen werden, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Arbeitnehmer, unter Umständen auch Selbstständige und Freiberufler, erhalten mit der Bildungsprämie bis zu 500 Euro finanzielle Förderung für ihre Weiterbildung. Wir erklären, was der Prämiengutschein ist, ob Sie förderberechtigt sind und was Sie tun müssen, um die Förderung zu bekommen.

Bildungsprämie
Bildungsprämie für berufsbegleitende Weiterbildung

Was ist der Prämiengutschein?

Beim Prämiengutschein handelt es sich um einen Wertscheck mit dem der Bund die Hälfte der Veranstaltungsgebühr für Weiterbildungsmaßnahmen übernimmt, deren Kursgebühr maximal 1.000 Euro inkl. MwSt. beträgt. Der Wertscheck kann beim Bildungsträger Ihrer Wahl eingesetzt werden. Den Prämiengutschein geben Sie bei Ihrem Weiterbildungsanbieter ab und zahlen dann lediglich den Eigenanteil für die Weiterbildung.

Wichtig zu wissen: Die Weiterbildungsanbieter sind nicht verpflichtet Prämiengutscheine anzunehmen. Klären Sie daher bereits vor Ihrer Anmeldung, ob Ihr Bildungsanbieter Prämiengutscheine aus dem Programm Bildungsprämie akzeptiert.

Den Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind befugt, in Deutschland zu arbeiten und durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig oder befinden sich in Eltern- oder Pflegezeit.
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigen.

Nicht gefördert werden Nichterwerbstätige, also beispielsweise Arbeitslose, Schüler, Studierende und Rentner.
Mit der Bildungsprämie werden 50% der Gebühren abgedeckt. Die andere Hälfte muss der Erwerbstätige selbst aufbringen.

Beispiel: Verlangt der Veranstalter eine Kursgebühr von 800 Euro für die Weiterbildung, so kann ein Prämiengutschein von 400 Euro erteilt werden. Die restlichen 400 Euro zahlen Sie selbst.

Für Weiterbildungen, deren Veranstaltungsgebühr mehr als 1.000 Euro beträgt, können Sie keinen Prämiengutschein nutzen. Grundlage ist hierbei die reine Kursgebühr ohne Verpflegung und Unterbringung. Es gilt der Betrag, der auf der Rechnung des Bildungsanbieters angegeben ist. Wichtig ist, dass die Rechnung direkt an den Arbeitnehmer adressiert ist.

Welche Bildungsangebote werden mit der Bildungsprämie gefördert?

Mit dem Bildungsgutschein werden ausschließlich berufsbezogene Angebote gefördert. Dies können sowohl berufsspezifische Themen, als auch Weiterbildungsangebote sein, die die Beschäftigungsfähigkeit fördern. Dazu gehören beispielsweise Sprach- oder EDV-Kurse.

Innerbetriebliche Qualifizierungen, Einzelunterricht oder Weiterbildung in Form von Selbstlernmedien (Online-Kurse) sind von der Förderung ausgenommen. Ebenso werden Weiterbildungen, die der Gesundheitsprävention oder der Erfüllung einer regelmäßigen, nachweislichen Fortbildungsverpflichtung dienen, nicht über die Bildungsprämie abgedeckt. Auch für den Führerschein vieler Fahrerlaubnisklassen darf der Prämiengutschein nicht eingesetzt werden.

Ob für Sie eine Förderung in Frage kommt, erfahren Sie bei der jeweiligen Beratungsstelle. Sie können aber auch diesen Vorab-Check zur Bildungsprämie nutzen, um Ihre Förderwürdigkeit festzustellen.

Wie bekommt man den Prämiengutschein?

Um einen Prämiengutschein aus dem Programm Bildungsprämie zu erhalten, müssen Sie sich an eine der zugelassenen Beratungsstellen wenden. Diese sind engmaschig verteilt im gesamten Bundesgebiet zu finden. In einem Beratungsgespräch werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Stimmen die Voraussetzungen, wird direkt vor Ort ein Prämiengutschein für Sie ausgestellt. Zum Beratungsgespräch sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Amtliches Ausweisdokument mit Foto (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein)
  • Beschäftigungsnachweis (Arbeitsvertrag, Gewerbeschein oder aktuelle Gehaltsabrechnung
  • Letzter Einkommensteuerbescheid bzw. ein elektronischer Lohnsteuernachweis des letzten Kalenderjahres. Alternativ reicht meist auch ein Einkommensnachweis des Arbeitgebers bzw. eine Bescheinigung eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins.
  • Erwerbstätige, die nicht deutsche Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger sind, müssen zusätzlich einen Nachweis Aufenthaltsstatus vorlegen.

Hier erfahren Sie, wo sich die nächstgelegene Beratungsstelle befindet.

Wenn die Weiterbildung teurer wird: Spargutschein als Alternative

Neben dem Prämiengutschein sieht das Programm Bildungsprämie noch eine weitere Fördermöglichkeit für Weiterbildungen als Arbeitnehmer vor – den Spargutschein (Weiterbildungssparen)

Mit dem Spargutschein können kostenintensivere und zumeist auch länger währende Weiterbildungsmaßnahmen finanziert werden. Die Voraussetzungen sind hier unabhängig vom Einkommen und den Förderbedingungen, die für den Prämiengutschein gelten. Bedingung ist lediglich das Vorhandensein eines entsprechenden Ansparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz.

Mithilfe des Spargutscheins kann aus dem VWL-Guthaben des Arbeitnehmers vorzeitig einen Betrag für eine Weiterbildung entnommen werden, ohne dass dadurch der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Auch der Spargutschein wird nach einem Beratungsgespräch ausgegeben. Das weitere Vorgehen der Finanzierung der Weiterbildung ist dann mit dem jeweiligen Finanzinstitut zu klären.

Wo gibt es weitere Informationen zu Bildungsprämie und Spargutschein?

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert. Weitere Infos zum Prämiengutschein und zum Weiterbildungssparen erhalten Sie unter

  • www.bildungspraemie.info,
  • bei der kostenlosen Hotline der Service- und Programmstelle Bildungsprämie unter 0800 2623000
  • per E-Mail: bildungspraemie@buergerservice.bund.de.

Zudem können Sie auch bei SeminarhausPartner wichtige Informationen zum Programm Bildungsprämie der Bundesregierung und zu allen Fragen rund um das Thema geförderte Weiterbildungen bekommen. Sprechen Sie uns gern unter Telefon 04320 214 oder per E-Mail an info(at)seminarhauspartner.de an. Darüber hinaus stellen wir  eine Übersicht von aktuellen Weiterbildungsangeboten bei unseren Partnern vor. Als Mitglied bei SeminarhausPartner können Sie diese zum Vorzugspreis mit 10% Rabatt buchen. Natürlich akzeptieren unsere Partner auch den Prämiengutschein zur Bildungsprämie.

Bildquelle: #29897243 und #29690467 Gabriele Rohde (Fotolia.com)

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