EU-weites Roaming zu Inlandspreisen: Das sind die neuen Regelungen

Am 15.06.2017, also pünktlich zur Urlaubszeit, tritt endlich die lang ersehnte EU-Roamingverordnung in Kraft. Das heißt, ab jetzt zahlen Sie für SMS, MMS, Internet und Telefonie im EU-Ausland dieselben Tarifpreise (mit oder ohne Vertrag) wie zu Hause. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zum Roaming zusammengestellt und beantwortet.

Wo gilt das neue EU-Roaming?

Die neue Freiheit gilt in den 27 EU-Mitgliedstaaten und den dazugehörigen Überseegebieten, namentlich Azoren, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch Guyana, Griechenland, Großbritannien (inkl. Nordirland), Guadeloupe, Irland, Italien, Kroatien, Kanarische Inseln, Lettland, Litauen, Luxemburg, Madeira, Malta, Martinique, Niederlande, Österreich, Polen, Réunion, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Außerdem beteiligen sich Norwegen, Island und Liechtenstein freiwillig an diesem großartigen Vertrag. Bei Flügen oder Fährfahrten auch innerhalb EU gelten die Bestimmungen nicht.

Für wen gilt das EU-Roaming zu Inlandspreisen?

Die Regelung ist für alle MobilfunknutzerInnen innerhalb der EU, Norwegen, Liechtenstein und Island gedacht, die hin und wieder in ein anderes europäisches Land verreisen, sei es zum Urlaub machen, geschäftlich oder zum Besuch von Familienmitgliedern und Freunden. Bei der Grenzüberschreitung werden Sie wie gehabt per SMS über die Kosten im Ausland informiert.

Welche Einschränkungen sind beim EU-Roaming zu beachten?

Die Roamingverordnung ist nur für eine sogenannte “angemessene Nutzung” im Ausland ausgelegt. Das heißt eine ständige Nutzung bzw. ein ständiges Roaming im EU-Ausland wird mit dieser Regelung nicht abgedeckt. Verlegen Sie Ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland, raten wir Ihnen deshalb wie gehabt, auf einen nationalen Mobilfunkanbieter zurückzugreifen. Andernfalls werden bei einer dauerhaften Datennutzung im Ausland Roaminggebühren fällig.

Solange Sie ihr Handy häufiger im Inland als im Ausland benutzen, gelten die Regeln der angemessenen Nutzung als erfüllt. Den Mobilfunkanbietern wird allerdings die Freiheit eingeräumt, Obergrenzen für die Datennutzung im Ausland einzuführen. Über die Bedingungen und das Erreichen der Grenze werden Sie per SMS in Kenntnis gesetzt. Für Telefonanrufe und SMS darf es keine Beschränkungen geben und können dauerhaft zu Inlandspreisen konsumiert werden.

In der Regel sind bei Verträgen mit unbegrenzten Datenvolumen hohe Obergrenzen inbegriffen. Bei Prepaid Karten sieht es dagegen etwas anders aus. Hier sind die Datengrenzen ziemlich schnell erreicht. Wollen Sie im Urlaub trotzdem weitestgehend unbegrenzt im Internet surfen empfehlen wir Ihnen die bewährten Auslands-Simkarten zum Beispiel für Frankreich, Italien, Österreich oder Spanien.

Gelten die EU-Roamingbestimmungen auch für Anrufe von zu Hause ins EU-Ausland?

Nein. Bei Anrufen von daheim in ein anderes nationales Netz werden nach wie vor erhöhte und nicht regulierte Roaminggebühren fällig. Wir empfehlen für diesen besonderen Fall Simkarten von Anbietern, die spezielle Kontingente für Auslandstelefonie bereitstellen. Wir raten beispielsweise zu Lycamobil. Beim Anbieter erhalten Sie günstige Prepaidtarife für Anrufe ins EU-Ausland und weltweit.

Weitere Informationen zum Thema auf

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