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Niederstwertprinzip

Das Niederstwertprinzip ist ein Bewertungsgrundsatz bei der Bilanzierung von Vermögensgegenständen, der besagt, dass von zwei Wertansätzen, den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und dem am Bilanzstichtag gültigen Zeit- bzw. Tageswert, der niedrigere anzusetzen ist.

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