Höherer Betrag bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

 

Sie sind Unternehmer, Selbständiger oder Gründer und wollen geringwertige Wirtschaftsgüter wie Büromaterialien steuerlich absetzen? Hier gab es eine Änderung. Lesen Sie mehr hier:

Am 6. März hat die Koalition sich auf die Anhebung der Schwelle für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) geeinigt. Statt bislang 410 Euro können künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromaterialen bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden.

Normalerweise müssen Unternehmen Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre abschreiben, meistens fünf Jahre oder länger. In dieser Zeit müssen die Güter in einem Anlagenregister aufgeführt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter können aber bereits in dem Jahr abgeschrieben werden, in dem das Unternehmen sie angeschafft hat, die sog. Sofortabschreibung. Mit der Anhebung des Schwellenwerts für die Sofortabschreibung, entfallen künftig für viele Wirtschaftsgüter Aufzeichnungspflichten. Die Anhebung soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

 

Sofortabschreibung für Tablets bis 800 Euro

Dazu Bundeswirtschaftsministerin Zypries: „Es ist uns gelungen, kleine Mittelständler und Handwerksbetriebe konkret von Bürokratie und Kosten zu entlasten. Das fördert Investitionen und tut der Wirtschaft gut. Die Unternehmen können künftig Schreibgeräte, Tablets oder Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro, also fast doppelt soviel, sofort abschreiben. Dafür haben wir uns schon lange eingesetzt.“

 

Falls Sie Fragen zur steuerliche Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern haben, tretten Sie mit uns in Kontakt:

Steuerberater für Ingolstadt: Frau Kisslinger-Popp

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