Donnerstag, 13. Mai 2010

Montag, 10. Mai 2010

Mittwoch, 20. Januar 2010

EWS I/EWS II (Europäisches Währungssystem)

Das Europäische Währungssystem (EWS) wurde am 13.3.1979 durch eine Entschließung im Europäischen Rat vom 5.12.1978 als System fester, jedoch anpassungsfähiger Wechselkurse (-> Wechselkurs) eingeführt.
Das Ziel war die Schaffung einer Zone mit stabilen Währungen innerhalb der -> EG (Europäische Gemeinschaft) mit einem einheitlichen Währungsverbund. Es trat an die Stelle der seit 1972 praktizierten Europäischen Währungsschlange. Hauptelemente des EWS I waren:
- Die Europäische Währungseinheit (ECU) als Recheneinheit,
- ein Wechselkurs- und Interventionsmechanismus und
- ein umfassendes finanzielles Beistandssystem mit Kreditmechanismen.
Mit Inkrafttreten der 3. Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (-> Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)) am 1.1.1999 wurde das EWS I für die teilnehmenden 11 Staaten durch die nun geltenden Regeln und der ECU durch den Euro ersetzt. -> Euro-Einführungsgesetze.
Für die 4 noch nicht beigetretenden Staaten Großbritannien, Schweden und Dänemark sowie für das zunächst noch wartende Griechenland („Pre-Ins“) wurde nach den Beschlüssen des Europäischen Rats am 13./14.12.1998 in Dublin mit dem EWS II ein Nachfolgesystem entwickelt. Es dient dem Ziel, allzu gro0e Schwankungen der Währungen dieser Länder zum Euro zu verhindern. Das EWS II gilt auch für die neuen Mitgliedstaaten, seit 2004 der Europäischen Union beigetreten sind. Diese können den Euro einführen, sofern sie die Maastricht-Kriterien erfüllen (vgl. hierzu -> Europäische Union (EU) – Osterweiterung). Die Teilnahme am EWS II ist nicht obligatorisch, jedoch Bedingung für einen Beitritt zur EWWU. 2007 beteiligten sich 5 Staaten am EWS II : Dänemark, Estland, Lettland, Litauen und die Slowakei. Alle Mitgliedstaaten der EU sind jedoch im „Erweiterten Rat der Europäischen Zentralbanken“ (-> Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)) vertreten und können im -> ECONFIN-Rat bei allen wirtschaftspolitischen Fragen mitwirken.

Donnerstag, 14. Januar 2010

3. Die Wirtschafts- und Währungsunion in der zweiten und dritten Stufe bis zur Ablösung der nationalen Währungen am 1.1.2002




Die zweite Stufe der EWWU begann am 1. 1. 1994 und diente als Vorbereitungsstufe vor allem dem Ziel die wirtschaftspolitische Konvergenz bis zum Beginn der Endstufe voranzutreiben. Hierzu mussten die Mitgliedstaaten Programme aufstellen. Der 1990 gebildete „ Rat der Zentralbank-Präsidenten“ wurde 1994 durch ein „Europäisches Währungsinstitut“ (EWI) mit Sitz in Frankfurt/M. ersetzt mit der Hauptaufgabe, die Endstufe der EWWU vorzubereiten. Daneben koordinierte es die Geldpolitik der Zentralbanken und hatte Überwachungsaufgeben in Bezug auf das Europäische Währungssystem und die Verwendung des ECU (-> EWS/EWS II (Europäisches Währungssystem)). Die Zuständigkeit für die Geld- und Währungspolitik verblieb in der Vorbereitungsstufe noch bei den nationalen Zentralbanken.
Die Entscheidung über den unwiderruflichen Eintritt in die Endstufe (dritte Stufe= der EWWU sollte ursprünglich frühestens 1996getroffen werden. Die Ende Juli 1993 nach heftigen Währungsturbulenzen vereinbarte befristete Erweiterung der Bandbreite auf 15% nach oben und unten um den festgesetzten Mittelwert bedeutete für die Realisierung der WWU einen gewaltigen Rückschritt, der das für spätestens 1998 beabsichtigte Inkrafttreten der dritten Stufe weiter hinausschob. Lediglich die Niederlande und Deutschland hatte für ihre gegenseitigen Verrechnungen an der vereinbarten Bandbreite von +/-2,25% festgehalten.
Die Beurteilung der Mitgliedstaaten erfolgte anhand festgelegter Konvergenzbedingungen mit folgenden Kriterien (Maastricht-Kriterien):
·         Die Preissteigerungsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der Inflationsrate der drei preisstabilsten Länder liegen.
·         Das Haushaltsdefizit (d.h. die Ausgaben sind höher als die Einnahmen) und damit die Neuverschuldungsquote (-> Öffentliche Verschuldung) darf in der Regel 3% vom - > Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten, die Staatsverschuldung (Staatsschuldquote) soll nicht höher sein als 60% des Bruttoinlandsprodukts.
·         Die Währung des jeweiligen Mitgliedstaates muss sich mindestens 2 Jahre lang spanungsfrei innerhalb der vereinbarten -> Bandbreite im Europäischen Währungssystems bewegt haben.
·         Der langfristige Zinssatz, der den Durchschnitt der langfristigen Zinssätze der drei preisstabilsten Länder des Euroraums um nicht mehr als 2 Prozentpunkte übersteigt. 1995 beschloss der Europäische Rat in Madrid nach Vorschlägen des EWI ein verbindliches Eintrittszenario und am 14./15. 12. 1996 wurde in Dublin der Starttermin für die dritte Stufe endgültig auf den 1. 1. 1999 festgelegt. Dort wurden auch zum ersten Mal die neuen europäischen Banknoten präsentiert. Mit der Entschließung vom 13. 12. 1997 in Luxemburg stellte der Europäische Rat noch einmal ausdrücklich klar, dass die Verantwortung für die Wirtschaftspolitik – mit Ausnahme der Vereinbarungen zum -> Stabilitäts- und Wachstumspakt – weiterhin bei den Mitgliedstaaten verbleibt. Die Grundsätze der Wirtschaftspolitik werden dabei vom ECOFIN-Rat beschlossen und koordiniert. Anfang Mai 1998 entschied der Europäische Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments über den Kreis der Teilnehmerstaaten für die dritte Stufe (Endstufe) der EWWU. Zwar hatten nicht alle Staaten sämtliche Konvergenzbedingungen erfüllt, jedoch wurde der nach dem Maastricht- Vertrag mögliche Beurteilungsspielraum genutzt und positive Perspektiven für eine mittelfristige Zielerreichung des Kriterienkatalogs für alle Länder – mit Ausnahme Griechenlands – bejaht. Großbritannien, Schweden und Dänemark wollen allerdings erst später der EWWU beitreten und zunächst ihre eigene Währung behalten. Für die anderen 12 Staaten der EU löste der Euro zum
1. 1. 1999 (Griechenland ab 1. 1. 2001) – zunächst nur als Buchgeld im Verrechnungsverkehr, ab dem 1. 1. 2002 auch als Bargeld durch Ausgabe von Euro-Scheinen und Euro-Münzen – die nationalen Währungen ab. Auch die neuen Mitgliedstaaten, die am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind, können den Euro einführen, sofern +sie dies wünschen und die Maastricht-Kriterien erfüllen (vgl. hierzu -> Europäische Union (EU) – Osterweiterung). So haben Slowenien zum 1. 1. 2007 sowie Zypern und Malta zum 1. 1. 2008 und die Slowakei zum 1. 1. 2009 den Euro eingeführt. Polen, Ungarn und Tschechien wollen 2010 oder 2011 betreten.

Die Wirtschaftsunion



Die Wirtschaftsunion ist das wichtige Gegenstück zur Währungsunion. Alle Mitgliedstaaten sind auf gleiche Grundregeln verpflichtet:

• Offene Märkte nach innen und außen mit freiem Wettbewerb,
• Sicherung der -> Preisstabilität
• Soziale Absicherung der -> Arbeitnehmer,
• Eine stabilitätsorientierte -> Finanzpolitik und Haushaltspolitik 
   (-> Haushalt der EU) sowie
• Eine vernünftige Arbeitsteilung zwischen EU, den Mitgliedstaaten und ihren Regionen.
• Es gilt der Grundsatz der -> Subsidiarität, d.h. die Mitgliedstaaten behalten
  die Zuständigkeit für Wirtschafts- und Finanzpolitik, koordinieren sie jedoch auf 
  Gemeinschaftsebene auf der Grundlage gemeinsamer „Grundzüge“.
• Mit einem besonderen abgestimmten Überwachungsverfahren wird die notwendige 
  wirtschaftliche „Konvergenz“ (= Annäherung) zwischen Mitgliedstaaten gegeben, die von 
  den vereinbarten Konvergenzbedingungnen abweichen.

Montag, 4. Januar 2010

Keynesianismus Teil II / II


2. Der K. hat die Form von systematisierter -> Fiskalpolitik bis hin zu -> Globalsteuerung und-> Politischer Planung in allen entwickelten -> Industriegesellschaften des Westens bis Anfang der 1970er Jahre eine große praktische Bedeutung gehabt, unabhängig davon, ob konservative, christdemokratische oder sozialdemokratische Parteien die Regierungsmehrheit stellten. Allerdings besitzen -> Sozialdemokratie und -> Gewerkschaften bis heute eine größere Sympathie für keynesianische Wirtschaftssteuerung, und ihnen nahestehende Wissenschaftler haben ihn zum Postkeynesianismus weiterentwickelt. Neue Stagflationstendenzen (Arbeitslosigkeit und -> Inflation), die nach Ansicht seiner Kritiker vom K. erzeugt wurden, sowie seine wirtschaftspolit. Konzentration auf gesamtwirtschaftl. Aggregate bei Vernachlässigung der sektoralen Strukturen haben ebenso zu seinem Niedergang beigetragen wie der polit. Sieg neoliberaler und neokonservativer Parteienbündnisse, die in der -> Staatsintervention das Problem und nicht die Lösung sehen (Präsident R. Reagan 1981 in den USA) und statt dessen den -> Monetarismus oder die Angebotspolitik favorisieren. Heute hat sich in der vergleichenden polit-ökon. Forschung die Tendenz durchgesetzt, die durch jeweilige nat. soziopolit. Bündnisse und institutionelle Konfigurationen bestimmten wirtschafts- und sozialpolit. zu analysieren, anstatt den Ggs. K. und Neoklassik (Monetarismus) zum Ausgangspunkt zu wählen.  

Buchempfehlung


Es ist eine kleines prägnantes kurz gefasstes Buch „Alles Geld verdampft“ heißt der Titel Finanzkrise in der Weltrisikogesellschaft von dem Verfasser Jakob Arnoldi. Ich fand das orientierend und auch in dieser gedrängten Darstellung. Vor allem beschäftigt sich der Autor damit, dass in dieser modernen Finanzwirtschaft eine ganz eigenartige Bewirtschaftung der Zukunft stattfindet, also eine erwartete Wertschöpfung  die eingespeist wird in das gegenwertige System und man sich in dieser Weise vollkommen neue Risiken einhandelt und er beschreibt das unter diesen  Gesichtspunkt, das die Zukunft die man bewirtschaftet hat als Gegenwart als Risiko dann eben jetzt in Erscheinung tritt und einiges zum Zusammenbruch bringt. Das Ganze ist in einer nüchtern, unmoralisch nicht belehrend wollenden Weise geschrieben es ist ein gutes Antidot gegenmanche Aufgeregtheiten.