Blog https://www.inomaxx.de/index.php/blog.html Tue, 23 Apr 2024 15:20:54 +0200 Joomla! - Open Source Content Management de-de info@inomaxx.de (inomaxx finance consult) Risikostreuung: Wie man die Geldanlage richtig diversifiziert https://www.inomaxx.de/index.php/blog/423-risikostreuung-wie-man-die-geldanlage-richtig-diversifiziert.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/423-risikostreuung-wie-man-die-geldanlage-richtig-diversifiziert.html

Um komplexe Zusammenhänge in einfachen Worten zu beschreiben, werden seit jeher Börsenweisheiten benutzt. Es gibt einige Börsenweisheiten von denen private Anleger lernen können. Ein Anleger-Sprichwort sagt: Greife nie in ein fallendes Messer. Denn Messer sind meist scharf und wer in die Klinge greift, wird sich vermutlich schneiden. Doch wie viel Wahrheit steckt in diesen Sprüchen?

Lege nie alle Eier in einen Korb

Diese Regel zählt zu den bekanntesten Börsenweisheiten und besagt, dass man nicht nur in eine Anlageform investiert, sondern den Anlagebetrag möglichst breit verteilt. Experten sind sich darin einig, dass diese Regel stimmt. Es wurde auch schon wissenschaftlich nachgewiesen, dass eine gute Streuung das Risiko minimiert. Wenn der Anlagebetrag sinnvoll über mehrere Anlageklassen verteilt wird, muss man sich nicht davor fürchten sein ganzes Vermögen zu verlieren, wenn mal eine Anlage ins Minus rutscht. Eine einzelne Position sollte in einem Depot nie mehr als 15 Prozent ausmachen, da sonst das Gesamtdepot zu sehr vom Ergebnis einer Einzelposition abhängig ist.

The trend is your friend - Aufruf zum Herdenverhalten

Wer einem Anlagetrend, bzw. einer positiven Entwicklung eines Wertpapiers folgt, der gewinnt. Wenn der Kurs steigt, dann bleibt man als Anleger dabei und wenn der Kurs fällt, wird verkauft. Das hört sich gut an, setzt jedoch hellseherische Fähigkeiten voraus, dass Kursentwicklungen vorhergesehen werden können. Da sich Großinvestoren auch öfters "verzocken" ist dies sicher kein Rat für Kleinanleger. Allerdings gibt es in der Vergangenheit auch positive Beispiele für Aktien. Wenn diese eine bessere Wertentwicklung relativ zu anderen Aktien ausgewiesen haben, dass sie dann nachweislich dazu tendierten, diese bessere Entwicklung auch in der Zukunft zu zeigen.

Greife nie in ein fallendes Messer

Bei dieser Börsenweisheiten handelt es sich um das Gegenteil der Trend-Regel. Es wird die Annahme getroffen, dass Anleger lieber die Finger vom Kaufen lassen sollten, wenn die Kurse fallen. Denn es kann niemand wissen, wie weit die Kurse fallen. Bei einem Abwärtstrend kommt es schnell zur Verkaufspanik und somit zu einer Kurslawine. Als Paradebeispiel dafür kann man Zusammenbruch des Neuen Marktes nehmen, bei dem damals manche Kurse aus großen Höhen sehr tief fielen.

Verstärkt werden solche Effekte heutzutage durch den 24 stündigen elektronischen Handel, wenn weltweit zum gleichen Zeitpunkt automatisch von vielen verkauft wird. Mit etwas gesundem Menschenverstand kann man dann gute Einstiegskurse nutzen. Bei Fondsanlagen bietet sich dann das Cost-Average-Verfahren an, welches auch von Kleinanlegern problemlos genutzt werden kann.

Kaufe, wenn die Kanonen donnern

Ein Kriegsausbruch, eine Naturkatastrophe oder wirtschaftliche Probleme eines Globalplayers sind immer eine schlechte Nachricht, in deren Folge die Kurse an den Aktienmärkten nachgeben. Wenn Anleger in dieser Zeit investieren, können sie davon profitieren, dass die Kurse solider Unternehmen wieder steigen, wenn der Konflikt beendet oder eine Katastrophe vorüber ist. Auch wenn es bedauerliche Hintergründe sind, haben sich diese leider als richtig erwiesen. Dennoch sollten Anleger sich von dieser Regel nicht zu sehr beeinflussen lassen, denn es gibt kein vorhersehbares Muster, aus dem dauerhaft ein Vorteil entstehen würde.

Die Entscheidung sollte daher nicht von den Nachrichten abhängig gemacht werden, sondern von der individuellen Lebensplanung. Die Verfügbarkeit des Anlagebetrages sollte deshalb klar definiert sein. Der interessanteste Einstiegszeitpunkt nützt nichts, wenn man zur falschen Zeit sein Anlagebetrag benötigt und dann Verluste realisieren muss.

Hin und her macht Taschen leer

Wer Wertpapiere häufig verkauft und wieder kauft, hat wegen der vielen Transaktionen vor allem hohe Kosten. Diese müssen bei der Renditeberechnung berücksichtigt werden. Dazu kommt, wenn man hektisch viel kauft und wieder verkauft, macht man meist viele Fehler und sorgt nur für vollen Kassen bei den Banken. Auf der anderen Seite gilt es zu beachten, dass zwar eine ruhige Hand dabei hilft, die Kosten gering zu halten, es als Anleger aber wichtig ist sein Depot immer im Auge zu behalten. Entwickelt sich ein Papier oder eine Anlageklasse grundsätzlich über längere Zeit schlecht, kann es durchaus sinnvoll sein, sich davon zu trennen.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Tue, 16 Apr 2024 11:17:23 +0200
Warum Sicherheit etwas ganz anderes als eine Garantie bei der Geldanlage ist https://www.inomaxx.de/index.php/blog/422-warum-sicherheit-etwas-ganz-anderes-als-eine-garantie-bei-der-geldanlage-ist.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/422-warum-sicherheit-etwas-ganz-anderes-als-eine-garantie-bei-der-geldanlage-ist.html

Die meisten Sparvorgänge werden oft jahrelang oder auch jahrzehntelang betrieben, vor allem dann, wenn sie für die Altersvorsorge dienen. Es ist deshalb kein Wunder, dass die Sparer bei ihrem Geldeinsatz sicher sein wollen. Denn für den Sparer ist es wichtig, dass das angesparte Kapital werthaltig und noch die nötige Kaufkraft besitzt, wenn man es in Anspruch nehmen möchte.

Sicherheit gibt es nicht zum Null-Tarif

Kann dieses „sicher sein“, diese Sicherheit, mit Garantien erkauft werden? Deutsche Lebensversicherer, die Unternehmen, bei denen die meisten Sparvorgänge laufen, müssen von Rechts wegen einen Garantiezins von mittlerweile nur noch 0,25 Prozent pro Jahr anbieten. Aber jede Garantie kostet Geld. Und wenn sichere Anlagen, wie Bundesanleihen in der jüngsten Vergangenheit nur noch Renditen von 1 Prozent oder bei bestimmten Laufzeiten sogar negative Erträge im Jahr erzielen, dann schmerzt jede noch so kleine Kostenbelastung doppelt. Und Garantiekosten sind in der Regel keine „kleinen“ Kostenfaktoren bei einer Geldanlage.

Sicherheit und Garantie sind grundverschieden

Man muss also wohl die obige Frage mit „nein“ beantworten. Sicherheit ist eben etwas ganz anderes als eine Garantie. Wem gezeigt wird, dass z. B. deutsche Aktien seit 50 Jahren in jedem denkbaren Zeitraum, der länger als 15 Jahre war, mindestens 2,3 Prozent pro Jahr an Rendite erzielt haben, dem wird klar, dass bei der langfristigen Geldanlage der sicherere Weg über Aktien führt – auch wenn er mit Schwankungen verbunden ist. Die Durchschnittsrendite liegt dennoch bei knapp 8 Prozent pro Jahr.

Für andere Aktienmärkte gelten ähnliche Werte

Bei Anlagezeiträumen, wie sie für Altersvorsorgeverträge üblich sind, also zwischen 25 und 45 Jahren, liegt die kleinste erzielte jährliche Rendite bei 4,9 Prozent. Der Zugang zu den Aktienmärkten ist über Investmentfonds einfach möglich. Diese gibt es auch mit oder ohne Garantien, also mit geringerer Kostenbelastung; mit hoher Flexibilität, was die Anpassung an neue Lebenssituationen betrifft und mit spannenden Möglichkeiten, was den Vermögensübertrag auf die nachfolgende Generation betrifft.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Thu, 04 Apr 2024 09:38:08 +0200
Girokonto: Versteckte Kosten und worauf man achten sollte https://www.inomaxx.de/index.php/blog/421-girokonto-versteckte-kosten-und-worauf-man-achten-sollte.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/421-girokonto-versteckte-kosten-und-worauf-man-achten-sollte.html

Spätestens seitdem die Europäische Zentralbank (EZB) in den vergangenen Jahren die Strafzinsen für die Banken eingeführt hat, haben viele Banken und Sparkassen wieder Gebühren für Girokonten eingeführt. Dies beginnt bei Kontoführungsgebühren, geht weiter für Gebühren für Bargeldabhebungen oder auch für beleghafte Überweisungen. Dennoch sind viele Kosten oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Im folgenden Beitrag gibt es wichtige Hinweise, wie Sie Kostenfallen erkennen können.

Woran sind die Kostenfallen zu erkennen

Dabei greifen viele Banken teilweise tief in die Trickkiste: Sie locken Kunden beispielsweise mit günstigen Konditionen und erheben dann Gebühren für Leistungen, die eigentlich selbstverständlich sind und bisher kostenlos angeboten wurden. Für Lastschriften, Daueraufträge, Abhebungen, Kreditkarten oder EC-Karten – all das soll auf einmal Geld kosten. Versteckte Gebühren verbergen sich oft im Kleingedruckten.

Hier ein kleiner Überblick über mögliche Gebührenfallen:

  • Kontoführungsgebühren: Immer mehr Geldinstitute erheben Gebühren für ihr Girokonto. Statt wie bisher null Euro, werden nun monatliche Grundgebühren fällig.
  • Bearbeitungsgebühren: Viele Banken werben zwar mit kostenlosen Girokonten, erheben aber sogenannte Bearbeitungsgebühren. So kann der Gang zum Kontoauszugsdrucker oder zum Bankschalter bis zu 1,50 Euro kosten oder jede Überweisung per Beleg bis zu zehn Euro. Und selbst für die Nutzung des Online-Bankings können pro Klick Gebühren anfallen.
  • Überhöhte Dispozinsen: Auch hier empfiehlt sich ein Blick in Kleingedruckte der Bank. Sobald man sein Konto überzieht, kann es sehr teuer werden.
  • Kosten für Karten: Gern werden Gebühren für die Bereitstellung von EC- oder Kreditkarten berechnet, auch wenn das Girokonto zunächst als kostenlos angeboten wird. Hier hilft häufig auch nur ein Blick ins Kleingedruckte. Außerdem sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen, ob die Kostenbefreiung befristet ist.

Als eines der wichtigsten Kriterien sollte die kostenlose Bargeldabhebung an möglichst vielen Geldautomaten sein. Bei einer eingeschränkten Auswahl kann sonst der regelmäßige Gang zum Geldautomaten unverhältnismäßig teuer werden.

So finden Sie das perfekte Girokonto

Ein kostenloses Girokonto ohne versteckte Kostenfallen findet man am besten, indem man die verschiedenen Anbieter miteinander genau vergleicht. Dabei gilt es zwischen den Leistungen der Bank und den eigenen Wünschen und Bedürfnissen abzuwägen. Lesen Sie unbedingt das Preis- und Leistungsverzeichnis und informieren sich, bei welchen Vorgängen Kosten entstehen können. Am einfachsten geht dies mit einem Online-Vergleichsrechner.

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So einfach funktioniert der Kontowechsel

Früher war ein Kontowechsel mit relativ großem Aufwand verbunden. Heute ist viel einfacher, denn seit einer gesetzlichen Änderung seit September 2016, wird die Umstellung der Konten für den Kunden von den Banken übernommen. Das Ganze muss innerhalb von zwölf Arbeitstagen erledigt sein. So wird es nicht nur schneller und unbürokratischer für den Kunden, es ist auch wesentlich einfacher, denn das aufwendige Durchsuchen aller Unterlagen oder Kontoauszüge ist nicht mehr notwendig. Die Banken übernehmen die früher so lästige Umstellung der Konten und informieren alle Geschäftspartner (Energie- und Gasversorger, Telefongesellschaften, Versicherungen, Krankenkassen etc.) über die neue Bankverbindung und richten die jeweiligen Daueraufträge oder Lastschriftverfahren ein.

Dazu fordert die neue Bank bei der alten eine Auflistung aller Transaktionen der letzten 13 Monate an. Die bisherige Bank ist verpflichtet, die notwendigen Informationen so schnell wie möglich bereit zu stellen. Zudem haften die Banken für eventuelle Pannen bei der Umstellung. Das wurde im sogenannten Zahlungskontengesetz festgelegt, das im September 2016 in Kraft getreten ist. Die Bankkunden sollten mit diesem Gesetz die Möglichkeit erhalten, schneller ihre Bank zu wechseln und finanziell mobiler zu sein. Bisher war zwar eine Wechselbereitschaft vorhanden, vor der jedoch viele Kunden wegen den bürokratischen Hürden in der Praxis einen Wechsel scheuten.

Das sollten Wechselwillige bei der Wahl der Bank beachten

Bei der bankseitigen Unterstützung zum Kontowechsel gibt es jedoch Unterschiede. Einige Banken bieten lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Prozess zum Kontowechsel an. Dieser kann für den wechselwilligen Kunden auch Nachteile mit sich bringen. So entsteht für den Kontoinhaber eine große Papierflut, da er laut Gesetz eine Durchschrift der Informationsschreiben an alle Zahlungspartner erhalten muss. Zusätzlich werden hierbei auch Zahlungspartner über die neue Bankverbindung informiert, die diese Nachricht gar nicht erhalten sollen, wie beispielsweise Discounter oder bereits gekündigte Telefonanbieter. Dieser Kontowechselprozess muss in maximal zwölf Geschäftstagen abgewickelt sein.

Einfacher geht es mit digitalen Kontowechselservices

Neben dem gesetzlichen Standard gibt es auch eine bequemere und ebenfalls kostenlose Unterstützung beim Kontowechsel: Den digitalen Kontowechselservices. Der Kontowechsel erfolgt hierbei online in wenigen Minuten, inklusive automatischer Ermittlung der Zahlungspartner und der sicheren und verschlüsselten Übertragung der Kontodaten. Sie haben die Möglichkeit einfach per Mausklick auswählen, wem Sie Ihre neue Bankverbindung mitteilen wollen und wem nicht.

Welches das für Sie günstigste Girokonto ist, können Sie mit unserem Girokonto-Vergleichsrechner individuell nach Ihren Nutzungsbedürfnissen schnell herausfinden.
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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Fri, 22 Mar 2024 09:38:30 +0100
Erst- und Anschlussfinanzierung - Was ist dafür wichtig https://www.inomaxx.de/index.php/blog/420-erst-und-anschlussfinanzierung-was-ist-dafuer-wichtig.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/420-erst-und-anschlussfinanzierung-was-ist-dafuer-wichtig.html

Bei einer großen Umfrage der Interhyp Gruppe gemeinsam mit dem Statistikportal Statista wurde die "Baufinanzierungslandschaft-Deutschland" von unter die Lupe genommen. Es wurden insgesamt fast 3.300 Immobilienbesitzer zu ihrer Erst- und Anschlussfinanzierung befragt. Einige gewonnene Erkenntnisse sind für angehende Baufinanzierer oder Anschlussfinanzierer wichtige Anregungen. So zum Beispiel, wie sich die Ansprüche an eine Finanzierung im Laufe der Finanzierungsdauer verändern.

Planungssicherheit bis zur Schuldenfreiheit rückt in den Blickwinkel

Die Befragung von insgesamt fast 3.300 Immobilienbesitzern offenbarte interessante Gemeinsamkeiten – und Unterschiede: Während zum Beispiel bei der Erstfinanzierung eine lange Zinssicherheit für die Mehrheit von 52 Prozent eine wichtige Rolle spielte, war dieser Aspekt bei der Anschlussfinanzierung für nur noch 39 Prozent der Befragten von Bedeutung.

Gleichzeitig rückte der Aspekt der Planungssicherheit bis zu einer Schuldenfreiheit stärker in den Fokus. So war für 33 Prozent der Anschlussfinanzierer die Planungssicherheit bis zur Schuldenfreiheit wichtig, etwa über Volltilger-Darlehen, sowie für 39 Prozent eine höhere Tilgung, um schneller schuldenfrei zu sein. Dagegen setzten jedoch nur 29 Prozent der Erstfinanzierer auf eine ausreichend hohe Tilgung für eine schnelle Entschuldung. Und nur 19 Prozent waren der Auffassung, dass ihnen die Planungssicherheit bis zur Schuldenfreiheit, zum Beispiel über Volltilger-Darlehen, wichtig ist. Ebenfalls interessant ist, dass bei der Erstfinanzierung für immerhin 40 Prozent der Befragten niedrige monatliche Raten ein ausschlaggebendes Kriterium waren. Im Gegensatz dazu legten nur 26 Prozent der Anschlussfinanzierer Wert auf eine niedrigere monatliche Belastung.

Sondertilgungsmöglichkeiten nachgefragt

Eine Gemeinsamkeit bei Erst- und Anschlussfinanzierern zeigte sich in Bezug auf die Möglichkeit zur Sondertilgung. In jeweils der Hälfte der Fälle wurden Sondertilgungsmöglichkeiten als wesentlich erachtet. Bei dem Aspekt der Flexibilität, beispielsweise der Tilgungssatzwechsel, war dies jedoch nur für 15 Prozent der Befragten bei der Erstfinanzierung relevant und bei der Anschlussfinanzierung sogar nur für 11 Prozent. Dieser Unterschied ist nachvollziehbar: Ein Tilgungssatzwechsel, mit dem zum Beispiel auf wechselnde Einkommen reagiert werden kann, ist weniger bedeutsam, wenn die Restschuld bereits geringer ist und die Einkommensentwicklung besser beurteilt werden kann.

Darüber hinaus gibt es einen weiteren generellen Unterschied zwischen Erst- und Anschlussfinanzierern: Während 22 Prozent der Befragten Förderkredite und Zuschüsse bei der Erstfinanzierung als wichtig ansahen, war dieser Faktor für nur vier Prozent der Anschlussfinanzierer bedeutsam – was auch daran liegt, dass bei der Anschlussfinanzierung zumeist nur für die Modernisierung Fördermittel zur Verfügung stehen. Bemerkenswert ist eine weitere Gemeinsamkeit: Sowohl Erst- als auch Anschlussfinanzierer gaben an, dass neben günstigen Konditionen eine gute Beratung für sie das Allerwichtigste war. Beide Gruppen sagten aus, dass ihnen daran gelegen war, die für sie jeweils passendste Option zu finden.

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Quelle: Prohyp GmbH

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Mon, 11 Mar 2024 09:20:59 +0100
Progressionsvorbehalt - So beeinflussen steuerfreie Einkünfte die Steuerlast https://www.inomaxx.de/index.php/blog/419-progressionsvorbehalt-so-beeinflussen-steuerfreie-einkuenfte-die-steuerlast.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/419-progressionsvorbehalt-so-beeinflussen-steuerfreie-einkuenfte-die-steuerlast.html

Beim Progressionsvorbehalt handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die fest legt, dass bestimmte steuerfreie Einkünfte den Steuersatz erhöhen können. Trotz Steuerfreiheit bestimmter Erträge kann es aufgrund dieses Gesetzes zu einer erhöhten Steuer kommen. Das steuerfreie Einkommen wird zum zu versteuernden Einkommen hinzu gezählt. Der Gesamtbetrag ist maßgebend für den Steuersatz, der vom Finanzamt angesetzt wird. Dieses Steuergesetz gilt im Einkommensteuerrecht von Deutschland, der Schweiz, Österreich und weiteren Ländern.

Die steuerfreie Einnahmen erhöhen den persönlichen Steuersatz

Wer sich zu seinen Einkünften etwas hinzu verdient, für den ergibt sich durch die Progression ein höherer Steuersatz. Auch steuerfreie Einnahmen können diesen erhöhen. Grund dafür ist der Progressionsvorbehalt. Die Einkünfte sind nach dem Einkommensteuergesetz, § 32b, zwar steuerfrei. Zur Ermittlung des Steuersatzes werden diese aber mit berücksichtigt. Zu diesen steuerfreien Einkünften zählen Arbeitslosengeld, Kranken- und Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kurzarbeiter-, Übergangs- und Überbrückungsgeld. Ebenfalls dazu gehören Altersübergangsgeld, Arbeitslosenhilfe, Eingliederungshilfe, Verdienstausfallsentschädigungen, Vorruhestandsleistungen sowie Winterausfallgeld. Nicht vom Progressionsvorbehalt betroffen sind Zusatzentgelte aus einem Ein-Euro-Job, Wohngeld, das Krankengeld aus einer privaten Krankenversicherung sowie Wohngeld.

 

Häufig Steuernachzahlung durch Progressionsvorbehalt

Mit dem Progressionsvorbehalt sollen auch Steuerzahler, die wirtschaftlich besser gestellt sind, gleich hoch besteuert werden. Erzielt eine Person in einem Jahr steuerpflichtige Einkünfte, so gilt zum Beispiel ein Steuersatz von 32 Prozent. Die Person B erhält dasselbe Einkommen, welches aus steuerpflichtigen und steuerfreien Beträgen besteht. Der Steuersatz läge somit unter 32 Prozent. Person B hätte also netto mehr in der Tasche als Person A, obwohl das Bruttoeinkommen dasselbe ist. Allerdings gibt es den Progressionsvorbehalt, aufgrund dessen wird diese ungleiche Behandlung aufgehoben. Die steuerpflichtigen und steuerfreien Beträge werden bei der Berechnung des Steuersatzes zusammengezählt. Somit ergibt sich für Person B ein höherer Besteuerungssatz. Dieser gilt allerdings nur für das steuerpflichtige Einkommen. Indirekt tritt also eine Mehrbelastung durch die steuerfreien Nebeneinkünfte ein.

Den Progressionsvorbehalt berechnen

Das Bayerische Landesamt für Steuern bietet im Internet einen Rechner an, mit dem jeder seine Mehrbelastung als Folge des Progressionsvorbehalts genau ermitteln kann. Direkt zum Progressionsvorbehalt-Rechner gelangen Sie über diesen Link:
www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung
Der umgekehrte Effekt, der negative Progressionsvorbehalt, tritt ein, wenn der Steuerzahler Abzugsbeträge oder steuerliche Verluste im Ausland geltend machen kann. Der Steuersatz, der vom Finanzamt angesetzt wird, verringert sich.

Übrigens: Der Progressionsvorbehalt führt nicht immer dazu, dass eine Steuerschuld steigt. Die Steuerlast kann auch sinken, denn die Lohnersatzleistungen bekommt in der Regel nicht zusätzlich zu seinem üblichen Einkommen, sondern stattdessen. Das heißt, dass steuerpflichtige Einkommen ist geringer als normalerweise. Und damit sinkt auch der Durchschnittssteuersatz. Sogar wenn man die Lohnersatzleistungen zum Einkommen hinzuzählt, bleibt man möglicherweise unter dem bisherigen persönlichen üblichen Steuersatz. In dem Fall bekommt man gezahlte Steuern zurück.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Tue, 05 Mar 2024 12:37:51 +0100
Eigenleistungen beim Hausbau realistisch planen und umsetzen https://www.inomaxx.de/index.php/blog/417-eigenleistungen-beim-hausbau-realistisch-planen-und-umsetzen.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/417-eigenleistungen-beim-hausbau-realistisch-planen-und-umsetzen.html

Beim Hausbau oder einer Haussanierung handelt es sich meistens um ein kostspieliges Vorhaben. Deshalb wird dann gerne auf die "Muskelhypothek" zurückgegriffen, in dem Eigenleistungen von einem selbst oder durch Freunde und Bekannte ausgeführt werden. Durch die Einbringung von Eigenleistungen kann man bei seinem Bauprojekt die finanzielle Belastung vermindern. Dabei sollte man sich jedoch nicht überschätzen, denn die Eigenleistungen beanspruchen Zeit und auch Fähigkeiten. Mit fünf bis zehn Prozent Ersparnis ist nach Angaben von Experten maximal zu rechnen.

Zwischen Wunsch und Wirklichkeit richtig abwägen

Do-it-yourself kann beim Bauprojekt den Geldbeutel schonen. Als Bauherr sollten sich aber nicht überschätzen, damit der Traum von den eigenen vier Wänden nicht im Fiasko endet. Mauern, malern, tapezieren, Fliesen legen: Bauherrn mit handwerklichem Geschick trauen sich womöglich jede Menge zu, wenn es darum geht, an den eigenen vier Wänden mitzuarbeiten. Denn was man als Bauherr selbst erledigt kann, muss nicht bezahlt werden. Außerdem akzeptieren viele Banken die Eigenleistung am Bau als Eigenkapital-Ersatz. Häufig geht die Rechnung jedoch nicht auf, da die Leute ihre Leistungsfähigkeit überschätzen und viele Planungen von vornherein unrealistisch sind, warnen Baufinanzierungsexperten von der Stiftung Warentest in Berlin.

Im schlimmsten Fall wird das Bauvorhaben viel teurer als vorher gedacht und endet im persönlichen Fiasko. Je mehr der Bauherr vom Fach versteht, desto mehr kann er mithilfe seiner Arbeitskraft an Geld einsparen. „Mehr als 5 bis 10 Prozent Ersparnis sind in der Realität aber nicht drin", betonen die Baufinanzierungsexperten. Wer von mehr Ersparnis ausgehe, habe in der Regel überzogene Erwartungen. Drei Viertel der Bauherrn, die selbst mit anpacken, sparen durch ihren Einsatz meist nicht viel mehr als 15.000 Euro, fand der Bauherren-Schutzbund heraus.

Eigenleistungen sollten in den Bereichen ausgeführt werden, bei den es keine engen Zeitpläne gibt

Dazu kommt: „Laien fehlt am Bau die Routine der Profis, sie brauchen die Doppelte bis Dreifache Zeit für die jeweiligen Arbeiten", geben die Verbraucherschützer der Stiftung Warentest zu bedenken. Jedoch lässt sich aber durchaus einiges auch nach Feierabend, im Urlaub oder mit Wochenendarbeit bewerkstelligen. Die Voraussetzung sollte sein, dass der Häuslebauer nicht innerhalb eng gesteckter Zeitfenster fertig werden muss. Wer den Garten selbst anlegt, Maler- und Tapezierarbeiten ausführt, Fußböden selbst verlegt, die Fliesen selbst anbringt oder den Dachausbau in Eigenregie ausführt, kann schon mehre tausend Euro einsparen. 

Wenn man beim Hausbau mit anpacken möchte, sollte die eigene Muskelarbeit stets realistisch planen und nichts „schönrechnen", warnt der Bauherrn-Schutzbund. Mit der Eigenleistung sinke zwar der Finanzierungsbedarf, jedoch kann eine unrealistische Planung schnell Finanzierungslücken führen. Das gilt vor allem dann, wenn sich der Bauherr mit einem eng gestrickten Zeitplan übernimmt und so den restlichen Bauablauf verzögt. Dann muss meist auf halbem Wege doch ein Handwerker beauftragt werden, um den Gesamtzeitplan einzuhalten, was dann im Regelfall zu Finanzierungsmehraufwand führt. Bedenken muss man hierbei, dass Nachfinanzieren ist in der Regel teuer ist, beziehungsweise es überhaupt geht.

Eigenleistungen vertraglich festlegen

Wenn man als Bauherr selbst Hand anlegen möchte, dann sollte man deshalb am besten frühzeitig den Architekten, Bauunternehmer oder Bauträger informieren und schriftlich vereinbaren, welche Arbeiten er wann selbst erledigen werde. Diese Punkte sollten schriftlich fixiert werden. Wichtig ist dabei zu wissen, dass für Arbeiten, die man selbst ausführt, allein der Bauherr in der Haftung steht. Hat der Häuslebauer beispielweise beim Verlegen der Fliesen den Schallschutz nicht beachtet, kann der Nachbar unter Umständen Schadenersatz verlangen.

Die Baufirma besteht in aller Regel vor Beginn der Eigenleistungen auf eine Zwischenabnahme, um selbst in kein Haftungsrisiko zu geraten. Der Bauherr muss dann dem Bauunternehmen bestätigen, dass die Arbeiten bislang korrekt ausgeführt wurden. Um nichts Wichtiges zu übersehen, ist es für Bauherrn sinnvoll, rechtzeitig einen unabhängigen Sachverständigen mit der Kontrolle der Arbeiten zu beauftragen. Die Fachleute checkten nicht nur regelmäßig die Arbeit der Handwerker, sondern auch die Leistungen der Marke Eigenbau.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Wed, 21 Feb 2024 12:03:58 +0100
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Wenn zwei Menschen zusammenziehen oder heiraten und sich dann eine Wohnung oder Haus teilen, fällt meistens auch die Entscheidung für ein gemeinsames Konto. Denn ein Gemeinschaftskonto ist eine angenehme Sache, bei der jeder Kontoinhaber unabhängig vom anderen frei über das gesamte Geld verfügen kann und man auch Kosten sparen kann. In den meisten Fällen wird von Ehegatten und Lebenspartnern das sogenannte Oder-Kontos gewählt. Was jedoch die wenigsten wissen: Ein Oder-Konto kann sich schnell als eine tückische Steuerfalle entpuppen.

Die Steuerfalle heißt Schenkungssteuer

Die Finanzämter haben besonders unverheiratete Paare im Blickfeld. Denn während Eheleute einen wechselseitigen Schenkungsfreibetrag von 500.000 Euro pro Person zur Verfügung haben, fällt bei wilden Ehen bereits ab einem Vermögenszuwachs von 20.000 Euro die Schenkungssteuer an. Das bedeutet beispielsweise, wenn ein Partner 250.000 Euro aus einer Lebensversicherung auf das Gemeinschaftskonto überwiesen bekommt, muss der andere Partner 105.000 Euro als Schenkung versteuern. Bei nicht verheirateten und bei nicht miteinander verwandten Personen beträgt der Steuersatz 30 Prozent, was in der Folge bei diesem Beispiel eine Steuerzahlung von 31.500 Euro an das Finanzamt auslöst. Auch wer ein gut gefülltes Einzelwertpapierdepot in ein Gemeinschaftsdepot umwandelt, wird mit den gleichen steuerlichen Folgen konfrontiert.

Bei Gemeinschaftskonten kommt es häufig zu unbeabsichtigten Schenkungen

Bei den Konten von Ehegatten werden alle Einkünfte und Erträge je zur Hälfte dem einzelnen Ehepartner zugerechnet. Dabei ist die Kapitalherkunft unerheblich. Wenn jedoch nur ein Partner als Hauptverdiener auf dieses Gemeinschaftskonto Zahlungen vornimmt, dann unterstellt das Finanzamt eine laufende, unentgeltliche Zuwendung an den Ehepartner und setzt deshalb eine Schenkungsteuer fest.


Vielen Paaren ist dies nicht bewusst, denn die Freibeträge mit 500.000 Euro sind auf Sicht von zehn Jahren sehr hoch. Bei einem Todesfall kann dies jedoch zu deutlich negativen finanzielle Folgen führen. Denn beim Tod eines Ehepartners werden neben dem Erbe (bspw. Immobilien, Wertpapierdepots usw.) auch die halbierten Einzahlungen auf das Gemeinschaftskonto der zurückliegenden zehn Jahre zusammen gerechnet. Bei einem Todesfall kann dies zu einem deutlichen Verbrauch des Freibetrags für das übrige Vermögen führen und so eine unnötige Erbschaftsteuerbelastung auslösen.

Einzelkonten mit gegenseitiger Vollmacht sind sinnvoller

Auch wenn es zusätzliche Gebühren auslöst, so ist es sinnvoller ein Einzelkonto auf einen Ehepartner einzurichten und eine Vollmacht für den anderen zu hinterlegen. An dem Handling des Geldtransfers ändert sich dadurch überhaupt nichts. Allerdings werden die zuvor angesprochenen steuerrechtlichen Risiken vermieden. Als Empfehlung für Partnerschaften kann auf das drei Konten-Modell verwiesen werden: zwei individuelle Einzelkonten mit einer gegenseitiger Vollmacht und ein weiteres Einzelkonto für Gemeinschaftsausgaben.

In Bezug auf Wertpapierdepots und deren Abwicklungskonten sollten Sie dies auch beachten. Denn oftmals werden durch ein Familienmitglied die Finanzen beziehungsweise die Depots von Ehepartnern und Kindern verwaltet. Wird hier willkürlich zwischen den Depots hin- und her gebucht, können auch diese Vorgänge unter Umständen als schenkungssteuerpflichtige Zuwendungen vom Finanzamt interpretiert werden.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Mon, 12 Feb 2024 09:45:42 +0100
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In der heutigen Zeit vom 21. Jahrhundert, haben Innovationen eine starke Ausprägung. Viele Anwendungen und Dienstleistungen, aber auch Produkte sind neu erfunden oder angepasst worden an die heutige Zeit. Vielen Anlegern bleibt dabei jedoch verborgen, dass eine Vielzahl der Innovationen aus der unmittelbaren Nachbarschaft – dem deutschen Mittelstand kommen.

Um Wettbewerbsfähig zu bleiben müssen sich Unternehmen dem Wandel anpassen

Unternehmen müssen sich wie noch nie zuvor dem Wandel der Zeit anpassen. Geschuldet dem gesellschaftlichen Wandel und neuen Technologien überarbeiten viele Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen neu. Denn attraktive Angebote versprechen höhere Absätze und in der Folge auch höhere Umsätze. Denn Innovation wird in der heutigen Zeit stärker denn je nachgefragt. Denn nur innovative Unternehmen besitzen den Vorteil, im mittel- bis langfristigen Bereich schneller zu wachsen und so für eine interessante Rendite zu sorgen. Die Börsen quittieren das gerne mit steigenden Kursen. In einem Umfeld, in dem der freie Wettbewerb immer stärker wird, die Globalisierung voranschreitet und neue technische Möglichkeiten entstehen, haben innovative Unternehmen hier einen klaren Vorteil.

Produktneuheiten oder –verbesserungen sorgen für langfristigen Ertrag und Rendite

Dabei kommen viele Innovationen direkt aus dem deutschen Mittelstand, der weltweit ein sehr hohes Ansehen genießt. In vielen Bereichen liegen deutsche Mittelständler sogar an der Weltspitze. Für die deutsche Wirtschaft haben sie sich deshalb zu einem wichtigsten Innovations- und Technologiemotor entwickelt. Dies spiegelt sich für die Unternehmen auch in steigenden Aktienkursen wieder. In einem Umfeld, in dem der freie Wettbewerb immer stärker wird, die Globalisierung voranschreitet und neue technische Möglichkeiten entstehen, haben innovative Unternehmen deshalb einen klaren Vorteil.

Dank Produktneuheiten oder –verbesserungen wachsen sie schneller und stabiler. In zahlreiche Studien wurde nachgewiesen, dass Innovation ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit ist. Den Anlegern kommt dieser Umstand zugute, denn mittelständische Unternehmen mit einer hohen Innovationskraft waren und sind an den Börsen sehr erfolgreich. Sie können so das Risiko/Ertrags-Profil eines Anlagedepots verbessern und diesem langfristig einen entscheidenden Wachstumsschub verleihen.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Mon, 05 Feb 2024 04:10:29 +0100
Baufinanzierung – Die Finanzierungsarten, Eignung und der Ablauf https://www.inomaxx.de/index.php/blog/414-baufinanzierung-die-finanzierungsarten-eignung-und-der-ablauf.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/414-baufinanzierung-die-finanzierungsarten-eignung-und-der-ablauf.html

Wenn es um den Hausbau oder den Kauf von Wohneigentum geht, so sollte diese Entscheidung gut durchdacht sein. Ein wichtiger Eckpfeiler stellt dabei die Baufinanzierung dar. Hier gilt es zwischen verschiedenen Arten der Finanzierungsmöglichkeit zu unterschieden und die jeweils passende auszuwählen. Eine große Rolle spielt hierbei Eigenkapital, auch wenn manche Finanzierungsinstitute Vollfinanzierungen anbieten. Die Regel ist, dass 20 Prozent der Kosten mit Eigenkapital gestemmt werden. Der übrige Teil der Finanzierung kann auf verschiedene Weisen und in jeweils typischen Abläufen erfolgen.

Baufinanzierung - Die meist verwendeten Finanzierungsarten

Die gängigsten Arten der Baufinanzierung finden sich in:

  • Annuitätendarlehen
  • Aktiendarlehen
  • Forwarddarlehen
  • Fördermittel (beispielsweise durch die KfW)

Diese Finanzierungsarten haben ihre je spezifischen Eigenschaften, Vorzüge und Nachteile. Mit dem Annuitätendarlehen finden Bauherren die gängigste Finanzierungsform. Dieses Darlehen sieht vor, dass Kreditnehmer einen konstanten jährlichen Beitrag zahlen. In Abhängigkeit der Vereinbarung wird der Zinssatz als variabel oder fest definiert. Das Darlehen wird in der Regel mit monatlichen Beiträgen abbezahlt. Die Regel ist, dass hierbei im ersten Jahr 1 Prozent der Tilgungssumme gezahlt wird, während in den folgenden Jahren ein konstanter Anstieg der Tilgungssumme erfolgt.

Mit dem Aktiendarlehen findet sich eine Darlehensform mit höherem Risiko aber gleichzeitig höheren Renditeaussichten. Hierbei handelt es sich um einen tilgungsfreien Kredit. Bauherren zahlen stattdessen monatlich in einen Aktienfonds ein. Entwickeln sich die Kurse positiv, kann die Kreditsumme bei Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden.

Forwarddarlehen ermöglichen günstige Zinsen. Nach Ablauf einer Frist von höchstens fünf Jahren muss der Kredit im Anschluss finanziert werden. Das Geld kann abgerufen werden, sobald es für den Hausbau oder -kauf in Anspruch genommen wird.

Ebenso können Bauherren unter gewissen Umständen Fördermittel zum Bau oder Erwerb von Immobilien in Anspruch nehmen. Besonders der Bau energieeffizienter Häuser und Passivhäuser erfreut sich günstiger Konditionen. Dies gilt auch für den Bau von Heizungsanlagen, die regenerative Energien nutzen. Fördermittel stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Sie gewährt auch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse bei Investitionen in Energiesparmaßnahmen bei Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten. Daneben bieten auch viele Bundesländer Fördermittel beim Immobilienerwerb an.

Der Ablauf einer Baufinanzierung

Im Vorfeld der Entscheidung für eine Immobilie oder eine Baufinanzierung sollten sich Bauherren oder Kaufinteressenten darüber im Klaren sein, welche Art von Immobilie gesucht wird. Dies ist in erster Linie vom zur Verfügung stehenden Budget abhängig. Eine wichtige Rolle spielt hierbei das Eigenkapital. Im Rahmen eines Kassensturzes können Bauherren ermitteln, wie viel Eigenkapital insgesamt zur Verfügung steht. Dazu zählen neben Barvermögen auch Positionen wie Versicherungen (etwa Lebensversicherungen), Bausparverträge, Arbeitgeberdarlehen und Verwandtendarlehen sowie Wertpapiere.

Unabhängig von der Höhe des verfügbaren Eigenkapitals sollte dieses jedoch nicht vollständig investiert werden. Es empfiehlt sich im Sinne eines ausgewogenen Finanzportfolios ein gewisses Sicherheitspolster zu behalten. Zur Baufinanzierung können verschiedene Baufinanzierer in Anspruch genommen werden. Hierzu gehören:

  • Banken
  • Sparkassen
  • Bausparkassen
  • Lebensversicherer
  • manche Pensionskassen

Was die Frage der Höhe der Finanzierungssumme betrifft, richtet diese sich neben dem verfügbaren Eigenkapital nach der Rate der Baufinanzierung sowie nach dem Beleihungswert.

Der Beleihungswert bei der Baufinanzierung

Der Beleihungswert ist grundsätzlich abhängig von Faktoren wie Zustand und Lage des Objekts. Er steht nicht im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Marktpreisen. Diese schwankenden Preise werden indes im so genannten Verkehrswert berücksichtigt. Die Frage nach dem Beleihungswert einer Immobilie wird grundsätzlich von Gutachtern oder Banken beantwortet. Üblich sind bei Baufinanzierungen der Banken bis zu 80 Prozent des Beleihungswertes. Ebenso verhält es sich mit Bausparkassen. Versicherungen übernehmen nur die Finanzierung von bis zu 50 Prozent des Beleihungswerts übernehmen. Damit hängt das benötigte Eigenkapital auch von der Art der Baufinanzierung ab.

Fazit

Finanzierungsmöglichkeiten und Förderoptionen für Bau- oder Kaufvorhaben von Immobilien sind zahlreich. Unabhängig davon für welche Finanzierungsvariante sich Bauherren oder Kaufinteressenten entscheiden, ist ein umfassender Vergleich verschiedener Anbieter und ihrer Konditionen sinnvoll. Besonders wichtig ist es, vorab die Frage zu klären, wie viel Eigenkapital zur Verfügung steht und wie hoch das Darlehen sein darf, um es ohne zu starke finanzielle Einbußen tilgen zu können.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Fri, 26 Jan 2024 13:19:49 +0100
Verbraucherschlichtung - Einigung statt Klage mit der außergerichtlichen Streitbeilegung https://www.inomaxx.de/index.php/blog/411-verbraucherschlichtung-einigung-statt-klage-mit-der-aussergerichtlichen-streitbeilegung.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/411-verbraucherschlichtung-einigung-statt-klage-mit-der-aussergerichtlichen-streitbeilegung.html

Nicht immer muss ein Gericht entscheiden, wer bei einer Streitigkeit Recht hat und wer nicht. Denn für Verbraucher steht als Alternative die sogenannte Verbraucherschlichtung zur Verfügung. Wenn man sich als Kunde im Streitfall mit einem Unternehmen nicht einigen kann, so schlichtet ein Dritter. Für den Verbraucher ist dieses außergerichtliche Verfahren in der Regel kostenlos.

Schlichterspruch ist für den Kunden eine Empfehlung und nicht bindend

Schlichter stehen immer neutral zwischen den Parteien. Deshalb sollte eine Schlichtung auch nicht mit einer Verbraucherberatung verwechselt werden. Vor der Anrufung des Schlichters muss der Kunde selbst vergeblich versucht haben, eine Einigung herbeizuführen. Wenn der Schlichterspruch vorliegt, kann der Kunde entscheiden, ob er diesen annimmt oder lieber doch noch den Rechtsweg wählt. Die Rolle des neutralen Dritten übernimmt entweder eine branchenspezifische Schlichtungsstelle oder die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle als Auffanglösung für alle anderen Wirtschaftszweige, wenn keine branchenspezifische Schlichtungsstelle zur Verfügung steht.

Eine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt es etwa für Banken, Bausparkassen, Energieversorger, Verkehrsbetriebe und Versicherungen. Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle ist bei der zentralen Stelle im Zentrum für Schlichtung e.V. in Kehl angesiedelt. Eine Liste sämtlicher Schlichtungsstellen kann über das Bundesamt für Justiz und die folgende Internetseite www.bundesjustizamt.de/verbraucherstreitbeilegung eingesehen werden.

Chancen, Möglichkeiten und Grenzen der Verbraucherschlichtung

Weder der Verbraucher noch das Unternehmen sind in den Verfahren der Allgemeinen Schlichtungsstelle an den Schlichterspruch gebunden. Allerdings ist dies bei branchenspezifischen Varianten teilweise anders geregelt. Die privaten Banken und die Versicherungen haben sich beispielsweise verpflichtet, Schlichtersprüche bis zu einem Beschwerdegegenstand von 10.000 Euro generell anzuerkennen. Für Unternehmen können Schlichtungen wegen der kurzen Verfahrensdauer von in der Regel höchstens zwei Monaten interessant sein. Auch kann eine möglichen Stärkung der Kundenbeziehungen erreicht werden, da in einer kurzen Zeit für beide Seiten eine Lösungsmöglichkeit gefunden werden kann.

Der gesetzliche Hintergrund

Am 1. April 2016 ist in Deutschland das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen, das sogenannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), in Kraft getreten. Es gibt einheitliche gesetzliche Pflichten zu den Hinweisen auf die Schlichtung. Demnach müssen alle Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten darüber informieren, inwieweit sie zur Teilnahme an einem Verfahren bereit sind. Auch wenn ein Unternehmen bei Verbraucherschlichtungen auf keinen Fall mitmachen möchte, müssen sie darauf hinweisen. Die entsprechenden Informationen stehen im Impressum der Internetseite oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Übersicht der bekanntesten etablierten Schlichtungsstellen einzelner Branchen

  • Schlichtungsstelle für Telekommunikation
  • Schlichtungsstelle für Energie
  •  Schlichtungsstelle für Luftverkehr
  •  Schlichtungsstelle für Nahverkehr
  • Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr
  • Schlichtungsstelle für Versicherungen
  • Schlichtungsstelle für Banken
  • Schlichtungsstelle für die Rechtsanwaltschaft
  • Schlichtungsstelle der Ärztekammern
  • Schlichtungsstelle der Handwerkskammer
  • Schiedsstellen des KFZ-Gewerbes

Für den Online-Handel gilt seit dem 9. Januar 2016 die EU-Online-Streitschlichtungsplattform und darauf muss das Unternehmen auf seiner Internetseite im Impressum, bzw. den AGBs informieren.
Die EU-Plattform zur Online-Streitschlichtung erreichet man über den folgenden Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr

In diesem Zusammenhang sollte deshalb bei der Auswahl einer Rechtsschutzversicherung darauf geachtet werden, dass die Vertragsbedingungen auch die außergerichtlichen Verfahren beinhalten.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Fri, 12 Jan 2024 13:32:08 +0100