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JENTSCH der IMMOBILIENAUKTIONATOR geg. 1973
öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer der IHK
Rechtsbeistand zugelassen vom Oberlandesgericht Hamm
fiskalischer Sachverständiger z.B. für die Berechnung der Erbschaftssteuer (Errechnung des Verkehrswert
Ihr Haus- oder Grundstück können Sie nur einmal verkaufen.
VORTEIL einer AUKTION für Verkäufer und
Ersteigerer nur mit einem Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten
Bausachverständigen der IHK /oder Handwerkskammer
Keine Mondscheinpreise- keine Handgelder
um die Grunderwerbssteuer zu täuschen.
Rechtssicheres Gutachten auch für eine eventuelle Beleihung / Kredit / Hypothek
Freie Wahl des Sachverständigen und des Notars.
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