Millionenvermögen- oder auch nur Erbe geworden?
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Millionenvermögen – oder auch nur Erbe geworden?

Diesem Auktionshaus ist durch staatlichen Rechtsakt eine besondere Qualifikation zuerkannt.

Bleiben Sie ganz ruhig und treffen keine Voreiligen Maßnahmen.

Hat Ihnen das Nachlassgericht mitgeteilt, dass Sie Erbe geworden sind, versuchen Sie erst einmal zu ergründen, was könnte zu dem Erbe gehören.

Sie können natürlich auch für die gesamte Abwicklung einer Erbschaft mit Haus, Aktien, Wertpapieren, Sammlungen einen öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer beauftragen.

Dieser ist gesetzlich verpflichtet- und auch durch die Behörden nachprüfbar, dass die gesamte Erbschaft für Sie- oder die Miterben rechtmäßig abgewickelt wird.

So werden Immobilien- Fahrzeuge- Sammlungen usw. nur mit Gutachten vereidigter Sachverständiger veräußert.

Und so brauchen Sie nur noch am Schluss die \\\”Hand aufhalten“!!!

Wenn Sie allein tätig werden wollen:
Konnten Sie in die Wohnung/ Haus des Vererbenden gelangen, überprüfen Sie bitte alle Akten, Kontoauszüge und Verträge.

Dann unverzüglich einen Erbschein (beim zuständigen Amtsgericht) beantragen,
nur mit einem Erbschein können – dürfen und müssen Ihnen:
Behörden – Banken – Vermieter Auskünfte erteilen.

Bei Grundbucheigentum ist es ganz wichtig, dass Sie auch umgehend Eigentümer werden.
Dazu können Sie zu den Amtsgerichten gehen, aber auch einen Rechtsanwalt oder Notar aufsuchen (bitte vorher die Kosten für die Bemühungen erfragen).

Haben Sie nun diese „Hürden übersprungen\\\”, überprüfen Sie den Nachlass (Mobiliar der Wohnung oder des Hauses/der Häuser).

Wenn Sie glauben, wertvolle Objekte geerbt zu haben, nehmen Sie Kontakt mit den Industrie- und Handelskammern/Handwerkskammern auf, um von vereidigten Sachverständigen Auskunft zu holen.

Die Bewertungen sind zwar kostenpflichtig (bitte vorher die ungefähren Kosten erfragen), aber Sie gehen kein Risiko ein, wertvolle Objekte zu verschenken.

Rät der Sachverständige zu einer Auktion, beauftragen Sie wieder einen öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer (nur sehr wenige sind in Deutschland zugelassen) und versuchen dort Ihre Objekte bestmöglich zu versteigern.

Sofern ein Testament vorliegt und Wertangaben für Kunstobjekte – Sammlungen gemacht sind, haben Sie auch nur die Möglichkeit, die Objekte einem vereidigten Versteigerer für die Verwertung zu übergeben, denn nur dort wo das Dienstsiegel (öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer) unter einer Abrechnung für den Versteigerungserlös steht, erkennen die Finanzbehörden den eventuellen Minderwert für die Berechnung der Erbschaftssteuer an.

Beispiel: Wert verschiedener Objekte/Sammlungen laut Testament 100.000.– €,

Versteigerungserlös jedoch
nur 30.000.– €.Dieser Betrag geht dann auch in die Steuerberechnung ein.

Für Restmobiliar in der Wohnung/im Haus geben Sie vor einer Entrümpelung ein Inserat in den Tageszeitungen auf, um Objekte für „kleines\\\” Geld zu verkaufen/oder auch zu verschenken.

Müssen Sie einen „Profi\\\” für die Entrümpelung nehmen, bitte unbedingt vorher mehrere Angebote einholen.

Haben Ihnen diese Erläuterungen geholfen???

Seit 38 Jahren versteigern wir: von der Immobilie bis hin zum Flugzeug.

Sie brauchen bei uns keine 4 oder gar 7 Wochen auf Ihren Versteigerungserlös warten.

Wir zahlen über 99 % aller Auktionseinlieferungen i.d.R. schon eine Woche nach der Auktion bar aus!

Der BGH- (Bundesgerichtshof) Urteil vom 5. Oktober 1989, aaO.

Das Gewerberecht sieht die öffentliche Bestellung eines Versteigerers vor, um dem Publikum die Möglichkeit zu geben, sich solcher Personen zu bedienen, die bei Ausübung ihres Gewerbes eine besondere Zuverlässigkeit und
Tüchtigkeit bieten.

Mit öffentlichem Glauben versehene Personen sind solche, denen für einen örtlich und sachlich begrenzten Kreis durch Gesetz oder durch eine Verwaltungsanordnung (z.B. öffentliche Bestellung und Vereidigung) die Befugnis verliehen ist, Erklärungen oder Tatsachen mit voller Beweiskraft zu öffentlichem Glauben zu bezeugen.

Personen mit öffentlichem Glauben: z.B. Notare, Gerichtsvollzieher,
Standes- und Urkundsbeamte (diesem Personenkreis ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer gleichgestellt).

Als öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer führe ich auch fiskalische Gutachten
durch, diese werden von den Finanzbehörden anerkannt. Z.B. Berechnung der Erbschaftssteuer
wegen geerbter und zu versteuernde(r)n: Kunst-Antiquitäten-Schmuck-Münzen-
Briefmarken-Sammlungen u.a.

Kostenlose Auskunft:

Detlef Jentsch
Von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer R E C H T S B E I S T A N D
zugelassen vom Oberlandesgericht Hamm gerichtlicher Sachverständiger
Testamentsvollstrecker
fiskalischer Sachverständiger

33332 Gütersloh, Verler Str. 1a Tel. 05241 13168, Fax 05241 997055
www.auktionshausjentsch.de

Email
jentsch-auktionen@t-online.de

aufgenommen
27. Oktober 2018

Bewertung


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