ACHTUNG
Kaufen – Verkaufen oder ersteigern Sie niemals eine Immobilie ohne das Gutachten eines öffentlich bestellten vereidigten Bausachverständigen
An alle IMMOBILIEN- FIRMENBESITZER – ERBEN
als KÄUFER bzw. VERKÄUFER
Das sollten Sie unbedingt wissen!!!
Sie möchten ein HAUS – GRUNDSTÜCK – FIRMENIMMOBILIE schnellstmöglich kaufen oder verkaufen
Zunächst nutzen Sie die mehr als 37-jährige Erfahrung eines von der Industrie-und Handelskammer öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer.
Der Wert der Immobilie, der Firma o.a. wird also nicht durch irgendjemand
(selbst ernannte Fachleute, Sachverständige, Makler ????),
sondern von einer Behörde zugelassenen und vereidigten Gutachter ermittelt.
Wie funktioniert ein(e) Immobilienauktion, Verkauf, die eines Grundstückes, einer Eigentumswohnung, Firma, eines Betriebes oder landwirtschaftlichen Anwesen?
Grundsätzlich sollten beide Parteien: der Verkäufer (Auftraggeber) und Käufer (Ersteigerer) die gleichen Rechte und Pflichten haben.
Ganz wichtig: Ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter haftet für die Angabe in dem Gutachten. Ist der Wert durch den Sachverständigen ermittelt, wird dieser als Ausrufpreis für das Objekt verwendet.
Dann kann der Kauf/ Verkauf / bzw. die Versteigerung/Auktion beginnen. Übrigens: Bei der Auktion ist immer ein Notar Ihrer Wahl anwesend, der den Zuschlag sofort beurkundet. Auf den Zuschlagspreis wird eine Gebühr: Immobilien von 3%, bei Firmen u.a. 15 % zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben. Der Ersteigerer übernimmt bei der Ersteigerung auch die Grunderwerbsteuer und Notarkosten. Beim Zuschlag ist eine Sicherheitsgebühr von 10% der Zuschlagssumme zu zahlen, dieser Betrag wird bei der Zahlung des Restkaufpreises von der Zuschlagssumme abgezogen. Möglichkeit der Zahlung in bar oder einem bankbestätigten Scheck. Für die Vorbereitung einer(s) Auktion/Verkauf sind ca. 3 – 4 Wochen erforderlich.
Sind Sie interessiert ???
Die Adresse in Deutschland für die Immobilien – Firmen und Nachlassauktionen
Klassisches Auktionshaus Jentsch gegr. 1973
vereidigter Versteigerer IHK
Diesem ist durch staatlichen Rechtsakt eine besondere Qualifikation zuerkannt
Rechtsbeistand zugelassen vom Oberlandesgericht Hamm
Testamentsvollstrecker –
Gerichtsgutachter für Zivil- und Strafrecht
Fiskalischer Sachverständiger z.B. für die Berechnung der Erbschaftsteuer