vereidigter Versteigerer Jentsch
Diesem ist durch staatlichen Rechtsakt eine besondere Qualifikation zuerkannt
Sehr wichtiger HINWEIS !!
Der BGH- (Bundesgerichtshof) Urteil vom 5. Oktober 1989 , aaO.
Das Gewerberecht sieht die öffentliche Bestellung eines Versteigerers vor,
um dem Publikum die Möglichkeit zu geben, sich solcher Personen zu bedienen, die bei Ausübung ihres Gewerbes eine besondere Zuverlässigkeit und Tüchtigkeit bieten
Mit öffentlichen Glauben versehene Personen sind solche, denen für einen örtlich und sachlich begrenzten Kreis durch Gesetz oder durch eine Verwaltungsanordnung (z.B. öffentliche Bestellung und Vereidigung)die Befugnis verliehen ist, Erklärungen oder Tatsachen mit voller Beweiskraft zu öffentlichen Glauben zu bezeugen.
Personen mit öffentlichen Glauben: z.B. Notare, Gerichtsvollzieher,
Standes- und Urkundsbeamte (diesem Personenkreis ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer gleichgestellt).
Klassisches Auktionshaus Jentsch gegr. 1973
Detlef Jentsch Betriebswirt,
einziger der IHK Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer
Rechtsbeistand
zugelassen vom Oberlandesgericht Hamm,
Gerichtsgutachter,
fiskalischer Sachverständiger
z.B. für die Berechnung der Erbschaftssteuer u.a.
Testamentsvollstrecker,
Insolvenzversteigerer,
Aktien – Wertpapiere ,
GmbH Anteile
Pfand- und Sicherungsgut
zugelassener Immobilienauktionator