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2020 Treffer für Klassisches Auktionshaus Jentsch

vereidigter Versteigerer Jentsch in Gütersloh

vereidigter Versteigerer Jentsch in Gütersloh

vereidigter Versteigerer JentschDiesem ist durch staatlichen Rechtsakt eine besondere Qualifikation zuerkanntSehr wichtiger HINWEIS !!Der BGH- (Bundesgerichtshof) Urteil vom 5. Oktober 1989 , aaO.Das Gewerberecht sieht die öffentliche Bestellung eines Versteigerers vor, um dem Publikum die Möglichkeit zu geben, sich solcher Personen zu bedienen, die bei Ausübung ihres Gewerbes eine besondere Zuverlässigkeit und Tüchtigkeit bietenMit öffentlichen Glauben versehene Personen sind solche, denen für einen örtlich und sachlich begrenzten Kreis durch Gesetz oder durch eine Verwaltungsanordnung (z.B. öffentliche Bestellung und Vereidigung)die Befugnis verliehen ist, Erklärungen oder Tatsachen mit voller Beweiskraft zu öffentlichen Glauben zu bezeugen.Personen mit öffentlichen Glauben: z.B. Notare, Gerichtsvollzieher, Standes- und Urkundsbeamte (diesem Personenkreis ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer gleichgestellt).Klassisches Auktionshaus Jentsch gegr. 1973Detlef Jentsch Betriebswirt,einziger der IHK Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter VersteigererRechtsbeistand zugelassen vom Oberlandesgericht Hamm,Gerichtsgutachter,fiskalischer Sachverständiger z.B. für die Berechnung der Erbschaftssteuer u.a.Testamentsvollstrecker,Insolvenzversteigerer,Aktien - Wertpapiere ,GmbH AnteilePfand- und Sicherungsgutzugelassener Immobilienauktionator
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Lassen Sie Ihre Immobilie versteigern, so bekommen Sie am schnellsten Geld !!

Lassen Sie Ihre Immobilie versteigern, so bekommen Sie am schnellsten Geld !!

Link des ZDF Auktionator auf Schatzsuche https://www.zdf.de/nachrichten/drehscheibe/drehscheibe-vom-4-januar-2017-102.htmlACHTUNG an alle IMMOBILIENBESITZER oder ERBEN !!!Das sollten Sie unbedingt wissenSie möchten Ihre IMMOBILIE schnellstmöglich verkaufen??Nutzen Sie die mehr als 36-jährige Erfahrung eines von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer.Wie funktioniert eine Immobilienauktion, die eines Grundstückes, einer Eigentumswohnung, eines Betriebes oder landwirtschaftlichen Anwesen?Jede Immobilie (Haus-Eigentumswohnung-Betrieb-Geschäft oder landwirtschaftliches Anwesen) wird nur mit dem Gutachten eines von der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen versteigert.Grundsätzlich sollten beide Parteien: der Verkäufer (Auftraggeber) und Käufer (Ersteigerer) gleiche Rechte und Pflichten haben.Dazu kommt, dass ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter für das Gutachten auch haftet.Der Wert der Immobilie wird also nicht durch irgendjemand (selbst ernannte Fachleute, Makler????), sondern von einem Immobilienfachmann ermittelt.Ist der Wert ermittelt, wird dieser als Ausrufpreis für das Objekt verwendet.Danach kann die Versteigerung/Auktion beginnen.Übrigens: Bei der Auktion ist immer ein Notar Ihrer Wahl anwesend, der den Zuschlag sofort beurkundet.Auf den Zuschlagspreis wird eine Gebühr von 3% zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben. Der Ersteigerer übernimmt die Grunderwerbsteuer und die Notarkosten.Beim Zuschlag ist eine Sicherheitsgebühr von 10% der Zuschlagssumme ebenfalls zu zahlen (wird bei der Zahlung des Restkaufpreises von der Zuschlagssumme abgezogen).Möglich in bar oder einem bankbestätigten Scheck.Für die Vorbereitung einer Auktion sind ca. 3-4 Wochen erforderlich.Habe ich Sie neugierig gemacht ???Die Adresse in Deutschland für die Immobilienauktion:Klassisches Auktionshaus Jentsch gegr. 1973Vereidigter Versteigerer IHKRechtsbeistand zugel vom OLG Hamm -Testamentsvollstrecker - GerichtsgutachterVerler Str. 1A, 33332 GüterslohTel. 05241/13168 Fax 05241/ 997055
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Achtung Schmuck – Antiquitäten verkaufen???

Achtung Schmuck – Antiquitäten verkaufen???

ACHTUNG SCHMUCK - ANTIQUITÄTEN verkaufen-oder doch lieber A U K T I O NSo werden Sie umworben:Fairer und seriöser Goldankauf, Sie erhalten Höchstpreise ?Glauben Sie das ?Warum gibt es so wenige öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer ?Der Gesetzgeber hat die Institution der öffentlich bestellten und vereidigtenSachverständigen / Versteigerer geschaffen, um der Allgemeinheit schlechthin Spezialwissen zur Verfügung zu stellen.Somit soll die Bestellung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Publikum, Behörden und Gerichten die Möglichkeit geben, sich solcher Personen zu bedienen, die aufgrund behördlicher Überprüfung die Gewähr für Zuverlässigkeit und besonderer Sachkunde bieten und daher für bestimmte Sachgebiete als unparteiische Gutachter geeignet sind.Stellen Sie sich bitte vor: Sie haben Ihren Schmuck für 1.000.-- € verkauft und müssen später feststellen, dass dieser in einer Auktion des wo möglichen Aufkäufer mehr als 10.000.--EURO erbringt ??Was denken Sie !!!Also, das beste, Sie gehen gleich zu einem vereidigten Versteigerer der IHK.Dieser möchte, dass Sie den Höchstpreis erzielen.Vor einem Verkauf fragen Sie stets bei Ihrer Industrie -und Handelskammer oderHandwerkskammer nach einem öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer oderSachverständigen.Dann müssen Sie die geschilderte Erfahrung erst gar nicht machen.Eintrag von Detlef, 12:09, Permalink Kommentare (0)<< 2016-03Über michName: DetlefMensch, geh immer erst zu Jentsch.LoginNeue Einträge ◾ACHTUNG SCHMUCK verkaufen- oder A U K T I O N ◾Riesige Königsberger Ansichtskartensammlung u.v.a. ◾Achtung, wichtige Mitteilung für Ihre Erbschaft !! ◾Mensch, geh immer erst zu Jentsch ◾Goldankauf ◾WEIHNACHTSAUKTION am 28.11.15 ◾Immobilen Auktion Erlös 1.150.000.--Euro ◾Information Auktionshaus Jentsch ◾Auktionshaus allein über 50 Karat Brillanten ◾Theaterversteigerung der Stadt Gütersloh 2007 Archiv: ◾ 2016-05 (1) ◾ 2016-03 (3) ◾ 2015-11 (1) ◾ 2015-09 (1) ◾ 2015-08 (1) ◾ 2015-06 (1) ◾ 2014-11 (1) ◾ 2014-10 (1) ◾ 2014-09 (1) ◾ 2014-04 (1) ◾ 2013-05 (1)Mensch, geh immer erst zu Jentsch: diskret & persönlich
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Diesem Auktionshaus ist durch staatlichen Rechtsakt eine besondere Qualifikation zuerkannt

Diesem Auktionshaus ist durch staatlichen Rechtsakt eine besondere Qualifikation zuerkannt

ACHTUNGKaufen - Verkaufen oder ersteigern Sie niemals eine Immobilie ohne das Gutachten eines öffentlich bestellten vereidigten BausachverständigenAn alle IMMOBILIEN- FIRMENBESITZER - ERBEN als KÄUFER bzw. VERKÄUFERDas sollten Sie unbedingt wissen!!!Sie möchten ein HAUS - GRUNDSTÜCK - FIRMENIMMOBILIE schnellstmöglich kaufen oder verkaufenZunächst nutzen Sie die mehr als 37-jährige Erfahrung eines von der Industrie-und Handelskammer öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer.Der Wert der Immobilie, der Firma o.a. wird also nicht durch irgendjemand (selbst ernannte Fachleute, Sachverständige, Makler ????),sondern von einer Behörde zugelassenen und vereidigten Gutachter ermittelt.Wie funktioniert ein(e) Immobilienauktion, Verkauf, die eines Grundstückes, einer Eigentumswohnung, Firma, eines Betriebes oder landwirtschaftlichen Anwesen?Grundsätzlich sollten beide Parteien: der Verkäufer (Auftraggeber) und Käufer (Ersteigerer) die gleichen Rechte und Pflichten haben.Ganz wichtig: Ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter haftet für die Angabe in dem Gutachten. Ist der Wert durch den Sachverständigen ermittelt, wird dieser als Ausrufpreis für das Objekt verwendet.Dann kann der Kauf/ Verkauf / bzw. die Versteigerung/Auktion beginnen. Übrigens: Bei der Auktion ist immer ein Notar Ihrer Wahl anwesend, der den Zuschlag sofort beurkundet. Auf den Zuschlagspreis wird eine Gebühr: Immobilien von 3%, bei Firmen u.a. 15 % zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben. Der Ersteigerer übernimmt bei der Ersteigerung auch die Grunderwerbsteuer und Notarkosten. Beim Zuschlag ist eine Sicherheitsgebühr von 10% der Zuschlagssumme zu zahlen, dieser Betrag wird bei der Zahlung des Restkaufpreises von der Zuschlagssumme abgezogen. Möglichkeit der Zahlung in bar oder einem bankbestätigten Scheck. Für die Vorbereitung einer(s) Auktion/Verkauf sind ca. 3 - 4 Wochen erforderlich.Sind Sie interessiert ???Die Adresse in Deutschland für die Immobilien - Firmen und NachlassauktionenKlassisches Auktionshaus Jentsch gegr. 1973 vereidigter Versteigerer IHKDiesem ist durch staatlichen Rechtsakt eine besondere Qualifikation zuerkanntRechtsbeistand zugelassen vom Oberlandesgericht Hamm Testamentsvollstrecker -Gerichtsgutachter für Zivil- und StrafrechtFiskalischer Sachverständiger z.B. für die Berechnung der Erbschaftsteuer
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An alle Einlieferer und Ersteigerer einer Auktion

An alle Einlieferer und Ersteigerer einer Auktion

Wichtige Information: Einlieferer und ErsteigererIst Ihnen bekannt, dass derzeit lediglich 34 vereidigte Versteigerer gem. § 34b Abs.5 GewO für Versteigerungen gem. § 383 Abs.3 BGB in der gesamten Bundesrepublik Deutschland einschließlich neuer Bundesländer tätig und das nur 3 öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer als Rechtsbeistand von den Land - bzw. Oberlandesgerichten zugelassen sind?http://www.rechtsdienstleistungsregister.deDas Klassische Auktionshaus Jentsch wurde 1973 gegründetDiesem ist durch staatlichen Rechtsakt eine besondere Qualifikation zuerkanntDas Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und Bundesverwaltungsgericht:Die öffentliche Bestellung ist die staatliche Feststellung einer besonderen Qualifikation.Mit der öffentlichen Bestellung nimmt der Versteigerer eine öffentliche Aufgabe wahr.Die Bestellung und Vereidigung kommt daher nur für besonders sachkundige Versteigerer in Betracht.Sie werden darauf vereidigt, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.Dem öffentlich bestellten Versteigerer wird durch Gesetz eine besondere Vertrauensstellung begründet, BGH- (Bundesgerichtshof)Urteil vom 5. Oktober 1989, aaO.Das Gewerberecht sieht die öffentliche Bestellung eines Versteigerers vor,um dem Publikum die Möglichkeit zu geben, sich solcher Personen zu bedienen, die bei Ausübung ihres Gewerbes eine besondere Zuverlässigkeit und Tüchtigkeit zu bieten.Mit öffentlichen Glauben versehene Personen sind solche, denen für einen örtlich und sachlich begrenzten Kreis durch Gesetz oder durch eine Verwaltungsanordnung (z.B. öffentliche Bestellung und Vereidigung)die Befugnis verliehen ist, Erklärungen oder Tatsachen mit voller Beweiskraft zu öffentlichen Glauben zu bezeugen.Personen mit öffentlichen Glauben: z.B. Notare, Gerichtsvollzieher, Standes- und Urkundsbeamte (diesem Personenkreis ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer gleichgestellt).
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newsburger.de

Julia Jentsch: „Ich nutze Facebook überhaupt nicht“

Julia Jentsch hat mit modernen Kommunikationsplattformen nichts am Hut: "Ich nutze Facebook überhaupt nicht", sagte die Schauspielerin der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag).

vor 7 Jahren auf newsburger.de veröffentlicht

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